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Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ mit neuem E-Learning-Konzept

Berlin – Ein kombiniertes Lernangebot aus E-Learning und Präsenzveranstaltung ermöglicht es, die Zusatzqualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ zeitsparend und flexibel in einem strukturierten, kompakten Kurs zu erwerben.

Im Gegensatz zu den üblichen 40-stündigen Präsenzkursen zeichnet sich die Fortbildung durch einen kombinierten Ansatz aus Online-Fortbildung und kurzer Präsenzphase sowie einem kontinuierlichen Wissens-Update aus. Dieses Konzept kommt dem engen Zeitbudget von Ärztinnen und Ärzten entgegen und lässt sich nahtlos in den Klinik- und Praxisalltag integrieren.

Nach der Registrierung für den Online- Kurs über die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) und der Zahlung der Kursgebühr erhalten Sie eine E-Mail mit einem Zugangs-PIN, mit dem Sie an dem Online-Kurs teilnehmen können. Das erfolgreiche Bestehen der Lernerfolgskontrolle am Ende der E-Learning-Phase mit mindestens 70 Prozent richtig beantworteter Testfragen ist Zugangsvoraussetzung für das abschließende Colloquium.

Die endgültige Anmeldung für den Präsenztermin können Sie erst nach Abschluss der bestandenen E-Learning-Testfragen vornehmen. Nach bestandenem Lernerfolgskontrolle werden Ihnen die Termine vorgeschlagen.

 

Flyer meduplus

Darüber hinaus wird an Refresherkurs für Absolventen der Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ angeboten. Dieser Online-Kurs kann terminunabhängig absolviert werden.

Zertifizierte Fortbildung gemäß dem Curriculum der BÄK

Inhaltlich orientiert sich der Kurs an dem curricularen Fortbildungsangebot der Bundesärztekammer (BÄK) sowie den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. und des Robert Koch-Instituts. Der Kurs ist als strukturierte curriculare Fortbildung gemäß dem Mustercurriculum der Bundesärztekammer anerkannt und zertifiziert.

Das Kursangebot richtet sich an alle Arztqualifikationen und wird in Kooperation mit der BDC|Akademie von der ADO angeboten. Gemeinsam mit dem neuen Kooperationspartner Meduplus GmbH wurde der Kurs komplett neu aufgelegt, inhaltlich aktualisiert und auf eine intuitive technische Plattform gestellt.

Flexible Online-Module mit interaktivem Anteil

Der E-Learning-Teil des Kurses vermittelt in 21 Modulen die Grundlagen der im Curriculum der Bundesärztekammer geforderten Inhalte. Die Online-Lernmodule, für die eine Bearbeitungszeit von 20 Stunden vorgesehen ist, können bequem und individuell am PC, einem Tablet oder mit dem Smartphone bearbeitet werden. Über eine komplett neuartige Nutzeroberfläche und eine einfache Bedienung auf allen Endgeräten wird jeder Teilnehmer kontinuierlich zum Lernen motiviert. Darüber hinaus kann er oder sie sich interaktiv in einem Kursforum mit Hygieneexperten und anderen Kursteilnehmern austauschen.

Nach dem erfolgreichen Absolvieren des elektronischen Teils werden die Teilnehmer zum zweitägigen Abschlusskolloquium zugelassen. Die zweitägige Veranstaltung vertieft in 20 Stunden wesentliche Lerninhalte und fokussiert auf die Umsetzung in Klinik und Praxis.

Ihre Vorteile

  • Zertifizierter Kurs
  • Anerkannte strukturierte curriculare Fortbildung gemäß Mustercurriculum der Bundesärztekammer
  • Das neue Blended-Learning-Konzept erlaubt es Ihnen, die Qualifikation weitgehend bequem von zu Hause zu erlangen:
    1. Individuelles Lernen per E-Learning mit tutorieller Unterstützung
    2. Nur zweitägige Präsenzveranstaltung
    3. Wissens-Updates auch nach dem Kurs

Kooperationspartner

„Nun sind die Kassen am Zug.“ – Konzept für sachgerechte Vergütung der Hygienekosten

Berlin  – Das Thema Hygienekosten bleibt weiter auf der Tagesordnung des SpiFa. Nun legen die Verbände erstmals ein Konzept vor, mit welchem sich der tatsächlich betriebene Aufwand genau beziffern lässt, und erwarten Gehör.

