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Schulungen Datenschutz

Lösungen für alle Datenschutzfragen. Externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzpaket und Schulungen mit 20% Preisvorteil für BVOU-Mitglieder in der Akademie Deutscher Orthopäden.

Vorteile auf einen Blick

  • Seien Sie auf der sicheren Seite: externer Datenschutzbeauftragter plus Datenschutz-Check-up und Erstellung eines Datenschutzkonzepts
  • Unterstützung Ihrer schon bestehenden Datenschutzstrukturen mit unserem Datenschutzpaket
  • Datenschutzschulungen für niedergelassene Ärzte und deren Angestellte
  • E-Learning mit der meduplus Smart Learning® Methode mit nachweisbarem Lernerfolg
  • Online und mobil – Auf allen Endgeräten und ohne Softwareinstallation sofort starten!

Kursangebot

  1. Kurs „Schweigepflicht, Datenschutz und Kommunikation“
  2. Kurs „Cybersecurity und Datenschutz“
  3. Paket „Cybersecurity und Datenschutz für das Praxisteam“

Making of #digitalOU2020

Das war die Digitale Woche O&U 2020

Der erste digitale Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie ist vorüber.
  • 70 Sessions
  • 200 Referentinnen und Referenten
  • 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Mit einer Vorlaufzeit von weniger als 4 Monaten von der Entscheidung „Wir machen das!“ bis zum Kongressbeginn. Das Orga-Team der Akademie für Orthopädie und Unfallchirurgie (AOUC) hatte wenig Zeit und unruhige Nächte gepaart mit viel Mut, Gründerspirit und einer großen Vision.

Die ENTSCHEIDER haben sich bewusst entschieden, neue Wege zu gehen und der Kraft, Kompetenz und Agilität der eigenen Akademie zu vertrauen. Auch unsere Industriepartner sind diesen neuen Weg mutig mitgegangen und haben mitgestaltet. Danke für Euer Vertrauen und die vielen guten Ideen.

Gemeinsam haben wir ein neues und großartiges digitales Fortbildungserlebnis für über 6.000 Teilnehmer aus Orthopädie und Unfallchirurgie erschaffen.

Vieles können wir noch besser machen. Wir haben unheimlich viel dazu gelernt.

Danke für die Geduld unserer Teilnehmer, die manchmal nötig war. Und danke für die Agilität und Kreativität unseres Teams im „Hauptstadtstudio für O&U“ im Tiergartentower, das für jede Herausforderung eine Lösung fand.

Hygiene, Praxis

Hygiene-Schulungsangebote beim BVOU

Berlin – Ein gutes Hygienemanagement hilft Ärztinnen und Ärzten in Ihren Bemühungen, die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Der BVOU bietet zu diesem Thema Fortbildungsangebote für seine Mitglieder zu vergünstigten Konditionen an.

Das Fortbildungsangebot umfasst Hygieneschulungen für die gesamte Belegschaft. Angefangen von den jährlich durchzuführenden Hygieneschulungen für Ärzte, MFA, Pflege und Hilfskräfte. Diese sind als E Learning-Kurse ausgelegt und auf beliebig vielen stationären und mobilen Endgeräten einsetzbar. Jeder Teilnehmer kann seinen Kurs auch nach erfolgreichem Abschluss als Referenz für die Kitteltasche weiternutzen.

Die Grundkurse werden seit Anfang 2019 ergänzt da Microlearning-Einheiten, die speziell auf saisonale Herausforderungen wie Influenza und Noroviren eingehen. Diese kompakten E-Learning-Einheiten machen die gesamte Belegschaft innerhalb von zehn Minuten fit für aktuelle Bedrohungen. Das Angebot reicht bis zu den curricularen Fortbildungen zu Hygienebeauftragter Ärzten (HBA), Pflegekräften (HBP) und Medizinischen Fachassistenten (HB MFA). Diese werden als Blended-Learning angeboten und zeichnen sich durch eine optimierte E-Learning-Phase sowie eine verkürzte Präsenzphase zum Abschluss des Kurses aus. Alle Kursangebote zu Hygienebeauftragten schließen mit anerkannten Zertifikaten ab. Teamschulungen sollten ebenso wie die Teilnahme an den digitalen Lerneinheiten dokumentiert und im QM-Handbuch abgelegt werden. Spezielle Dokumentationsbögen werden im Rahmen von Teamlizenzen mitgeliefert.

