Der niedergelassene Mediziner, der per Videosprechstunde Empfehlungen zur Therapie gibt. Das Ärzteteam, das per Telekonsil das Know-how eines entfernten Experten zu Rate zieht. Der Patient, der mit seiner App auf dem Smartphone seinen Gesundheitszustand überprüft – dies alles sind Mosaiksteine im großen Digitalisierungspuzzle in der Gesundheitsversorgung. Welche Vorteile bietet die Digitalisierung konkret für O&U? Welche Herausforderungen kommen auf das Fach zu? Eine Einschätzung zu dem Thema gibt Dr. Jörg Ansorg (Geschäftsführer Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie – BVOU) im Interview.
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DiGA: Digitalisierung ja – aber für alle
Berlin – Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) e.V. begrüßt, dass im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens Apps vom Vertragsarzt rezeptiert werden können, kritisiert jedoch gleichzeitig die mangelnde Integration des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie sowie die Umsetzung in die Praxis.
Die Digitalisierung ist eine große Chance für die Gesundheitsversorgung: Die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte sind der Meinung, dass Arztpraxen und Krankenhäuser ihre Kosten mithilfe digitaler Technologien senken und die Prävention verbessern können – so auch durch den Einsatz von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Im Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie hat sich dabei bisher jedoch nicht viel getan:
„Der Blick ins DiGA-Verzeichnis unter www.bfarm.de/diga weist nur zwei für Erkrankungen am Bewegungsapparat zugelassene Anwendungen auf. Das ist noch viel zu wenig“, stellt Dr. Burkhard Lembeck, Orthopäde und Unfallchirurg in Ostfildern und BVOU-Kongresspräsident des Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2021 fest. Weiterer Kritikpunkt: Die fehlende individuelle Abstimmung der von der App vermittelten Inhalte auf den zu behandelnden Patienten. Während sich der Gesetzgeber einen positiven Effekt in der Versorgung von Patienten verspricht, gehen DiGA in der derzeitigen Form am Behandlungsalltag vorbei. Dr. Lembeck: „Die meisten Apps lassen Patienten mit der Therapie und auftretenden Problemen allein im heimischen Wohnzimmer. Fachärzte sollten vielmehr über die gesamte Dauer der App-Nutzung in Indikationsstellung, Therapieentscheidung und -steuerung einbezogen werden. Außerdem sollten durch permanentes Feedback über den Fortschritt des Patienten informiert werden und sich mit diesem austauschen können.“
Hohe Kosten, schlechte Vergütung
Der schleppende DiGA-Start verwundert nicht, denn die Entwickler scheuen den aufwändigen Zulassungsprozess. Kostenträger kritisieren zurecht maßlos überteuerte Preise: Für bereits zugelassene DIGA fallen beispielsweise einmalige Kosten in Höhe von fast 250€ und bei weiterer Nutzung für zusätzliche 90 Tage erneut derselbe Betrag an.
Der Preis der App entspricht somit dem durchschnittlichen Kostenaufwand für fünf Quartale konservativer Orthopädie in der Facharztpraxis oder elf Einheiten individueller Krankengymnastik. Für die Verordnung einer DiGA erhalten Ärzte bei Abrechnung der EBM Ziffer 01470 hingegen lediglich 2,00€.
„Die Motivation von Ärzten, Apps zu derartigen Mondpreisen zu verordnen, liegt bei einer derart krassen Ungleichbehandlung und fehlenden Wertschätzung für die hierfür erforderliche motivationale Beratung und Begleitung des Patienten nahezu bei Null und die Nichtverordnung vielmehr Ausdruck einer Protesthaltung“, so Dr. Lembeck. „Wünschenswert wäre dagegen eine sinnvolle durchdachte Art der Digitalisierung, die durch hybride Versorgungsmodelle allen Seiten etwas nützt, anstatt Patienten mit digitalen Anwendungen quasi allein zu lassen.“
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Janosch Kuno
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Das e-Rezept: digitale Verordnung für apothekenpflichtige Arzneimittel
Berlin – Aus der Praxis in die App und von dort zur Apotheke – das elektronische Rezept soll nach und nach das Papierrezept ablösen. Los geht es mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Im siebten Teil der Serie TI-Anwendungen erläutern die PraxisNachrichten, wie das funktioniert und wann es startet.
Mit dem elektronischen Rezept (eRezept) wird nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die nächste Massenanwendung über die Telematikinfrastruktur (TI) laufen. Da das Muster 16 bisher viele verschiedene Verordnungsarten und Kostenträger bedient, wird das eRezept in mehreren Schritten eingeführt.
Start mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln zulasten der GKV
Zunächst geht es ausschließlich um die Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden. Diese müssen Vertragsärzte ab dem 1. Januar 2022 als eRezept verordnen. Auch für Patienten ist das eRezept dann Pflicht. Bei Haus- und Heimbesuchen sowie bei technischen Problemen nutzen Ärzte jedoch weiterhin das Papierrezept.
Um die Abläufe in den Praxen und Apotheken zu erproben, geht der Einführung eine Testphase in ausgewählten Praxen der Region Berlin-Brandenburg voraus. Dieser startet am 1. Juli 2021. Alle anderen Praxen können das eRezept noch nicht nutzen. Ab dem 1. Oktober 2021 sollen alle Ärztinnen und Ärzte bundesweit auf freiwilliger Basis in die Nutzung des eRezepts einsteigen können, sofern sie dies wünschen und die technischen Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Verordnungen freiwillig oder erst später möglich
Nicht verpflichtend, aber möglich ist das eRezept schon zum Start für apothekenpflichtige Verordnungen für GKV-versicherte Selbstzahler sowie für Verordnungen zulasten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, sofern die Verordnungssoftware diese Funktionen anbietet. In diesen Fällen ist alternativ weiterhin das Muster 16 verwendbar.
Mehrfachverordnungen können noch nicht adäquat abgebildet werden. Aus diesem Grund sollten diese bis auf Weiteres nicht verordnet werden.