Bereits im vergangenen Herbst wurde von der AG Hygiene des SpiFa im Rahmen ihrer Kampagne zum Thema Hygienekosten ein erster Meilenstein gesetzt: unter Federführung des Berufsverbands der Niedergelassenen Gastroenterologen Deutschlands e.V. (bng) wurde ein erstes Konzept zur Abgeltung des Hygieneaufwandes im EBM vorgestellt. Zwischenzeitlich haben nun weitere Verbände das Konzept für Ihre Fachrichtungen adaptiert und auf Anwendbarkeit geprüft. Im Ergebnis stehen nun für viele Fachrichtungen erstmals solide Ansätze zur Berechnung / Abgeltung des besonderen Hygieneaufwandes zur Verfügung. Dabei basiert der methodische Ansatz zur Abgeltung des Hygieneaufwands auf einer separaten Kostenstelle „Hygiene/Aufbereitung“ sowie einer Formulierung und Bewertung von Zuschlägen bzw. Teilleistungen für den kostenstellen- bzw. leistungsspezifischen, besonderen Hygieneaufwand.

Der stellvertretende Vorsitzende des SpiFa und BVOU-Vizepräsident, Dr. Helmut Weinhart, hebt noch einmal die Tragweite des Themas hervor: „Ob zu Pandemiezeiten oder allgemein, ob operativ tätig oder nicht – für Fachärztinnen und Fachärzte ist Hygiene bei der Tätigkeit immer ein absolutes Muss. Wir betreiben einen immensen Aufwand zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten, unseres Praxispersonals und nicht zuletzt zu unserem eigenen. Dieser Aufwand erfordert qualifiziertes Personal, zusätzliche Arbeitszeit und den Einsatz von Arbeitsmitteln. Diese Kosten müssen auch entsprechend ersetzt werden. Das nun vorgelegte Konzept ist „löffelfertig“ und ermöglicht eine den Tatsachen entsprechende Abbildung dieses Aufwandes. Nun sind die KBV und die gesetzlichen Krankenkassen am Zug und wir erwarten eine zügige Prüfung und Bearbeitung.“

Dr. Albert Beyer, Vorsitzender des Berufsverbandes der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng) appelliert an die KBV und die gesetzlichen Krankenkassen, die Konzepte zügig zu prüfen und anzuwenden: „Wir erwarten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Gesetzlichen Krankenkassen eine schnelle, sachgerechte und transparente Finanzierung der speziellen Hygienekosten. Mit dem vorgelegten Konzept weisen die Fachärzte den Weg für eine adäquate und einvernehmliche Lösung dieser Aufgabe.”

Quelle: SpiFa

Hygiene, Praxis

Widerstand gegen Verweigerungshaltung der Krankenkassen

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) fordert die gesetzlichen Krankenkassen dringend auf, die Finanzierung von Hygienemaßnahmen nicht länger zu verweigern und ihre destruktive Verweigerungshaltung in der gemeinsamen Selbstverwaltung aufzugeben.

 Die Kosten für eine qualitätsgesicherte und validierte Aufbereitung von medizinischen Geräten sind in den letzten Jahren erheblich angestiegen und können aus den von den gesetzlichen Krankenkassen für die damit zu erbringenden Leistungen am Patienten gezahlten Beträge nicht mehr gedeckt werden.

„Beispielsweise wird durch die gesetzlichen Krankenkassen für eine Lupenlaryngoskopie (Untersuchung des Kehlkopfes mittels Endoskop) ein Betrag von 8,23 EUR (74 EBM-Punkte) gezahlt. Die vorgeschriebene Desinfektion der zu nutzenden Gerätschaften kosten ein Vielfaches davon.“, rechnet Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa vor. „Die Kassen nutzen hier schamlos die selbstverständlich von den Ärztinnen und Ärzten ihrerseits erfüllten Verpflichtung zu notwendigen Hygienemaßnahmen aus und entziehen sich ihrerseits der ebenso selbstverständlich bestehenden Verpflichtung die dafür notwendigen Finanzierung zu übernehmen.“ so Lindemann weiter.

„Diese Verweigerung der gesetzlichen Krankenkassen erleben wir nun seit Jahren. Wir sind jedoch nicht mehr bereit hier still zu halten, sondern werden mit unseren Patienten über die Verweigerung der Kassen in unseren Praxen sprechen. Ja, wir werden auch die völlig destruktive Verhandlungsposition der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung thematisieren und die Patienten auffordern, auf ihre jeweilige Kasse zuzugehen und sich eine Kostenübernahmeerklärung für die vor Benutzung notwendige hygienische Wiederaufarbeitung der medizinischen Geräte einzuholen. Ansonsten werden zum Beispiel endoskopische Untersuchungen generell in dem Umfang wie bisher nicht mehr erbracht werden können. Die Krankenkassen sollten dann auch das Kreuz haben, Ihren Versicherten zu erklären, warum sie allseits anerkannte Hygienestandards nicht bezahlen wollen, deren Erfüllung sie selbst einfordern.“ so Dr. med. Axel Schroeder, Vorstandsmitglied des SpiFa.