Der BVOU bietet Kurse zu den folgenden Themen an:


Für das ganze Praxisteam:


Für Ärzte:


Für Medizinische Fachangestellte (MFA):


ADO-Kursangebote auf dem DKOU 2019

Berlin – Zum diesjährigen Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie gibt es wieder zahlreiche Fort- und Weiterbildungsangebote unserer Akademie und Partner mit BVOU-Mitglieds-Preisvorteil.

Hier finden Sie einen Überblick:

K-Logic-Taping-Crashkurs22.10.201908:15 – 12:45 Uhr
Manuelle Medizin Refresher23.10.201909:00 – 12:00 Uhr
Spezialkurs Digitale Volumentomografie DVT TEIL 1 23.10.2019 15:00 – 16:30 Uhr
Spezialkurs Digitale Volumentomografie DVT TEIL 2 23.10.2019 17:00 – 18:30 Uhr
DIGEST-Fachkundekurs Modul 324.10.201908:00 – 18:00 Uhr
Rheuma Refresherkurs DKOU 24.10.201909:30 – 12:30 Uhr
Refresher: Sonografie Säuglingshüfte24.10.201914:30 – 17:30 Uhr
DIGEST-Fachkundekurs Modul 425.10.201908:00 – 18:00 Uhr
Update Fachkunde Strahlenschutz25.10.201909:00 – 17:00 Uhr
Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs II25.10.201909:00 – 16:15 Uhr
Orthopädische Rheumatologie Zertifizierungskurs III
26.10.201909:00 – 16:15 Uhr

Hinweis:
Für den Zugang zum Kongressgelände ist eine gültige Einlass- oder Kongresskarte nötig, die Registrierung erfolgt im Vorfeld über  https://dkou.org/registrierung/oder im Kongressbüro vor Ort. Frühbucherrabatt gilt bist 15.08.2019.

DKOU 2019: Wie stellen wir in O und U das Patientenwohl sicher?

Berlin – Orthopädie und Unfallchirurgie befinden sich im raschen Wandel: Durch Digitalisierung, Datenschutz und rasanten wissenschaftlichen Fortschritt weiten sich Arbeitsfeld und Anforderungen in Klinik und Praxis nahezu täglich aus. Gleichzeitig haben Ärztinnen und Ärzte mit zunehmendem ökonomischen Druck, politischer Fehlsteuerung und teils eklatantem Personalmangel zu kämpfen. Um in diesem Spannungsfeld nicht nur als Erfüllungsgehilfen in der „Wertschöpfungskette Medizin“ zu agieren, sondern eine verantwortungsvolle Patientenversorgung auch zukünftig sicherstellen zu können, ist mehr denn je eine solide Balance zwischen Wissen und Werten gefragt. Unter dem Motto „Wissen braucht Werte“ diskutieren Expertinnen und Experten auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) aktuelle gesundheitspolitische und medizinische Fragen. Auf der Agenda stehen auch die neuen Risiken von E-Scooter, E-Bike und Co., die Reform der Notfallversorgung, das Implantatregister Deutschland, Digitalisierung und Anforderungen an eine sektorenübergreifende Patientenversorgung. Ebenso Thema sind neue Probleme bei der Patientenversorgung und der Erforschung von schweren Verletzungen (TraumaRegister DGU®) durch den Datenschutz. Der DKOU findet vom 22. bis 25. Oktober 2019 in Berlin statt.

Kongresspräsidenten des DKOU 2019 und Gastgeber auf dem Messegelände Süd in Berlin sind Professor Dr. med. Paul Grützner aus Ludwigshafen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Dr. med. Thomas Möller, Kongresspräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) aus Speyer, und Professor Dr. med. Carsten Perka aus Berlin, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie (DGOOC) und stellvertretender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Der DKOU ist der größte Kongress Europas in diesem Fachbereich. Vertreter aus 60 Nationen kommen jährlich in Berlin zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen und neueste Erkenntnisse in Orthopädie und Unfallchirurgie zu informieren. Die etwa 11 000 erwarteten Kongressteilnehmer können sich in rund 1 800 Präsentationen über die neuesten Erkenntnisse zu Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungs- und Halteapparates informieren. „Wir möchten diese große Plattform intensiv dazu nutzen, um durch Systemänderungen resultierende Schwachstellen in unseren Fächern zu identifizieren und zu diskutieren, wie wir eine qualitativ hochwertige medizinische Betreuung auch in Zukunft gewährleisten können“, erklärt Möller. „Hierzu holen wir auch die Expertise unserer Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland, insbesondere in diesem Jahr aus den Gastländern Italien und Kanada.“