Zukünftig sieht der Gesetzgeber die Digitalisierung weiterer Verordnungen vor. Das betrifft das Ausstellen von T-Rezepten, das Verordnen von Betäubungsmitteln, Hilfsmitteln, Sprechstundenbedarf sowie von sonstigen nach Paragraph 31 SGB V einbezogenen Produkten wie Verbandmittel und Teststreifen sowie von Digitalen Gesundheitsanwendungen.
Nicht möglich ist das eRezept zudem bis auf Weiteres bei Verordnungen, die für Versicherte von Sonstigen Kostenträgern ausgestellt werden. Die Praxen nutzen wie bisher jeweils das entsprechende Papierrezept.
Ersatzverfahren mit Muster 16 nur noch in wenigen Fällen erlaubt
Mit der Einführung des eRezepts ist das Muster 16 bei Verordnungen apothekenpflichtiger Arzneimittel zu Lasten der GKV nur noch in bestimmten Fällen einsetzbar. Das gilt für Haus- oder Heimbesuche sowie in Fällen, in denen die TI, das Internet, der eHBA oder notwendige Soft- oder Hardware nicht verfügbar oder defekt sind. In diesen Fällen können Ärzte auf das Muster 16 zurückgreifen. Gleiches gilt für Verordnungen, bei denen die Versichertennummer im Ersatzverfahren nicht bekannt ist.
Erstellung mit der Praxissoftware
Ärzte stellen für das eRezept wie gewohnt die Verordnungsdaten in ihrer Verordnungssoftware zusammen. Anschließend signieren sie den Datensatz qualifiziert elektronisch und laden ihn auf den eRezept-Server.
Ärztinnen und Ärzte sollten nun bei ihren Patientinnen und Patienten nachfragen, ob sie die eRezept-App nutzen. Ist das der Fall, ist das Ausstellen des eRezepts abgeschlossen. Dann können sie bei der Apotheke ihrer Wahl vorab ein Arzneimittel anfragen, eine Verordnung zuweisen oder einen Data-Matrix-Code erzeugen. Mit dem Abscannen des Codes in der Apotheke ist diese berechtigt, die eRezept-Daten über die TI vom Server abzurufen und die verordneten Arzneimittel auszugeben.
Patientinnen und Patienten, die die App nicht nutzen, benötigen jedoch einen Patientenausdruck, um ihre Arzneimittel in der Apotheke zu erhalten. Den Ausdruck erstellen Ärztin oder Arzt per Knopfdruck direkt aus der Verordnungssoftware. Er muss nicht unterschrieben oder gestempelt werden. Der Ausdruck erfüllt gegenüber der Apotheke die Funktion der App: Die Apotheke scannt den Data-Matrix-Codes des Ausdrucks ab, erhält so Zugang zu den eRezept-Daten auf dem Server und kann die Arzneimittel abgeben.
Elektronische Signatur notwendig
Das eRezept benötigt – analog zum Papier-Rezept – eine Unterschrift des Arztes. Dafür wird die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) genutzt, ein besonders sicheres Verfahren. Da das Stecken des elektronischen Heilberufsausweises in das Lesegerät und die PIN-Eingabe im Praxisalltag zu viel Zeit benötigen, konnte die KBV die Komfortsignatur durchsetzen. Hier geben Ärzte für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen frei. Es können auch mehrere Dokumente in einem Vorgang signiert werden, etwa mehrere Verordnungen für einen Patienten. Für die Komfortsignatur benötigen Ärzte jedoch ein weiteres Software-Update aufbauend auf dem ePA-Konnektor, das diese Funktion unterstützt (PTV4+-Konnektor). Dies soll ab Juli verfügbar sein.
Die Stapelsignatur, ein anderes sicheres Signaturverfahren, das bereits mit dem E-Health-Konnektor funktioniert, ist für das eRezept weniger geeignet, da Patienten ihr Rezept in der Regel sofort erhalten wollen. Hier würden Ärztinnen und Ärzte zu einem bestimmten Zeitpunkt einen vorbereiteten Dokumentenstapel auf einmal signieren und dafür ihre PIN eingeben.
Praxen benötigen weitere Technik
Neben dem Anschluss an die TI mit einem ePA-Konnektor, der die Komfortsignatur beherrscht, benötigen Praxen für das eRezept ein Update des PVS. Hier sind die Anbieter unterschiedlich weit. Weitere Informationen können Praxen bei ihrem PVS-Hersteller einholen. Daneben ist ein eHBA für die Signatur notwendig. Praxen erhalten eine Erstattung für die Technikkosten (siehe Infokasten).
Patientinnen und Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN), die die sogenannte Near Field Communication (NFC) ermöglicht. Die Ausgabe dieser Karten hat erst begonnen.
Weitere Informationen zum eRezept
Auf ihrer Themenseite informiert die KBV detailliert und aktuell zum eRezept. Neben einer ausführlichen Praxisinformation stehen dort auch häufige Fragen und Antworten zum eRezept bereit. Ein Video folgt in den nächsten Wochen.
Quelle: KBV
124. Deutscher Ärztetag: Notfallversorgung, Digitalisierung und MWBO
Berlin – Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der nicht vorhersagbaren weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens hatte sich der Vorstand der Bundesärztekammer nach eingehender Beratung am 11. März entschieden, den 124. Deutschen Ärztetag in einem zweitägigen Online-Format vom 4. – 5. Mai 2021 durchzuführen. Gefordert wurden Maßnahmen für ein zukunfts- und krisenfestes Gesundheitswesen.
Reform der Notfallversorgung erfordert Gesamtkonzept
Der Deutsche Ärztetag hat ein Gesamtkonzept für die Reform der Notfallversorgung in Deutschland gefordert. Entgegen vielfacher Ankündigungen habe der Gesetzgeber in der laufenden Wahlperiode dringend erforderliche gesetzliche Neuregelungen in diesem wichtigen Versorgungsbereich versäumt. Als „Stückwerk“ bezeichnete das Ärzteparlament die Pläne des Gesetzgebers, statt einer umfänglichen Reform der Notfallversorgung zunächst eine zusätzliche verpflichtende, standardisierte Ersteinschätzung einzuführen. Mit ihr sollen Patienten, die eine Krankenhausnotaufnahme oder Rettungsstelle aufsuchen, ohne ärztliche Abklärung, allein mittels eines Software-Algorithmus weitergeleitet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Vorgaben und Qualitätsvorgaben für ein solches Verfahren aufstellen. Eine entsprechende Regelung sieht der Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vor, dies wird vom 124. Deutschen Ärztetag abgelehnt. Weitere Informationen zum Thema
Digitale Anwendungen praxistauglich umsetzen
Der 124. Deutsche Ärztetag hat mit großer Mehrheit die Streichung von Sanktionen für Ärztinnen und Ärzte gefordert, die mit Fristen bei der Einführung digitaler Anwendungen verbunden sind. Digitale Anwendungen können die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten unterstützen. Das vom Gesetzgeber vorgelegte Tempo berge jedoch die Gefahr, dass dadurch „notwendige Testungen zur Praktikabilität wie auch zur Patientensicherheit unterbleiben“, betonten die Abgeordneten.