Quelle: SpiFa

Verlängerung coronabedingter Abrechnungsempfehlungen

Berlin –

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Corona-Sonderregeln für die Ausstellung von Krankschreibungen, für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung über den 31. März hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert. Er reagiert damit auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten. Außerdem erweiterte der G-BA die Frist für pharmazeutische Unternehmen zur Einreichung der Dossiers für die Nutzenbewertung von Arzneimitteln gegen COVID-19. Wenn sich diese Arzneimittel in einem beschleunigten Zulassungsverfahren bei der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) befinden, können die Dossiers nun auf Antrag bis zu 5 Monate nach der Zulassung an den G-BA übermittelt werden.

Übersicht über die verlängerte Geltungsdauer der Corona-Sonderregeln

  • Arbeitsunfähigkeit: Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Gilt bis 30. Juni 2021.
  • ASV: In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt der Behandlungsumfang um die Möglichkeit zur telefonischen Beratung für alle Patientengruppen erweitert. Gilt bis 30. Juni 2021.
  • Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für die Dauer von bis zu 14 Tagen häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll. Außerdem können die Verordnungsmöglichkeiten von Arzneimitteln bei der Entlassung aus dem Krankenhaus wie bisher flexibler gehandhabt werden. Gilt bis Ende der epidemischen Lage.
  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt. Darüber hinaus bleiben Ausnahmen für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bestehen: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden. Gilt bis 30. September 2021.
  • Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen wie bisher vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Gilt bis Ende der epidemischen Lage.
  • Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert. Gilt bis 30. September 2021.
  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich. Gilt bis 30. September 2021.
  • Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten per Video erbracht werden. Gilt bis 30. September 2021.

Die Beschlüsse hierzu treten zum 1. April 2021 in Kraft.

    Quelle: BÄK/GBA

    Hygiene, Praxis

    Hygiene-Schulungsangebote beim BVOU

    Berlin – Ein gutes Hygienemanagement hilft Ärztinnen und Ärzten in Ihren Bemühungen, die Übertragung von Krankheitserregern zu vermeiden. Der BVOU bietet zu diesem Thema Fortbildungsangebote für seine Mitglieder zu vergünstigten Konditionen an.

    Das Fortbildungsangebot umfasst Hygieneschulungen für die gesamte Belegschaft. Angefangen von den jährlich durchzuführenden Hygieneschulungen für Ärzte, MFA, Pflege und Hilfskräfte. Diese sind als E Learning-Kurse ausgelegt und auf beliebig vielen stationären und mobilen Endgeräten einsetzbar. Jeder Teilnehmer kann seinen Kurs auch nach erfolgreichem Abschluss als Referenz für die Kitteltasche weiternutzen.

    Die Grundkurse werden seit Anfang 2019 ergänzt da Microlearning-Einheiten, die speziell auf saisonale Herausforderungen wie Influenza und Noroviren eingehen. Diese kompakten E-Learning-Einheiten machen die gesamte Belegschaft innerhalb von zehn Minuten fit für aktuelle Bedrohungen. Das Angebot reicht bis zu den curricularen Fortbildungen zu Hygienebeauftragter Ärzten (HBA), Pflegekräften (HBP) und Medizinischen Fachassistenten (HB MFA). Diese werden als Blended-Learning angeboten und zeichnen sich durch eine optimierte E-Learning-Phase sowie eine verkürzte Präsenzphase zum Abschluss des Kurses aus. Alle Kursangebote zu Hygienebeauftragten schließen mit anerkannten Zertifikaten ab. Teamschulungen sollten ebenso wie die Teilnahme an den digitalen Lerneinheiten dokumentiert und im QM-Handbuch abgelegt werden. Spezielle Dokumentationsbögen werden im Rahmen von Teamlizenzen mitgeliefert.

    Der BVOU bietet Kurse zu den folgenden Themen an:


    Für das ganze Praxisteam:


    Für Ärzte:


    Für Medizinische Fachangestellte (MFA):


    Multiresistente Keime im Fokus der Arzneimittelkommission

    Berlin –  400.000 bis 600.000 nosokomialen Infektionen, die jährlich in Deutschland auftreten, gewinnen weiter an Bedeutung. Die aktuelle Ausgabe der Arzneimittelverordnung in der Praxis beinhaltet Maßnahmen zur Verringerung von MRSA-Infektionen.

    Hygienestandards in Krankenhaus und Praxis sind nach wie vor ein aktuelles Thema zu dem der Berufsverband Ihnen eine fundiertes Kursformat anbietet.

    HBA- Hygienebeauftragter Arzt

    Aktuelle Ausgabe der AVP