Neben politischen und ökonomischen Entscheidungen ist die Digitalisierung ein möglicher Lösungsansatz, um wieder mehr Zeit für Patienten zur Verfügung zu haben und die Versorgung weiter zu optimieren. Auf dem Kongress stellen Experten unter anderem vor, wie eine digitale Dokumentation und Organisationsunterstützung die Abläufe im Klinik- und Praxisalltag optimieren kann – etwa durch Apps, Telemedizin, virtuelle Weiterbildung sowie eine sektorenübergreifend vernetzte digitale Patientenakte. „Mittlerweile gibt es etliche digitale Lösungen, die die Arbeit von Ärzten erleichtern und beschleunigen können“, so Perka. „In Ländern wie Schweden werden sie bereits seit Jahren selbstverständlich angewendet. Doch Deutschland hängt hier weit zurück. Hierzulande müssen wir noch etliche bürokratische und juristische Hürden überwinden, um von den neuen Möglichkeiten profitieren zu können.“ In diesem Zusammenhang diskutieren Orthopäden und Unfallchirurgen auch die Auswirkungen von neuen Datenschutzregularien auf die Fortführung des nun 25 Jahre bestehenden TraumaRegisters DGU®) und die ab 2021 geplante Implementierung des Implantatregisters Deutschland (IRG).

Ein weiterer Themenschwerpunkt ist die Elektromobilität: „Wir sehen und schätzen natürlich die Chancen dieser neuen Fortbewegungsmöglichkeiten“, erklärt Grützner. „Doch sie bergen auch neue Gefahren.“ So würden nahezu täglich schwere Unfälle mit E-Scootern und E-Bikes registriert. Ärzte berichten auf dem Kongress über neue Verletzungsmuster. Gleichzeitig diskutieren sie Möglichkeiten der Unfallprävention – von einer proaktiven Mitarbeit bei der Planung der Verkehrsführung bis hin zu individuellen Schutzmaßnahmen. So wird auf dem Kongress beispielsweise ein neuartiger Airbag-Helm aus Schweden präsentiert. „Auf Grundlage neuer Helmtests diskutieren wir dann auch die Frage, wie wir künftig Schädel und Halswirbelsäule schützen werden“, so Grützner.

Darüber hinaus informieren Experten über aktuelle Erkenntnisse in der Diagnostik und bei bildgebenden Verfahren, Arthrose, Erkrankungen und Verletzungen der Wirbelsäule, Schmerz, Endoprothetik, Gelenkverletzungen, Komplikationen und Komorbiditäten, Alterstraumatologie und -orthopädie sowie Traumamanagement. „Es ist uns ein Anliegen, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen mit ihren jeweiligen Arbeitsgebieten in den Angeboten wiederfinden“, so Möller zur Programmgestaltung des DKOU 2019.

Der DKOU 2019 findet vom 22. bis 25. Oktober 2019 auf dem Messegelände Süd in Berlin statt. Die Anmeldung ist im Internet unter http://dkou.org/eintrittsgebuehren/ möglich.

Kongresspräsidenten DKOU 2019:

Professor Dr. med. Paul Grützner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Ärztlicher Direktor der BG Klinik Ludwigshafen und Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie

Dr. med. Thomas Möller, Kongresspräsident des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), niedergelassener Orthopäde und Unfallchirurg am Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie in Speyer

Professor Dr. med. Carsten Perka, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädischer Chirurgie (DGOOC), Ärztlicher Direktor des Centrums für Muskuloskeletale Chirurgie an der Charité Berlin

Kongress-Schwerpunktthemen:

Diagnostik und bildgebende Verfahren, Wirbelsäule und Schmerz, Arthrose, Integrierte Versorgung und Innovationen, Endoprothetik, Gelenkverletzungen, Alterstraumatologie, -orthopädie, Traumamanagement, Komplikationen und Komorbiditäten