Vor diesem Hintergrund hat Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Ärztetag begrüßt, in bestimmten Fällen von Sanktionen abzusehen. Spahn hatte auf der Eröffnungs-veranstaltung des Deutschen Ärztetages gesagt: „Da, wo es objektiv nicht geleistet werden kann, soll es auch keine Sanktionen geben.“ Weitere Informationen zum Thema
Einzelne Weiterbildungsqualifikationen angepasst
Zwei Drittel der Landesärztekammern haben die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) von 2018 bislang in das jeweilige Landesrecht umgesetzt. Basierend darauf hat der 124. Deutsche Ärztetag verschiedene Änderungen diskutiert und mehrheitlich beschlossen.
„Das neue Weiterbildungssystem ist ein lebendiges und lernendes System“, betonte Prof. Dr. Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz (StäKo) „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein. Im Rahmen der Umsetzung der neuen MWBO 2018 wurden verschiedene Änderungswünsche eingebracht, die in den sogenannten Themenspeicher aufgenommen, priorisiert und bearbeitet wurden.
Dazu gehört unter anderem die Aufnahme der „Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit“ in die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung. Damit gilt der Abschnitt für alle Weiterbildungen. „Die Allgemeinen Inhalte müssen ebenso nachgewiesen werden wie fachspezifische Inhalte, denn sie definieren unser gesamtes ärztliches Berufsbild“, sagte Dr. Johannes Albert Gehle, der ebenfalls der StäKo Weiterbildung vorsitzt und Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist. Weitere Informationen zum Thema
Quelle: BÄK
Das war die Digitale Woche O&U 2020
- 70 Sessions
- 200 Referentinnen und Referenten
- 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Mit einer Vorlaufzeit von weniger als 4 Monaten von der Entscheidung „Wir machen das!“ bis zum Kongressbeginn. Das Orga-Team der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) hatte wenig Zeit und unruhige Nächte gepaart mit viel Mut, Gründerspirit und einer großen Vision.
Sprechstunde digital: Onlinetermine und Videosprechstunde mit Orthinform
Berlin – Das Patienteninformationsportal Orthinform hat sich im deutschsprachigen Internet etabliert. Monatlich besuchen zwischen 60.000 und 100.000 Nutzer den Informationsdienst des BVOU. Mit seiner Kombination aus Gesundheitsinformationen und Arztsuche, ist Orthinform einzigartig und unterstützt Kliniken und Praxen bei der Präsentation ihrer Leistungsfähigkeit im Internet.
Der BVOU verfolgt das Ziel, seine Mitglieder mit leicht nutzbaren Angeboten den Weg ins digitale Zeitalter zu ebnen. Beispielsweise sind Online-Terminvergabe und eine leistungsfähige Videosprechstunde so in Orthinform integriert, dass Praxisinhaber und Abteilungsleiter diese mit wenigen Klicks in das persönliche Arztprofil sowie das Profil der eigenen Einrichtung integrieren können.
Terminvergabe online
Es lässt sich jede beliebige Terminvergabe-Software (z. B. samedi, Doctolib oder CGM) über einen Link in das System aufnehmen. Diesen tragen Sie im Dashboard in Ihr persönliches Arztprofil ein. Patienten gelangen mit einem Klick auf den gelben Button [Termin vereinbaren] direkt in Ihr Terminvergabe-Tool.
Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit samedi wurde deren Terminvergabe-Tool bereits in Orthinform eingebettet. Sind Sie samedi-Kunde, können Sie einfach Ihre Arzt-ID hinterlegen und gewähren Orthinform damit Zugriff auf Ihre Terminvergabe. Über eine Schnittstelle werden alle Terminarten sowie die nächsten freien Termine in Orthinform angezeigt und können von Patienten gebucht werden (Abb. 1).
Orthinform-Nutzer legen nur noch fest, welche Terminarten sie anbieten und wie viele freie Zeitslots sie dafür an jedem Arbeitstag zur Verfügung stellen möchten. Ab dann wird ihr Arztprofil für die gewählten Selektivverträge und weitere Sprechstundenangebote bundesweit von Patienten gefunden sowie in entsprechenden Deutschlandkarten angezeigt. Mit einem Klick können Besucher einen Termin bei vereinbaren. Sie können samedi auch ausschließlich für die Terminplanung von Spezialterminen, Selektivverträgen und der Videosprechstunde nutzen und Ihre „normale Sprechstunde“ wie bisher planen.
Terminvergabe für Selektivverträge und sektorübergreifende Versorgungsprojekte
Die Vernetzung mit der samedi-Terminvergabe geht sogar noch weiter: Für alle vom BVOU bundesweit abgeschlossenen Selektivverträge existieren in samedi ebenso Vorlagen, wie für die am häufigsten von Orthopäden und Unfallchirurgen angebotenen Terminarten (z. B. Akupunktur, Schmerzsprechstunde, Stoßwellenbehandlung etc.). Auch die Termine der DAAG-Videosprechstunde sind mit samedi und Orthinform verknüpft und stehen zur Buchung bereit.
Der BVOU verhandelt derzeit weitere attraktive Selektivverträge mit gesetzlichen wie privaten Krankenkassen und arbeitet intensiv an sektorenübergreifenden Versorgungsangeboten. Häufig wird von den Vertragspartnern eine begünstigte Terminvergabe für ihre Versicherten als Voraussetzung für den Vertragsabschluss gefordert. Dafür setzen wir zukünftig auf die Online-Terminvergabe und deren Integration in Orthinform. Versicherte und Callcenter werden dann auf Orthinform nach teilnehmenden Ärzten suchen und bekommen dort bevorzugte Termine bei diesen Ärzten angeboten. Deshalb empfehlen wir allen Kollegen, die Interesse an der Teilnahme an Selektivverträgen haben, ihr Orthinform-Profil zu aktualisieren und samedi als Online-Terminvergabe-Tool einzusetzen.
Videosprechstunde
In Orthinform lässt sich jede zertifizierte Videosprechstunde integrieren. Wir empfehlen das Videosprechstunden-Tool der Deutschen Arzt AG (DAAG), das ähnlich wie samedi in Orthinform integriert ist. Hinzu kommt, dass die Videosprechstunde der DAAG für die Terminplanung auf samedi zurückgreift. Im DAAG-Tool legen Sie selbst Gesundheitsdienstleistungen und Preise sowie die verfügbaren Terminslots fest. Mit der integrierten Bezahlfunktion läuft auch die Abrechnung Ihrer Leistungen einfach und transparent.
Das Dreigespann aus Orthinform, samedi-Terminvergabe und Videosprechstunde der DAAG bietet damit einen zukunftssicheren, kostengünstigen und voll integrierten Einstieg in die digitale Gesundheitsversorgung. Durch die gleichzeitige Integration in ausgewählte Selektivverträge finanzieren sich diese Tools in der Regel selbst.
Fachärzte auf Orthinform erschließen sich mit der Online-Terminvergabe und der Videosprechstunde einen überregionalen und interessanten Kunden- und Patientenkreis und entlasten Empfangstresen sowie Telefonleitungen (Abb. 2).
Bundesweite Expertensprechstunden online
Als Anbieter von Videosprechstunden mit Orthinform-Profil avancieren interessierte BVOU-Mitglieder zu Vorreitern der Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem und profitieren von der Erweiterung ihres Dienstleistungs- und Patientenkreises.
Diese Entwicklung unterstützt der BVOU durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen auf Orthinform und anderen Medien. Zu ausgewählten Erkrankungen werden spezielle Kampagnen geschaltet, die gezielt auf verfügbare Experten und Fachärzte hinweisen, die über Videosprechstunde bundesweit für Konsultationen zur Verfügung stehen.
Für 2020 sind unter anderem Expertenkampagnen für folgende Erkrankungen geplant:
- Rückenschmerz
- Gonarthrose
- Coxarthrose
- Rheumatische Erkrankungen
- Sportverletzungen
- Knorpelverletzungen
Damit kann jeder auf Orthinform vertretene Facharzt in Praxis und Klinik überregional aktiv werden und neue Patientengruppen für sich und seine Einrichtung erschließen.
Ob für eine Zweitmeinung oder die kontinuierliche Beratung von Stammpatienten, die Videosprechstunde wird immer häufiger als Alternative zur Sprechstunde vor Ort genutzt und von vielen Patienten nachgefragt. Auch Kliniken profitieren von diesem Angebot, sowohl bei der Patientenakquise als auch bei der Nachsorge.
Buchung und Preise von Online-Terminvergabe und Videosprechstunde
Der BVOU hat mit den Anbietern samedi und DAAG spezielle Rahmenverträge abgeschlossen. Diese beinhalten neben einer Entwicklungspartnerschaft und der tiefen Integration der Produkte in das Patientenportal Orthinform auch Sonderpreise für BVOU-Mitglieder.
Die Online-Terminvergabe von samedi sowie die Videosprechstunde der DAAG können bequem über das Dashboard auf Orthinform gebucht werden (Abb. 3). Füllen Sie einfach die entsprechenden Buchungsdialoge aus und bereits kurze Zeit später sind beide Tools in Ihr Orthinform-Profil integriert und startbereit. Ebenso leicht lassen sich die Angebote in Ihre Praxis- bzw. Klinikwebseite integrieren.
Terminvergabe
Im ersten Jahr ist das Online-Terminvergabetool von samedi für BVOU-Mitglieder kostenfrei nutzbar. Sie können also den Nutzen in Ihrem Alltag ausgiebig testen und die Entlastung von Empfangstresen und Telefonleitungen erleben.
Ab dem 2. Jahr fällt eine monatliche Nutzungsgebühr von 10 € an. Diese amortisiert sich in der Regel bereits nach dem ersten Patienten, der einen Termin für einen Selektivvertrag oder eine Spezialsprechstunde bucht.
Das samedi Comfort-Paket für 49,90 € monatlich bietet die vollständige Integration in den Terminkalender der Praxis-EDV, ein komplettes Ressourcenmanagement (Ärzte, Assistenz, Geräte, Räume) und viele weitere Zusatzdienstleistungen.
Videosprechstunde
Die DAAG-Videosprechstunde steht BVOU-Mitgliedern ab 29 € monatlich zur Verfügung. Für 10 € mehr gibt es bereits ein iPad dazu, über das Sie die Videosprechstunde flexibel und völlig unabhängig von der Praxis-EDV betreiben können.
Die Videosprechstunde ist in einzelnen Selektivverträgen des BVOU als Alternative zu einer Konsultation in der Praxis anerkannt und wird z.B. im SV-Vertrag zur spezialisierten konservativen Therapie bei Arthrose mit 50 € pro Sitzung vergütet. Viele weitere Dienstleistungen per Videosprechstunde werden als Selbstzahlerleistung nach GOÄ vergütet. Auch hier ist das Tool in der Regel bereits mit einem Patienten pro Monat refinanziert.
Fazit
Der Einstieg in die digitalen Gesundheitsdienstleistungen wie Terminvergabe und Videosprechstunde sowie ein professionelles Online-Marketing für die eigene medizinische Expertise, waren nie einfacher.
Der BVOU bietet mit Orthinform eine zentrale und hochfrequentierte Plattform zur Präsentation ärztlicher Leistungen in Praxis und Klinik. Durch attraktive Rahmenverträge für BVOU-Mitglieder und die tiefe Integration der Terminvergabe und Videosprechstunde in Orthinform, schafft jeder den risikoarmen Einstieg in die Digitalisierung.