Quelle: Pressestelle DKOU

Ärzte wehren sich erfolgreich gegen „Zwangslistung“ bei Jameda

Köln – Im Frühjahr dieses Jahres haben drei Gerichte unabhängig voneinander entschieden: Ärzte und Heilpraktiker müssen das ungewollte Anlegen von sogenannten Basis-Profilen auf dem Artbewertungsportal Jameda nicht dulden. Zwei Kammern des Landgerichts Bonn und das Landgericht Wuppertal gaben damit den Klagen zweier Zahnärzte und einer Heilpraktikerin gegen Jameda Recht, die sich wegen der fehlenden Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten auf dem Portal auf die Verletzung des Datenschutzrechts berufen hatten[1]. Jameda kämpft allerdings weiter um sein Geschäftsmodell und hat gegen die Entscheidungen Berufung eingelegt.

Ein „Basis“-Profil auf Jameda enthält nicht viel: Name und Adresse des Arztes sowie die Bewertungen von Patienten werden dort veröffentlicht. Ansonsten ist das Profil nichtssagend und leer: Fast alle Felder und Funktionen, die das Portal zur ansprechenden Gestaltung des eigenen Profils anbietet, können nur gegen eine monatliche Zahlung befüllt werden. So bleibt insbesondere das Feld mit dem Portraitfoto frei, stattdessen ist dort nur ein Schattenriss zu sehen. Auch die Homepage der Praxis wird nicht angegeben. Schon gar nicht können Ärzte, die keinen Vertrag mit Jameda haben, „weitere Informationen“ über ihre Leistungen angeben oder Fotos, Artikel oder Videos hochladen. In den freien Feldern finden sich dagegen direkte Anprachen an den Noch-Nicht-Kunden, so z.B.: „Sind Sie Dr. XY? Vervollständigen Sie jetzt Ihr Profil und geben Sie so neuen Patienten einen Eindruck von Ihnen und Ihrer Praxis.“. Bei dem fehlenden Profilbild heißt es: „Dieser Arzt hat leider noch kein Portrait hinterlegt.“ Ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit dieser Einträge ist nicht ohne weiteres zu finden. Außerdem wird das Profil noch für Werbung von Drittunternehmen genutzt. Mitten im Basis-Profil findet sich – genau wie an den seitlichen Rändern – Werbung z.B. für Reiseanbieter, Versicherungen oder Banken. Bezahlte „Premium“-Profile können dagegen mit einer Vielzahl von Inhalten bis hin zur Onlinebuchung für Termine bestückt werden, die fast die eigene Praxishomepage überflüssig machen könnten.

Im vergangenen Jahr hatte eine Kölner Hautärztin vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich auf Profillöschung geklagt. Das Gericht war der Ansicht, dass Jameda sich nicht (mehr) neutral verhalte, indem zahlenden Kunden „verdeckte Vorteile“ verschafft würden. Daher durften die Daten der Ärztin nicht ohne ihre Zustimmung verwendet werden. Allerdings: wer sich gegenüber Jameda auf das Urteil berief, wird weiterhin abgewiesen. Jameda hatte im Nachgang zu der Entscheidung einige Änderungen in der Profilgestaltung vorgenommen und meint deswegen, dass Ärzte nun wieder akzeptieren müssten, in dem Portal ungewollt aufzutauchen. Jameda beruft sich darauf, dass das Portal einen Beitrag zur Transparenz im Gesundheitswesen leiste und ein öffentliches Interesse an einer vollständigen Ärztelistung bestünde.

Allerdings kamen die drei mit der Sache befassten Gerichte nun zu dem Ergebnis, dass die Änderungen nicht ausreichten, um Jameda (wieder) die notwendige Neutralität zu verschaffen. Die Kläger hatten vorgebracht, dass die Möglichkeit, das eigene Profil nur gegen Entgelt aufbessern zu können, für den Portalnutzer nicht erkennbar sei und bezahlte Einträge attraktiver als die „Zwangs-Profile“ seien. Weiterhin würde Jameda die ungewollt angelegten „Basis-Profile“ dazu benutzen, für zahlende Jameda-Kunden indirekt Werbung zu machen. Berücksichtigt wurde unter anderem auch, dass sich Ärzte durch die unterschiedliche Gestaltung der Profile zu einer Mitgliedschaft gedrängt fühlen könnten. Daher würde – so auch die drei Entscheidungen – das Interesse der Betroffenen das Interesse von Jameda an der Datennutzung überwiegen. Damit fehlt es an den Voraussetzungen für eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung.