Nach wenigen Klicks im Dashboard von Orthinform haben Sie die Buchung und Integration von Terminvergabe und Videosprechstunde in Ihr Arztprofil abgeschlossen und Sie sind mit diesen attraktiven Gesundheitsdienstleistungen online.
Der BVOU wird im neuen Jahr weitere Selektivverträge abschließen, die auf Orthinform, Online-Terminvergabe und Videosprechstunde aufbauen. So profitieren Kolleginnen und Kollegen gleich mehrfach vom Einsatz dieser innovativen Angebote.
Dr. Jörg Ansorg
Geschäftsführer BVOU
Rheuma-Apps für Ärzte
Wertheim – In den App Stores gibt es zahlreiche Apps für Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, die diesen das Leben leichter machen können. Verbreitet sind Programme, die beim Management von Arztbesuchen, Medikation, Ernährung und Bewegungstherapie helfen, den Erkrankungsverlauf und die Laborwerte dokumentieren oder als Schmerztagebuch dienen. Selbsthilfegruppen wie die Rheumaliga nutzen Apps um auf regionale Angebote aufmerksam zu machen, andere Apps dienen zum Austausch mit anderen Betroffenen in der community. Doch gibt es auch Anwendungen, die für den rheumatologisch tätigen Arzt interessant sind, vielleicht gerade für den nicht versierten Spezialisten? Wir haben im April 2019 einmal im Apple-App-Store eingekauft, der rheumatologische Warenkorb in alphabetischer Reihenfolge sieht so aus:
1000 Arthritis Wörterbuch
Englischsprachiges Wörterbuch von Sand Apps Inc. mit eher patientenadressierten, einfachsten Definitionen von Fachbegriffen rund um rheumatische Erkrankungen zum Preis von 3,49€. Für Ärzte können aber die Links zu öffentlichen Bilddateien interessant sein.
ART Arthritis & Rheumatology, IJRD International Journal of Rheumatic Diseases und AC&R Arthritis Care & Research
Die drei kostenlosen, englischsprachigen Apps des Wiley-Verlags zeigen Abonnenten die Online-Ausgaben von „Arthritis & Rheumatology“ (American College of Rheumatology), „International Journal of Rheumatic Diseases“ (Asia Pacific League of Associations for Rheumatology) bzw. „Arthritis Care & Research“ (American College of Rheumatology) an. Das Abo ist jeweils kostenpflichtig. Die in der App vorgesehene Möglichkeit zum
Download kostenfreier Inhalte funktionierte zum Testzeitpunkt nicht.
ArthritisID PRO
Gut gemachtes, wahlweise englisch- oder französischsprachiges, kostenloses Diagnosetool, welches anhand auszuwählender betroffener Gelenke und einiger nachfolgender Fragen eine erste rheumatologische Verdachtsdiagnose liefert. Zu neun Krankheiten sind weitere Informationen abrufbar, fünf Videos zeigen Untersuchungstechniken.
DAS Calculator
Die kostenlose, englischsprachige App bietet ein übersichtliches Tool zur Berechnung von DAS28-CRP mit vier oder drei Variablen sowie ein Tool zur Umrechnung von DAS in DAS28. Gegen einen in-app-Kauf in Höhe von 2,29 Euro können zehn weitere Tools genutzt werden.
DAS28/ACR-EULAR criteria
Kleines, übersichtliches, englischsprachiges und kostenloses Tool zur Berechnung von DAS28, CDAI/SDAI und ACR-EULAR-Kriterien.
DoseChecker
Die einfache, kostenlose, englischsprachige App berechnet die körpergewichtsabhängige Hydroxychloroquindosis. Die Eingabe kann in pounds oder kg erfolgen, ausgegeben wird das Dosierschema nach der ABW-Methode in Übereinstimmung mit den AAC-Guidelines 2016.
EULAR School App
In einem passwortgeschützten Bereich sind laut Produktbeschreibung nur für registrierte Teilnehmer der EULAR School of Rheumatology EULAR-Empfehlungen, Tools, bildgebende Befunde und online-Kurse zugänglich. Ein Testzugang wurde auf Anfrage leider nicht zur Verfügung gestellt.
Mobile Leitlinien Innere Medizin
Die umfangreiche App der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) stellt kostenlos und deutschsprachig die Leitlinien zu zahlreichen Erkrankungen auf internistischem Fachgebiet zur Verfügung. Enthalten sind auch die S1-Leitlinie zur RA von 2012 mit Tools zur Berechnung von DAS28-Score, EULAR-Diagnosekriterien und Therapiealgorithmus der RA.
ÖGR RheumaGuide
Die kostenlose App des österreichischen MedMedia Verlags verspricht im App Store Hilfestellungen bei Diagnostik und Therapie bei Erkrankungen des Rheumatischen Formenkreises basierend auf der Kurzfassung der 2013 herausgegebenen Leitlinien für die Praxis RA, PsA und SpA. Angekündigt werden Scorerechner, Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Rheumatologie & Rehabilitation und Links zu DMARD Aufklärungsbögen. Eine erforderliche Registrierung als medizinisches Personal funktionierte zum Testzeitpunkt von Deutschland aus nicht.
RA Augemented Reality
Englischsprachiges, kostenloses Lehrmodul, welches Elemente der virtuellen Realität einbindet, um insbesondere die Rolle von Zytokinen im Entzündungsprozess der RA darzustellen. Eine Hilfefunktion, die dem Anwender die Handhabung der technisch gut gemachten App erklärt, fehlt leider.
RAPID Clinician Educator
Kostenlose Lehr-App zur RA, englischsprachig mit zahlreichen Videos, insgesamt nicht sehr umfangreich. Zusätzlicher Patientenguide mit zahlreichen Videos.
RAUSSA
Sehr schöne, wohl auch dank Sponsoring von Pfizer kostenlose und einfach zu bedienende App zur Sonografie und Duplexsonografie von Gelenken und Sehnen mit Darstellung der korrekten Schnittebenen am anatomischen Präparat und beispielhaften Befunden aller Stadien. Beim ersten Start der App muss man bestätigen, als Arzt in Spanien tätig zu sein, was aber nicht weiter geprüft wird.
RAVE Mobile
Die englischsprachige App bietet einerseits Tools zur Scoreberechnung bei Ankylosierender Spondylitis, Psoriasisarthritis und Rheumatoider Arthritis, SLE ist in Vorbereitung. Anderserseits werden englischsprachige Fortbildungsinhalte bereitgestellt.
RheumaHelper
Übersichtlicher, kostenloser englischsprachiger Rechner mit Tools zur Diagnoseklassifikation von 19 Krankheiten und 12 Aktivitätsscores, darüber hinaus Newsfeedfunktion.
Rheuma IQ
Übersichtlicher englischsprachiger Rechner mit Tools zur Diagnoseklassifikation von 17 Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises von „Adult Still’s disease“ bis „Sjogren’s syndrome 2016“, Tools zur Berechnung der Krankheitsaktivität von elf Erkrankungen („ASDAS“ bis „Vasculitis Damage Index“). Kostenlos.
Rheuma-VOR
Kostenlose, deutschsprachige App, die anhand von wenigen an den Patienten zu richtender Fragen in drei Minuten bei der Frühdiagnose und Differenzierung zwischen RA, Psoriasis Arthritis und axialer Spondylarthritis helfen soll. Ärzte in Niedersachsen, Rheinland Pfalz und dem Saarland können die Terminvermittlungsfunktion der Rheuma-VOR-Koordinationszentrale gleich aus der App heraus nutzen.
Rheuma Schweiz Education
Laut App Store soll die App interaktive Fortbildungsveranstaltungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft für Fachleute bieten. Zum Testzeitpunkt war mit der kostenlosen App lediglich eine Fortbildung über Injektionstechniken zum Preis von 7,99 Euro als in-app- Kauf möglich. Diesen Einkauf haben wir uns gespart.
Rheumatoid Arthritis @PoC
Laut App Store kostenlose, englischsprachige Wissensdatenbank mit Tools zur RA. Eine Registrierung aus Deutschland gelang zum Testzeitpunkt nicht.
Roche Rheumatologie App
Kostenlose, deutschsprachige App mit den drei Inhalten Rheumatoide Arthritis, Riesenzellarthritis und ANCA-assoziierten Vaskulitiden. Übersichtlich gestaltet sind Diagnosekriterien, Aktivitätsscores, Klassifikationen, Therapiealgorithmen sowie Fachinformationen und Anwenderhinweise zu den für die drei Krankheiten verfügbaren Produkte von Roche abrufbar. Vorgesehene Funktionen eines Veranstaltungskalenders und eine Newsfunktion waren zum Testzeitpunkt nicht mehr auf aktuellem Stand.
SensAR
Laut Beschreibung im App Store Tool zur Bestimmung der Schäden an Händen und Füßen mit dem SENS-Index (simple erosion narrowing score). Kostenlos. Eine Registrierung aus Deutschland gelang zum Testzeitpunkt nicht.
Thieme Rheumatologie visuell
Rheumatologische Bilddatenbank klinischer u. radiologischer Befunde von „Achenbach-Syndrom“ bis „Zoster unter Rituximab-Therapie“, deren Inhalte auch zur persönlichen Nutzung in Vorträgen, Fortbildungen und zu Lehrzwecken dienen. Wahlweise in deutsch oder englisch und kostenlos, Sponsoring von abbvie.
Auch für den rheumatologisch tätigen oder interessierten Arzt gibt es einige gute Apps im App Store, zum Teil mit sehr unterschiedlichem Leistungsumfang und in unterschiedlicher Qualität. Nur einige Apps erfordern eine Verifikation als Arzt, z. B. mit doccheck. Besonders praktisch für die Kitteltasche und die sinnvollste App-Anwendung sind die zum Teil umfangreichen Tools zur Berechnung von Scores zur Klassifikation und Krankheitsaktivität wie z. B. Rheumahelper. Gut gemacht ist auch das englischsprachige Diagnosetool ArthritisID PRO. Sehr gut gefällt auch die RAUSSA-App zur Sonografie und das feature zur Terminvereinbarung beim Rheumatologen bei Rheuma-VOR. Fast alle Inhalte sind erfreulicherweise kostenlos. Wer dann noch gute Apps für betroffene Patienten empfehlen kann, kann die Betreuung seiner Rheumapatienten durch Nutzung von Smartphones verbessern. Perspektivisch können telemedizinische Lösungen wie die DAAG-Videosprechstunde das Betreuungsangebot abrunden.
Dr. Karsten Braun, LL. M.
BVOU-Bezirksvorsitzender Heilbronn Franken
Tipps zur TI-Installation – Haftung und Haftungsbefreiung
Berlin – KBV und gematik haben im Rahmen der Diskussion um die Sicherheit des TI-Konnektors und der Haftung der Ärzte Stellung bezogen. Laut MEDI-Verbund hätten entsprechende Muster und Anleitungen zur Installation des TI-Konnektors den Praxen längst zur Verfügung gestellt werden müssen. Auch wenn die Ausführungen der gematik bezüglich der Sicherheit der TI nicht nachvollzogen werden können, seien die Ausführungen der gematik zur angeblichen Haftungsbefreiung der Praxen als positiv zu bewerten. MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner empfiehlt in einem Rundschreiben, die gematik beim Wort zu nehmen: “Es ist leider nach wie vor so, dass Sie unter Strafandrohung in eine technisch veraltete und unsichere TI gezwungen werden, die Sie auch nicht selbst prüfen oder prüfen lassen dürfen. Die Übernahme der Haftung durch die gematik wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.” Um sich abzusichern, rät der MEDI-Verbund folgendes Vorgehen:
2) Lassen Sie sich die weitergehende Erklärung zur umfassend korrekten Installation (Bestätigung des Dienstleisters) unterschreiben!
3) Sind die Erklärungen nach 1) und 2) von Ihrem Dienstleister unterschrieben, so schicken Sie je eine Kopie und unser Musterschreiben Haftungsbefreiung 1an die gematik. Damit kann die gematik Ihnen schriftlich versichern, dass sie die Haftung bei Angriffen übernimmt, auch wenn nicht festgestellt werden kann, über welchen Weg der Angriff in das Praxisverwaltungssystem erfolgt ist. In der Regel ist das leider so.