Ob die Profile am Ende wirklich gelöscht werden müssen, werden nun die Oberlandesgerichte entscheiden. Die erste Entscheidung ist im Herbst diesen Jahres zu erwarten.

Dr. Frauke Schmid-Petersen ist Rechtsanwältin bei HÖCKER Rechtsanwälte in Köln und seit 1999 auf dem Gebiet des Medienrechts tätig und war in den genannten Verfahren als Prozessvertreterin für die jeweiligen Ärzte tätig.


[1] LG Bonn Urt. v. 28.3.2019. Az. 18 O 143/18, Urt. v. 29.3.2019, Az. 9 O 157/18 und LG Wuppertal, Urt. v. 29.03.2019, Az. 17 O 178/18.

Bis 2035 fehlen jährlich bis zu 6.000 Studienplätze

Berlin – Nach aktuellen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fehlen in Deutschland jährlich bis zu 6.000 Studienplätze im Fach Humanmedizin – wenn die aktuelle ambulante Versorgungsleistung bis 2035 aufrechterhalten werden soll. Abhängig vom Ausbildungserfolg der zukünftigen Studierenden, der Dauer der Weiterbildung und der beruflichen Orientierung variiert die Projektion zwischen 6.000 (75 Prozent der Studienanfänger werden innerhalb von 15 Jahren Facharzt) und 3.000 fehlender Studienplätze (Facharztquote von 92 Prozent) pro Jahr. Im günstigen Fall müssten sich neun von zehn erfolgreichen Absolventen für die medizinische Versorgung und gegen eine Anstellung in Forschung, Industrie, etc. entscheiden. Die Projektion zeigt, dass der vertragsärztliche Versorgungsgrad bis 2035 auf 74 Prozent des heutigen Niveaus absinken könnte – selbst wenn es weiterhin gelingt, die heutige Nettozuwanderung in Höhe von 1.639 Ärzten pro Jahr nach Deutschland aufrechtzuerhalten. Allein eine Steigerung der Zuwanderung um etwa 3.600 Fachärzte pro Jahr würde das medizinische Versorgungsniveau in Deutschland bis 2035 stabilisieren.

„Deutschland ist kurz- und mittelfristig darauf angewiesen, dass der Zuzug von Ärzten und Fachärzten aus dem Ausland erheblich steigt. Nur so kann das gewohnte ambulante Versorgungsniveau gehalten werden. Selbst wenn im Jahr 2020 die Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin von derzeit 11.000 Plätzen um 30 bis 50 Prozent erhöht würden, wären die Auswirkungen in der vertragsärztlichen Versorgung erst nach 15 Jahren zu spüren, also 2035. In der Zwischenzeit zeigen sich die Folgen des Studienplatzabbaus in den letzten zwei Jahrzehnten. Der Wettbewerb um ausgebildete Mediziner und Fachärzte wird in den nächsten zehn Jahren extrem zunehmen. Es wird spürbar schwieriger werden, das heutige medizinische Leistungsangebot flächendeckend zu garantieren und zu verhindern, dass strukturschwächere Regionen benachteiligt werden“, sagte Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried heute in Berlin.

Der demografische Wandel mit einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung begünstigt einen weiteren Anstieg der Nachfrage nach ärztlicher Versorgung. Ärztliche Leistungen sind zeitgebunden. Die zur Verfügung stehende Arztzeit in der ambulanten Versorgung geht aber kontinuierlich zurück. Der Grund dafür sind veränderte Arbeitsgewohnheiten und zunehmende Verwaltungsaufgaben. So hat sich die Zahl der angestellten Ärzte seit 2007 fast versechsfacht. Waren 2007 nur rund 5.600 Ärzte angestellt, waren es 2017 bereits 31.477. Während wirtschaftlich selbständige, niedergelassene Ärzte im Schnitt 50 Stunden pro Woche arbeiten, führen die Trends zur Anstellung (40-Stunden-Woche) und zur Tätigkeit in Teilzeit zu einer Abnahme der Behandlungsleistung pro Arzt. Es werden daher mehr Ärzte benötigt, um das Versorgungsniveau aufrecht zu erhalten. Die weiter steigende Zahl von Ärzten, die in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden und einen Nachfolger für ihre Praxen suchen, verschärft die Situation im vertragsärztlichen Sektor weiter.

„Wenn das bisherige Niveau der medizinischen Versorgung in Zukunft auch nur annähernd aufrechterhalten werden soll, ist eine substanzielle Steigerung der Ausbildungskapazität durch die Bundesländer im Fach der Humanmedizin unabdingbar. Um die verfügbare Arztzeit möglichst zur Patientenversorgung zu nutzen und die Attraktivität der Niederlassung weiter zu steigern, sollte die ärztliche Tätigkeit in der stationären und ambulanten Versorgung zudem konsequent von Verwaltungsaufgaben entlastet werden“, forderte von Stillfried.

Zum Hintergrund

Die Zi-Studie „Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland“ bewertet, wie viele Studienplätze im Fach Humanmedizin im Zuge des „Masterplans Medizinstudium 2020“ notwendig wären, um den erwarteten medizinischen Versorgungsbedarf in Zukunft zu decken. Dazu hat das Autorenteam den Versorgungsbedarf und die zukünftige Behandlungsleistung von Ärzten aus verfügbaren Datenreihen abgeleitet. Die Zusammenführung beider Komponenten ermöglicht eine Abschätzung, ob die aktuelle Zielvorgabe für Studienplätze in der Humanmedizin ausreichend ist. Als Datengrundlage dienen unter anderem ein Auszug aus dem Bundesarztregister (Stand: 31. Dezember 2018), die Daten der aktualisierten 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für den Bund und der relative Beanspruchungsindex rBIX des Zi. Zur weiteren Methodik verweisen wir auf die ausführliche Beschreibung der Datenanalyse in der Langfassung der o. g. Zi-Analyse, die Sie hier finden:

Quelle: Zi

Digitalisierung

BÄK informiert über ausschließliche Fernbehandlung

Berlin – „Nicht einmal ein Jahr nachdem der Deutsche Ärztetag im Jahr 2018 den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung geebnet hat, ist die Umsetzung in den Ländern auf einem guten Weg. Mittlerweile haben fast alle Ärztekammern entsprechende berufsrechtliche Neuregelungen eingeleitet. Nun kommt es darauf an, Ärztinnen und Ärzte umfassend über die neuen Möglichkeiten zu informieren.“ Darauf verwies Dr. Josef Mischo, Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer, anlässlich der Veröffentlichung von Hinweisen und Erläuterungen der Bundesärztekammer zur ausschließlichen Fernbehandlung sowie eines Fragen-Antwortenkataloges. Die Informationsmaterialien wurden unter Leitung Mischos von der Arbeitsgruppe „Fernbehandlung“ der Bundesärztekammer erarbeitet und vom Vorstand verabschiedet.

Mischo stellte klar, dass alle beruflichen Rechte und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten  auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung gelten. Ärzte müssten stets prüfen, ob der jeweilige Fall für eine ausschließliche Fernbehandlung in Frage kommt oder nicht. „Sind die von dem Patienten beschriebenen Beschwerden für eine Beratung oder Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien geeignet?  Ist der Patient  in der Lage, über eine technische Plattform zu kommunizieren? Diese und viele weitere Fragen müssen mit einem klaren ‚Ja‘ beantwortet werden, bevor die Fernbehandlung beginnen kann.“ Darüber hinaus sind rechtliche Aspekte, technische Anforderungen und Fragen der Qualitätssicherung zu beachten.  Die Bundesärztekammer hat diese und viele weitere Punkte gut verständlich in ihren Hinweisen und Erläuterungen ausgearbeitet. Dort findet sich auch eine Checkliste mit vielen weiteren praktischen Informationen.

Mischo ist überzeugt, dass sich die Behandlung aus der Ferne zum Beispiel über Video-Sprechstunden als eine von vielen Formen ärztlicher Patientenversorgung in Deutschland etablieren wird. Die Arbeitsgruppe wird sich deshalb in einem nächsten Schritt mit Fragen der Einbindung der ausschließlichen Fernbehandlung in die Versorgungsstrukturen befassen.

Quelle:BÄK

Summer School 2019: Stipendien für Schnupperkurs in O und U

Berlin – Medizinstudierende können sich noch bis zum 5. Juli für die Summer School 2019 der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) anmelden. Bei dem „Schnupperkurs“ vom 28.8. bis zum 30.8.2019 in Münster bekommen angehende Mediziner auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Auf dem Programm der 11. Summer School stehen unter anderem Diskussionsrunden zur Karriereplanung sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In Workshops können die Nachwuchsmediziner Verfahren wie Arthroskopie oder Endoprothetik selbst erproben und damit umfassende Einblicke in das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie gewinnen.

Die Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O und U organisiert, um den medizinischen Nachwuchs zu fördern. In dem zweitägigen Intensivprogramm lernen die Studierenden Inhalte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben von Medizinern, die in O und U tätig sind. Die wissenschaftliche Leitung der Summer School übernehmen der zukünftige DGOU-Präsident Prof. Dr. Dieter C. Wirtz aus Bonn, der zukünftige stellvertretende DGOU-Präsident Prof. Dr. Michael Raschke aus Münster und Dr. Burkhard Lembeck aus Ostfildern-Nellingen, BVOU-Kongresspräsident des DKOU 2020. Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.

Studierende aller klinischen Semester können sich noch bis zum 5.7.2019 für einen der 30 Plätze der Summer School 2019 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum dann die Kandidaten aus, die kostenfrei an der Summer School 2019 teilnehmen können. Die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernehmen DGOU und BVOU.

Weitere Informationen:
Bewerbung Summer School 2019
http://jufu.dgou.abcde.biz/?page_id=515

Summer School von DGOU und BVOU
http://www.dgou.de/bildung/nachwuchsfoerderung/summer-school.html
oder
https://www.bvou.net/der-bvou/junges-forum-ou/

Junges Forum O und U:
http://www.jf-ou.de/

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

Janosch Kuno
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net

Für eine kindgerechte fachorthopädische Diagnostik und Therapie

Berlin/München – Seit fast fünfzehn Jahren treffen sich in München Kinderorthopädinnen und Kinderorthopäden zu einem regelmäßigen Zusammenschluss, um Behandlungsmaßnahmen zu koordinieren, gemeinsame Interessen zu transportieren und berufspolitische Probleme zu formulieren. Der ursprünglich kleine Stammtisch hat sich in den letzten Jahren enorm erweitert. Dr. Hartmut Gaulrapp, BVOU-Bezirksvorsitzender in München, hat die Initiative ins Leben gerufen und spricht über gemeinsame Ziele.

Herr Dr. Hartmut Gaulrapp, in München haben Sie ein kinderorthopädisches Netzwerk aufgebaut: Was ist das und wie muss man sich das vorstellen?
Dr. Hartmut Gaulrapp
: Das kinderorthopädische Netzwerk ist ein loser Zusammenschluss von ursprünglich zunächst in München niedergelassenen Kinderorthopäden, also Ärztinnen und Ärzte mit der seit 2005 von der Ärztekammer gemäß der Weiterbildungsordnung ergebenen Zusatzbezeichnung „Kinderorthopädie”. Seit 2015 ist daraus ein großer und weiter zunehmender Kreis mit allen in München niedergelassenen Kinderorthopäden und auch Klinik-Kollegen entstanden.

Warum braucht man ein kinderorthopädisches Netzwerk?
Dr. Gaulrapp
: Das hat mehrere Gründe: gemeinsame Interessen der Ärzte zu bestimmen und zu transportieren, Behandlungsmaßnahmen zu vergleichen, zu koordinieren und abzustimmen, für schwierige Kasuistiken Lösungen zu finden und ebenso, um berufspolitische Probleme und Interessen zu formulieren und mitzuteilen.

Wie oft und wo treffen Sie zusammen?
Dr. Gaulrapp
: Aktuell treffen wir uns zweimal im Jahr, jeweils in der Praxis oder Klinik eines der Mitglieder des Arbeitskreises.  

Was wird dort besprochen? Welche Ziele verfolgen Sie? Wie erfolgt der Erfahrungsaustausch?
Dr. Gaulrapp
: Wir haben eine Plattform und ein Forum für kinderorthopädische Fragen der Ärzte entwickelt. Hier beraten wir auch zu berufspolitischen Themen, hinsichtlich der Wissenschaft und der Patientenanliegen und Therapieformen. Wir besprechen in der Runde auch E-Mail Anfragen einzelner Mitglieder.

Was möchten Sie verändern?
Dr. Gaulrapp
: Wir möchten optimale Angebote für Patienten schaffen. Ziel ist es, das hier in München eingeführte lose, aber informative, Netzwerk auch regional in anderen Regionen zu etablieren. Inhaltlich setzen wir uns für kindgerechte fachorthopädische Diagnostik und Therapie ein und wollen kind- und familiengerechte Betreuung schaffen. Dies gilt insbesondere auch für behinderte Patienten. Hier sollte die Zusammenarbeit zwischen Praxis und Klinik gestärkt werden: Orthopädietechnik, Physiotherapie und Ergotherapie, gesetzliche Behinderungen (Notfalldepot, Ausschluss bestimmter Abrechnungsziffern, Minderbewertung der Ordinationsziffer, fehlende Ziffern für bestimmte Leistungen, zu wenig Präventionsziffern) abbauen,  durch die EBM Reform 2005 geschaffene Benachteiligungen ausgleichen und neue Vorsorgeziffern im Bereich der Kinderorthopädie etablieren.

Mit wem teilen Sie Ihre gewonnenen Erkenntnisse?
Dr. Gaulrapp
: Die gewonnenen Erkenntnisse teilen wir mit Kollegen, Berufsverbänden, Patientenorganisationen, Krankenkassen und dem Gesetzgeber. Uns erreichen auch Presseanfragen von Medienvertretern.

Wer darf zu dem Treffen dazu?
Dr. Gaulrapp
: Voraussetzung ist die Zusatzbezeichnung Kinderorthopädie, da diese die notwendige qualitative und quantitative Ausbildung voraussetzt. Voraussetzung ist ferner Interesse und auch die aktive Beteiligung im Arbeitskreis.

Wie viele Leute sind dabei?
Dr. Gaulrapp
: Zu Beginn waren es drei Kollegen, mittlerweile sind es über 20.

Wie sollte sich das kinderorthopädische Netzwerk Ihrer Meinung nach entwickeln?
Dr. Gaulrapp
: Es wäre schön, wenn sich nach dem Münchner Vorbild bundesweit kinderorthopädische Netzwerke einrichten würden, die ein wichtiger Basisaspekt eines bundesweiten orthopädischen Netzwerkes werden könnten, wie dies von der Kommission Kinderorthopädie (DGOU, Vereinigung Kinderorthopädie und BVOU) initiiert wurde.

Könnte das kinderorthopädische Netzwerk auch als Modell für andere Bundesländer dienen?
Dr. Gaulrapp
: In München ist die Besonderheit gegeben, dass viele niedergelassene Kinderorthopäden in eigenen Praxen tätig sind und zusätzlich an vier Kliniken kinderorthopädische Leistungen angeboten werden. Auf jeden Fall sollte die Münchner Initiative Vorbild für eigenständige Zentren in den verschiedenen Regionen Deutschlands sein, auch wenn die in München umfangreichen Inhalte in einzelnen Regionen schwer abzubilden oder darzustellen sein könnten. Es zählt die Initiative, Kindern qualitativ gute kinderorthopädische Behandlung zukommen zu lassen.

Was war bis jetzt Ihr größtes Erfolgserlebnis?
Dr. Gaulrapp
: Das Highlight unserer bisherigen Arbeit im Netzwerk (Arbeitskreisarbeit) war sicherlich die gemeinsame Planung, Organisation und Durchführung der kinderorthopädischen Jahrestagung 2016 in München.

Dr. Hartmut Gaulrapp ist Facharzt für Orthopädie, Kinderorthopädie, Sportmedizin und Chirotherapie. Außerdem ist er als Kinder-D-Arzt (Unfallarzt) für die Behandlung von Schulunfällen, Wegeunfällen und Arbeitsunfällen von den Berufsgenossenschaften zugelassen. Seit 2001 ist er Bezirksvorsitzender des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) in München und berufspolitisch  in der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer und im Kreisverband engagiert. Seit 1999 ist er niedergelassener Arzt in einer eigenen Praxis.

Das Interview führte Janosch Kuno, Presse BVOU