4) Falls Ihr Dienstleister die Erklärungen nach 1) und/oder 2) nicht unterschreibt, so das auch an die gematik gemeldet werden, unter Verwendung des Musterschreibens Haftungsbefreiung 2.
Quelle: MEDI
Empfehlung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI)
Berlin – Der BVOU-Gesamtvorstand hat sich auf seiner Januartagung am 26.01.2019 mit der Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) ausführlich befasst. Er kam nach kontroverser Diskussion und Bewertung der vorliegenden Informationen zu Risiken und Haftung damals mehrheitlich zur Ansicht, dass der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur den BVOU-Mitgliedern zum damaligen Zeitpunkt nicht empfohlen werden sollte. Es wurde empfohlen, eher die gesetzlich vorgesehene Honorarkürzung bei nicht-fristgerechtem Anschluss in Kauf zu nehmen, als die mit dem Anschluss an die TI verbundenen und zum Jahresanfang 2019 noch nicht abschließend geklärten Risiken einzugehen.
Bereits in seinem damaligen Statement wies der Gesamtvorstand darauf hin, dass sich um eine rein subjektive Einschätzung handelt, für die keinerlei Haftung übernommen werden kann. Nach Änderung der Informations- und Rechtlage könne sich diese Meinung jederzeit ändern und jedes Mitglied sollte deshalb für sich selbst abwägen, welchen Weg es gehen möchte. Dieser Fall ist nun eingetreten, weshalb sich der Geschäftsführende Vorstand des BVOU zu einer Korrektur dieser Einschätzung und den daraus abgeleiteten Empfehlungen für seine Mitglieder entschlossen hat.
Haftungsausschluss bei ordnungsgemäßer TI-Anbindung
Ende Juni 2019 hat die Gematik auf Drängen der KBV festgestellt, dass Praxisinhaber nicht für Datenpannen einer korrekt an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Praxis-IT haftbar gemacht werden können. Weiterhin wurde von der Gematik nochmals bekräftigt, dass die TI kein Sicherheitsrisiko darstellt, wenn die zugelassenen Konnektoren vorschriftsgemäß aufgestellt und betrieben werden.
Ferner liegt nunmehr eine erste sozialgerichtliche Entscheidung vor, die zum einen Verstoß der Telematikinfrastruktur gegen Datenschutzrecht ablehnt sowie die Art und Höhe der Kostenerstattung bei der Anschlusspflicht als rechtmäßig sowie die Kostenbeteiligung der Vertragsärzte hieran als zumutbar und verfassungsgemäß einstuft (vgl. SG München, Beschluss v. 22.03.2019 – S 38 KA 52/19 ER).
Sichere Anschlussvarianten an die TI
Gematik und KBV haben Merkblätter veröffentlicht, die die empfohlenen Anschlussvarianten an die TI erklären und darstellen, wie die TI zur Erhöhung der Sicherheit der Praxis-IT führt.
Reihenbetrieb
Nach diesen Informationen ist die Installationsvariante „Reihenbetrieb“ als sicherste Installation einzuschätzen, da die gesamte Praxis durch den Konnektor und die ausschließliche Anbindung an die TI optimal geschützt wird. Über den Konnektor ist zusätzlich die Anbindung an das KV Safenet und weitere sichere Internetdienste möglich.
Diese Installation bietet ein Plus an Sicherheit im Vergleich zur Internetanbindung einer Praxis über einen normalen Router wie z.B. die FritzBox mit oder ohne zusätzlicher Firewall.
Einschränkend muss festgestellt werden, dass jede Praxis überprüfen sollte, ob mit dieser Installation alle zuvor genutzten Installationen (Fernwartung, Remote-Zugriffe u.ä.) weiter im gleichen Umfang nutzbar sind. Hier sollte ggf. der Praxis-EDV-Dienstleister nachbessern, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Parallelbetrieb
Auch im sogenannten „Parallelbetrieb“ ist die Praxis-EDV abgesichert, wenn sich die Praxis (wie bislang auch) selbst um Sicherheitsmaßnahmen wie Firewall und Virenschutz kümmert.
Werden diese Sicherheitsmaßnahmen durch die Praxis als Netzwerkbetreiber nicht ergriffen, ist die Praxis-EDV ebenso wie bereits vor dem Anschluss an die TI gefährdet und ggf. Hackerangriffen ausgesetzt. Die Praxis verstößt damit gegen die DSGVO, weil sie die erforderlichen Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOM) zum Schutz von Patientendaten nicht ausreichend ergriffen hat. Dies hat jedoch nichts mit dem Anschluss an die TI zu tun und liegt wie vor der TI-Anbindung im Verantwortungsbereich der Praxis selbst.
Netztrennung für gleichzeitige, sichere Nutzung des Internets
PCs oder Netzwerkteile, die an das Internet über einen normalen Router etc. angeschlossen sind, sollten physisch vollständig von der Praxis-EDV und der TI getrennt werden. Damit ist der Zugriff auf Patientendaten auch für den Fall eines erfolgreichen Hackerangriffs ausgeschlossen. Dieses Szenario kann beispielsweise durch die Installation eines zusätzlichen WLAN erreicht werden, das über einen separaten Router ans Internet angebunden ist. Über einen solchen Kanal sollten auch Digitalisierungsprojekte wie Videosprechstunde und Online-Terminvergabe in der Praxis installiert werden.
Stand-Alone- oder Kioskbetrieb der TI
Bei dieser Anschlussvariante ist die TI vollständig von der bereits existierenden Praxis-EDV getrennt. Mit dieser Variante kann lediglich die Online-Prüfung der Versichertenstammdaten erfolgen.
Dadurch ändert sich das Sicherheitsniveau der bisherigen Praxis-Installation nicht, schneidet die Praxis aber von allen zukünftigen Anwendungen der TI ab, wie z.B. elektronische AU, eRezept, eArztbrief und elektronische Patientenakten.
Deshalb ist diese Installationsvariante lediglich als kurzfristige Übergangsvariante zu empfehlen, beispielsweise bis die gesamte Praxis-EDV mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für einen Parallelbetrieb ausgerüstet ist.
Digitalisierung kommt und basiert auf der TI
Der Referentenentwurf des „Digitale Versorgung Gesetz“ sieht eine Reihe von Digitalisierungsprojekten vor, die per Gesetz bis Ende 2021 eingeführt werden sollen. Zentral ist beispielsweise die Anbindung an eine von der Gematik und der KBV zu definierende zentrale elektronische Patientenakte sowie das Recht des Patienten, diese Akte in jeder Praxis befüllt zu bekommen.
Dafür ist eine gesonderte Vergütung ebenso vorgesehen wie weitere Sanktionen bei Nichtanbindung an die TI. Weitere digitale Anwendungen im Gesundheitssystem wie die elektronische AU, das eRezept und der eArztbrief, eine vom „normalen“ Internet abgekoppelte elektronische Post zwischen Ärzten, werden ausschließlich auf der Telematikinfrastruktur aufsetzen.
Die KBV schafft gerade die Grundlagen für eine sichere digitale E-Mail-Kommunikation zwischen Ärzten und Praxen, die auf der TI basiert und in die Praxis-EDV-Systeme integriert werden soll. So kann in Kombination mit den oben beschriebenen sicheren Anschlussvarienten an die TI sichergestellt werden, dass das Haupteinfallstor für Hackerangriffe auf Praxen und Kliniken verschlossen wird: E-Mails mit infizierten Anhängen, über die z.B. die sogenannten Kryptotrojaner in Praxisnetzwerke eingeschleust werden. Diese verschlüsseln dann die gesamten Praxis- und Patientendaten, was Grundlage für Erpressungen durch Cyberkriminelle und erhebliche Schäden ist.
Zusammenfassung:
Empfehlung zum Anschluss an die TI
Eine der Grundbefürchtungen des Gesamtvorstandes, dass Praxen für Datenschutzpannen der Telematikinfrastruktur haftbar sind, wurde vor wenigen Tagen von der Gematik und der KBV ausgeräumt. Gleichzeitig bietet die TI bei korrektem Anschluss und Betrieb ein deutliches Mehr an Sicherheit als viele aktuelle Installationsvarianten von Praxis-EDV-Systemen mit Anbindung ans Internet.
Des Weiteren drückt der Gesetzgeber aufs Tempo bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems und schafft mit der TI, dem TSVG sowie dem im Referentenentwurf vorliegenden „Digitale Versorgung Gesetz“ den rechtlichen Rahmen für die Einführung klar definierter digitaler Anwendungsszenarien im deutschen Gesundheitssystem.
Diesen Anforderungen müssen sich die Vertragsärzte und auch die Mitglieder des BVOU stellen. Wer sich dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur weiter verweigert, wird spätestens ab dem Jahr 2022 von vielen Entwicklungen und Kommunikationspfaden abgehängt und hat mit weiteren Sanktionen zu rechnen, als die aktuell angedrohten Honorarkürzungen.
Der geschäftsführende Vorstand des BVOU empfiehlt in Anbetracht dieser aktuellen Entwicklungen den BVOU-Mitgliedern nunmehr den Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Die Einschätzung des BVOU-Gesamtvorstandes wird damit revidiert.
Sollten in der eigenen Praxis-IT-Infrastruktur umfangreichere Sicherheitsmaßnahmen nachzurüsten sein, kann vorübergehend die Installation der Kiosk- bzw. Stand-Alone-Variante der TI erwogen werden, um die gesetzten Fristen zur Anbindung an die TI einzuhalten. Mittelfristig sollte jedoch eine der empfohlenen Installationsvarianten eingeführt werden, um an allen zukünftigen digitalen Diensten teilnehmen zu können, die über die TI eingeführt werden sollen.
Geschäftsführender Vorstand des BVOU, 08.07.2019
Weiterführende Informationen
- Informationen von KBV und gematik zur Haftung bei Datenmängeln der TI:
https://www.kbv.de/html/1150_41119.php - Informationsblatt der Gematik zu Betriebsarten des Konnektors:
https://fachportal.gematik.de/fileadmin/user_upload/fachportal/files/Service/Anschluss_medizinischer_Einrichtungen_an_die_Tele-matikinfrastruktur__DVO_/Informationsblatt_Betriebsarten-Konnektor_V1.0.0.pdf - Praxisinformationen der KBV zu TI-Installationsvarianten:
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_TI_Installationsvarianten.pdf - Zentrale Informatinsseite der KBV zur Telematikinfrastruktur: https://www.kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php
TI: Neubewertung des Sanktionszeitraums
Berlin – Die Telematikinfrastruktur (TI) und die drohenden Sanktionen haben in den vergangenen Monaten die Gemüter erregt. Insbesondere die Befürchtung, dass trotz rechtzeitiger Bestellung der Komponenten aufgrund des Liefer- und Installationsengpasses der Industrie der notwendige Stammdatenabgleich nicht rechtzeitig vorgenommen werden kann und unverschuldet die Sanktionierung droht, hat für Empörung gesorgt. Das berichtet die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN).
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat aktuell eine positive Neubewertung der Vorgaben im Rahmen eines rechtlichen Vermerkes den Kassenärztlichen Vereinigungen zukommen lassen:
Wer bis zum 31. März 2019 die TI-Komponenten bestellt hat, bleibt ohne Sanktionen, wenn er den Stammdatenabgleich bis zum 30. September 2019 durchführt.
Im Detail: Nach dem Vermerk der KBV erfolgt eine verbindliche Interpretation der oben genannten Vorschriften dahingehend, dass für den Fall, dass im 1. Quartal 2019 die Bestellung der Komponenten für die TI-Infrastruktur nachgewiesen werden kann, das 1. und 2. Quartal 2019 sanktionslos bleibt. Die Durchführung des Stammdatenabgleiches wird von der KVN für Praxen mit nachgewiesener rechtzeitiger Bestellung beginnend für das 3. Quartal 2019 geprüft. Die Mitteilung der KBV bestätigt nunmehr einen weiteren Spielraum für die Installation und erstmalige Durchführung des Stammdatenabgleich in das 3. Quartal hinein. Mithin dürfte sich dadurch die aktuelle Problematik der verspäteteten Installationen und befürchteten Kürzung entschärft haben.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN)