Schlagwort-Archive: Mitglied

Ärzte wehren sich erfolgreich gegen „Zwangslistung“ bei Jameda

Köln – Im Frühjahr dieses Jahres haben drei Gerichte unabhängig voneinander entschieden: Ärzte und Heilpraktiker müssen das ungewollte Anlegen von sogenannten Basis-Profilen auf dem Artbewertungsportal Jameda nicht dulden. Zwei Kammern des Landgerichts Bonn und das Landgericht Wuppertal gaben damit den Klagen zweier Zahnärzte und einer Heilpraktikerin gegen Jameda Recht, die sich wegen der fehlenden Zustimmung zur Nutzung ihrer Daten auf dem Portal auf die Verletzung des Datenschutzrechts berufen hatten[1]. Jameda kämpft allerdings weiter um sein Geschäftsmodell und hat gegen die Entscheidungen Berufung eingelegt.

Ein „Basis“-Profil auf Jameda enthält nicht viel: Name und Adresse des Arztes sowie die Bewertungen von Patienten werden dort veröffentlicht. Ansonsten ist das Profil nichtssagend und leer: Fast alle Felder und Funktionen, die das Portal zur ansprechenden Gestaltung des eigenen Profils anbietet, können nur gegen eine monatliche Zahlung befüllt werden. So bleibt insbesondere das Feld mit dem Portraitfoto frei, stattdessen ist dort nur ein Schattenriss zu sehen. Auch die Homepage der Praxis wird nicht angegeben. Schon gar nicht können Ärzte, die keinen Vertrag mit Jameda haben, „weitere Informationen“ über ihre Leistungen angeben oder Fotos, Artikel oder Videos hochladen. In den freien Feldern finden sich dagegen direkte Anprachen an den Noch-Nicht-Kunden, so z.B.: „Sind Sie Dr. XY? Vervollständigen Sie jetzt Ihr Profil und geben Sie so neuen Patienten einen Eindruck von Ihnen und Ihrer Praxis.“. Bei dem fehlenden Profilbild heißt es: „Dieser Arzt hat leider noch kein Portrait hinterlegt.“ Ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit dieser Einträge ist nicht ohne weiteres zu finden. Außerdem wird das Profil noch für Werbung von Drittunternehmen genutzt. Mitten im Basis-Profil findet sich – genau wie an den seitlichen Rändern – Werbung z.B. für Reiseanbieter, Versicherungen oder Banken. Bezahlte „Premium“-Profile können dagegen mit einer Vielzahl von Inhalten bis hin zur Onlinebuchung für Termine bestückt werden, die fast die eigene Praxishomepage überflüssig machen könnten.

Im vergangenen Jahr hatte eine Kölner Hautärztin vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich auf Profillöschung geklagt. Das Gericht war der Ansicht, dass Jameda sich nicht (mehr) neutral verhalte, indem zahlenden Kunden „verdeckte Vorteile“ verschafft würden. Daher durften die Daten der Ärztin nicht ohne ihre Zustimmung verwendet werden. Allerdings: wer sich gegenüber Jameda auf das Urteil berief, wird weiterhin abgewiesen. Jameda hatte im Nachgang zu der Entscheidung einige Änderungen in der Profilgestaltung vorgenommen und meint deswegen, dass Ärzte nun wieder akzeptieren müssten, in dem Portal ungewollt aufzutauchen. Jameda beruft sich darauf, dass das Portal einen Beitrag zur Transparenz im Gesundheitswesen leiste und ein öffentliches Interesse an einer vollständigen Ärztelistung bestünde.

Allerdings kamen die drei mit der Sache befassten Gerichte nun zu dem Ergebnis, dass die Änderungen nicht ausreichten, um Jameda (wieder) die notwendige Neutralität zu verschaffen. Die Kläger hatten vorgebracht, dass die Möglichkeit, das eigene Profil nur gegen Entgelt aufbessern zu können, für den Portalnutzer nicht erkennbar sei und bezahlte Einträge attraktiver als die „Zwangs-Profile“ seien. Weiterhin würde Jameda die ungewollt angelegten „Basis-Profile“ dazu benutzen, für zahlende Jameda-Kunden indirekt Werbung zu machen. Berücksichtigt wurde unter anderem auch, dass sich Ärzte durch die unterschiedliche Gestaltung der Profile zu einer Mitgliedschaft gedrängt fühlen könnten. Daher würde – so auch die drei Entscheidungen – das Interesse der Betroffenen das Interesse von Jameda an der Datennutzung überwiegen. Damit fehlt es an den Voraussetzungen für eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung.

Ob die Profile am Ende wirklich gelöscht werden müssen, werden nun die Oberlandesgerichte entscheiden. Die erste Entscheidung ist im Herbst diesen Jahres zu erwarten.

Dr. Frauke Schmid-Petersen ist Rechtsanwältin bei HÖCKER Rechtsanwälte in Köln und seit 1999 auf dem Gebiet des Medienrechts tätig und war in den genannten Verfahren als Prozessvertreterin für die jeweiligen Ärzte tätig.


[1] LG Bonn Urt. v. 28.3.2019. Az. 18 O 143/18, Urt. v. 29.3.2019, Az. 9 O 157/18 und LG Wuppertal, Urt. v. 29.03.2019, Az. 17 O 178/18.

Digitalisierung

BÄK informiert über ausschließliche Fernbehandlung

Berlin – „Nicht einmal ein Jahr nachdem der Deutsche Ärztetag im Jahr 2018 den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung geebnet hat, ist die Umsetzung in den Ländern auf einem guten Weg. Mittlerweile haben fast alle Ärztekammern entsprechende berufsrechtliche Neuregelungen eingeleitet. Nun kommt es darauf an, Ärztinnen und Ärzte umfassend über die neuen Möglichkeiten zu informieren.“ Darauf verwies Dr. Josef Mischo, Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer, anlässlich der Veröffentlichung von Hinweisen und Erläuterungen der Bundesärztekammer zur ausschließlichen Fernbehandlung sowie eines Fragen-Antwortenkataloges. Die Informationsmaterialien wurden unter Leitung Mischos von der Arbeitsgruppe „Fernbehandlung“ der Bundesärztekammer erarbeitet und vom Vorstand verabschiedet.

Mischo stellte klar, dass alle beruflichen Rechte und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten  auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung gelten. Ärzte müssten stets prüfen, ob der jeweilige Fall für eine ausschließliche Fernbehandlung in Frage kommt oder nicht. „Sind die von dem Patienten beschriebenen Beschwerden für eine Beratung oder Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien geeignet?  Ist der Patient  in der Lage, über eine technische Plattform zu kommunizieren? Diese und viele weitere Fragen müssen mit einem klaren ‚Ja‘ beantwortet werden, bevor die Fernbehandlung beginnen kann.“ Darüber hinaus sind rechtliche Aspekte, technische Anforderungen und Fragen der Qualitätssicherung zu beachten.  Die Bundesärztekammer hat diese und viele weitere Punkte gut verständlich in ihren Hinweisen und Erläuterungen ausgearbeitet. Dort findet sich auch eine Checkliste mit vielen weiteren praktischen Informationen.

Mischo ist überzeugt, dass sich die Behandlung aus der Ferne zum Beispiel über Video-Sprechstunden als eine von vielen Formen ärztlicher Patientenversorgung in Deutschland etablieren wird. Die Arbeitsgruppe wird sich deshalb in einem nächsten Schritt mit Fragen der Einbindung der ausschließlichen Fernbehandlung in die Versorgungsstrukturen befassen.

Quelle:BÄK

Summer School 2019: Stipendien für Schnupperkurs in O und U

Berlin – Medizinstudierende können sich noch bis zum 5. Juli für die Summer School 2019 der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) anmelden. Bei dem „Schnupperkurs“ vom 28.8. bis zum 30.8.2019 in Münster bekommen angehende Mediziner auch in diesem Jahr wieder Gelegenheit, einen Blick in ihre mögliche berufliche Zukunft zu werfen. Auf dem Programm der 11. Summer School stehen unter anderem Diskussionsrunden zur Karriereplanung sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In Workshops können die Nachwuchsmediziner Verfahren wie Arthroskopie oder Endoprothetik selbst erproben und damit umfassende Einblicke in das Fach Orthopädie und Unfallchirurgie gewinnen.

Die Summer School wird jedes Jahr vom Jungen Forum O und U organisiert, um den medizinischen Nachwuchs zu fördern. In dem zweitägigen Intensivprogramm lernen die Studierenden Inhalte des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie praxisnah kennen und erfahren etwas über das Berufsleben von Medizinern, die in O und U tätig sind. Die wissenschaftliche Leitung der Summer School übernehmen der zukünftige DGOU-Präsident Prof. Dr. Dieter C. Wirtz aus Bonn, der zukünftige stellvertretende DGOU-Präsident Prof. Dr. Michael Raschke aus Münster und Dr. Burkhard Lembeck aus Ostfildern-Nellingen, BVOU-Kongresspräsident des DKOU 2020. Gemeinsam mit weiteren Chef- und Oberärzten, Hochschuldozenten sowie jungen Ärzten in der Weiterbildung berichten sie aus ihrem Arbeitsalltag. Im engen Austausch bringen sie den Studierenden die vielfältigen Arbeitsbereiche von Orthopädie und Unfallchirurgie näher, beleuchten die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und sprechen über die beruflichen Zukunftsaussichten im Fach.

Studierende aller klinischen Semester können sich noch bis zum 5.7.2019 für einen der 30 Plätze der Summer School 2019 bewerben. In einem strukturierten Verfahren wählt das Junge Forum dann die Kandidaten aus, die kostenfrei an der Summer School 2019 teilnehmen können. Die Unterbringungskosten sowie den Eintritt zur traditionellen Abendveranstaltung übernehmen DGOU und BVOU.

Weitere Informationen:
Bewerbung Summer School 2019
http://jufu.dgou.abcde.biz/?page_id=515

Summer School von DGOU und BVOU
http://www.dgou.de/bildung/nachwuchsfoerderung/summer-school.html
oder
https://www.bvou.net/der-bvou/junges-forum-ou/

Junges Forum O und U:
http://www.jf-ou.de/

Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de

Janosch Kuno
Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net

Für eine kindgerechte fachorthopädische Diagnostik und Therapie

Berlin/München – Seit fast fünfzehn Jahren treffen sich in München Kinderorthopädinnen und Kinderorthopäden zu einem regelmäßigen Zusammenschluss, um Behandlungsmaßnahmen zu koordinieren, gemeinsame Interessen zu transportieren und berufspolitische Probleme zu formulieren. Der ursprünglich kleine Stammtisch hat sich in den letzten Jahren enorm erweitert. Dr. Hartmut Gaulrapp, BVOU-Bezirksvorsitzender in München, hat die Initiative ins Leben gerufen und spricht über gemeinsame Ziele.

Herr Dr. Hartmut Gaulrapp, in München haben Sie ein kinderorthopädisches Netzwerk aufgebaut: Was ist das und wie muss man sich das vorstellen?
Dr. Hartmut Gaulrapp
: Das kinderorthopädische Netzwerk ist ein loser Zusammenschluss von ursprünglich zunächst in München niedergelassenen Kinderorthopäden, also Ärztinnen und Ärzte mit der seit 2005 von der Ärztekammer gemäß der Weiterbildungsordnung ergebenen Zusatzbezeichnung „Kinderorthopädie”. Seit 2015 ist daraus ein großer und weiter zunehmender Kreis mit allen in München niedergelassenen Kinderorthopäden und auch Klinik-Kollegen entstanden.

Warum braucht man ein kinderorthopädisches Netzwerk?
Dr. Gaulrapp
: Das hat mehrere Gründe: gemeinsame Interessen der Ärzte zu bestimmen und zu transportieren, Behandlungsmaßnahmen zu vergleichen, zu koordinieren und abzustimmen, für schwierige Kasuistiken Lösungen zu finden und ebenso, um berufspolitische Probleme und Interessen zu formulieren und mitzuteilen.

Wie oft und wo treffen Sie zusammen?
Dr. Gaulrapp
: Aktuell treffen wir uns zweimal im Jahr, jeweils in der Praxis oder Klinik eines der Mitglieder des Arbeitskreises.  

Was wird dort besprochen? Welche Ziele verfolgen Sie? Wie erfolgt der Erfahrungsaustausch?
Dr. Gaulrapp
: Wir haben eine Plattform und ein Forum für kinderorthopädische Fragen der Ärzte entwickelt. Hier beraten wir auch zu berufspolitischen Themen, hinsichtlich der Wissenschaft und der Patientenanliegen und Therapieformen. Wir besprechen in der Runde auch E-Mail Anfragen einzelner Mitglieder.

Was möchten Sie verändern?
Dr. Gaulrapp
: Wir möchten optimale Angebote für Patienten schaffen. Ziel ist es, das hier in München eingeführte lose, aber informative, Netzwerk auch regional in anderen Regionen zu etablieren. Inhaltlich setzen wir uns für kindgerechte fachorthopädische Diagnostik und Therapie ein und wollen kind- und familiengerechte Betreuung schaffen. Dies gilt insbesondere auch für behinderte Patienten. Hier sollte die Zusammenarbeit zwischen Praxis und Klinik gestärkt werden: Orthopädietechnik, Physiotherapie und Ergotherapie, gesetzliche Behinderungen (Notfalldepot, Ausschluss bestimmter Abrechnungsziffern, Minderbewertung der Ordinationsziffer, fehlende Ziffern für bestimmte Leistungen, zu wenig Präventionsziffern) abbauen,  durch die EBM Reform 2005 geschaffene Benachteiligungen ausgleichen und neue Vorsorgeziffern im Bereich der Kinderorthopädie etablieren.

Mit wem teilen Sie Ihre gewonnenen Erkenntnisse?
Dr. Gaulrapp
: Die gewonnenen Erkenntnisse teilen wir mit Kollegen, Berufsverbänden, Patientenorganisationen, Krankenkassen und dem Gesetzgeber. Uns erreichen auch Presseanfragen von Medienvertretern.

Wer darf zu dem Treffen dazu?
Dr. Gaulrapp
: Voraussetzung ist die Zusatzbezeichnung Kinderorthopädie, da diese die notwendige qualitative und quantitative Ausbildung voraussetzt. Voraussetzung ist ferner Interesse und auch die aktive Beteiligung im Arbeitskreis.

Wie viele Leute sind dabei?
Dr. Gaulrapp
: Zu Beginn waren es drei Kollegen, mittlerweile sind es über 20.

Wie sollte sich das kinderorthopädische Netzwerk Ihrer Meinung nach entwickeln?
Dr. Gaulrapp
: Es wäre schön, wenn sich nach dem Münchner Vorbild bundesweit kinderorthopädische Netzwerke einrichten würden, die ein wichtiger Basisaspekt eines bundesweiten orthopädischen Netzwerkes werden könnten, wie dies von der Kommission Kinderorthopädie (DGOU, Vereinigung Kinderorthopädie und BVOU) initiiert wurde.

Könnte das kinderorthopädische Netzwerk auch als Modell für andere Bundesländer dienen?
Dr. Gaulrapp
: In München ist die Besonderheit gegeben, dass viele niedergelassene Kinderorthopäden in eigenen Praxen tätig sind und zusätzlich an vier Kliniken kinderorthopädische Leistungen angeboten werden. Auf jeden Fall sollte die Münchner Initiative Vorbild für eigenständige Zentren in den verschiedenen Regionen Deutschlands sein, auch wenn die in München umfangreichen Inhalte in einzelnen Regionen schwer abzubilden oder darzustellen sein könnten. Es zählt die Initiative, Kindern qualitativ gute kinderorthopädische Behandlung zukommen zu lassen.

Was war bis jetzt Ihr größtes Erfolgserlebnis?
Dr. Gaulrapp
: Das Highlight unserer bisherigen Arbeit im Netzwerk (Arbeitskreisarbeit) war sicherlich die gemeinsame Planung, Organisation und Durchführung der kinderorthopädischen Jahrestagung 2016 in München.

Dr. Hartmut Gaulrapp ist Facharzt für Orthopädie, Kinderorthopädie, Sportmedizin und Chirotherapie. Außerdem ist er als Kinder-D-Arzt (Unfallarzt) für die Behandlung von Schulunfällen, Wegeunfällen und Arbeitsunfällen von den Berufsgenossenschaften zugelassen. Seit 2001 ist er Bezirksvorsitzender des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) in München und berufspolitisch  in der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer und im Kreisverband engagiert. Seit 1999 ist er niedergelassener Arzt in einer eigenen Praxis.

Das Interview führte Janosch Kuno, Presse BVOU

Orthopäden liegen bei Online-Buchungen vorne

München – Die digitale Terminbuchung mit nur einem Klick ist nicht nur für den Patienten ein hilfreiches Mittel, um jederzeit schnell und einfach einen Arzttermin zu vereinbaren. Auch für den Arzt und sein Praxispersonal bildet ein Online-Buchungssystem einen erheblichen Zugewinn für ein effektiveres Praxismanagement. Immer mehr Patienten nutzen mittlerweile den Online-Kontakt in die Arztpraxis. Mehr als jeder dritte Patient hat im Jahr 2018 laut jameda bereits einen Arzttermin online gebucht. 36 Prozent der Termine werden außerhalb der Sprechstunden, also vor 8 bzw. nach 18 Uhr sowie an den Wochenenden gebucht.

Mehr Frauen als Männer buchen Arzttermine online

64 Prozent der Online-Termine werden von Frauen gebucht, 36 Prozent von Männern. Mögliche Erklärungen hierfür könnten der „Vorsorgemuffel Mann“ sein, der sich seltener von einem Arzt durchchecken lässt als Frauen, oder aber die „Gesundheits-Managerin“, die nicht nur für sich, sondern für die gesamte Familie Arzttermine vereinbart.

Besonders in den Metropolen Berlin, München und Köln wird für die Terminvereinbarung häufig zum PC oder Handy gegriffen, doch auch Patienten anderer Städte wie zum Beispiel Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart und Nürnberg buchen ihre Arzttermine immer häufiger online. Dabei entfallen vier von zehn Terminbuchungen auf mobile Endgeräte, beispielsweise ein Tablet oder Smartphone (41,69 %). Auch dieses Ergebnis unterstützt die Hypothese, dass Patienten eine flexible Terminbuchung schätzen und zum Beispiel unterwegs schnell auf dem Handy oder abends auf der Couch über das Tablet einen Termin vereinbaren.

Orthopäden, Zahnärzte und Gynäkologen liegen bei Online-Buchungen vorne

Jeden fünften Online-Termin buchen Patienten bei Zahnärzten (20,44 %). Bei Orthopäden werden 18,08 Prozent der Termine gebucht, bei Gynäkologen 12,06 Prozent. Am häufigsten werden Arzttermine zu Jahresbeginn im Januar (9,89 %) sowie in den Herbstmonaten November (9,32 %) und Oktober (9,31 %) online vereinbart. Der beliebteste Wochentag ist der Montag (22,5 %), die favorisierte Tageszeit der späte Vormittag bzw. Mittag zwischen 11 und 13 Uhr (26 %).

Online-Terminbuchung mit Orthinform

Das BVOU-Patientenportal Orthinform bietet Patienten eine fundierte Informationsplattform zu orthopädischen und unfallchirurgischen Erkrankungen und Therapien. Darüber hinaus haben Patienten mittels der Arzt- und Kliniksuche die Möglichkeit, einen geeigneten Spezialisten in ihrer Nähe zu finden und unmittelbar online einen Termin zu vereinbaren. Den dafür notwendigen Button können BVOU-Mitglieder schnell und einfach selbst anlegen.

Quelle: jameda, BVOU

SSR, Röntgen

Beantragung von SSR-Nummern nach neuem Strahlenschutzgesetz

Berlin – Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) müssen Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, eine Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) beantragen und (wie bisher) individuelle Dosimeter tragen.

Um genügend Zeit für die Beantragung für alle Beschäftigten zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit  (BMU) die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen Landesbehörden gebeten, bis zum 30. Juni 2019 zu dulden, wenn die SSR-Nummer noch nicht verwendet wird.

Wer benötigt eine SSR-Nummer und wo kann man sie beantragen?

Das Tragen von Personendosimetern und somit die Beantragung einer SSR-Nummer ist für alle Personen Pflicht, die sich im sog. Überwachungsbereich, also in unmittelbarer Nähe einer Strahlenquelle oder direkt im Strahlengang, aufhalten.

Ist für den Aufenthalt in einem Überwachungsbereich für alle oder für einzelne Personen zu erwarten, dass im Kalenderjahr eine effektive Dosis von 1 Millisievert, eine höhere Organ-Äquivalentdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse und eine lokale Hautdosis von 50 Millisievert nicht erreicht werden, so kann für diese Personen auf die Ermittlung der Körperdosis verzichtet werden. Die Körperdosis muss außerdem nur dann ermittelt werden, wenn man sich aus beruflichen Gründen in einem Kontrollbereich aufhält. Diese Ermittlung geschieht in der Regel mit Personendosimetern.

Die SSR-Nummer kann auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz beantragt werden. Frist dafür war der 31.03.2019.

Praxistipp

In einer gewöhnlichen orthopädischen Praxis mit Röntgenraum befindet sich der Auslöser nicht im Kontrollbereich und die Medizinische Fachangestellte (MFA) verlässt beim Auslösen den Röntgenraum. In diesem Fall ist das Tragen eines Personendosimeters und somit die Beantragung einer SSR-Nummer nicht erforderlich.

Werden jedoch z.B. im Rahmen von ambulanten Operationen C-Bögen eingesetzt oder röntgen- oder CT-gesteuerte Infiltrationen durchgeführt, sind alle am Eingriff beteiligten oder im Eingriffsraum befindlichen Personen mit Dosimetern auszustatten und eine SSR-Nummer zu beantragen.

“Exakte Diagnostik feinster knöcherner Verletzungen”

Köln – Seitdem im Februar dieses Jahres der kompakte und platzsparende digitale Volumentomograph (CBCT) SCS MedSeries H22 BVOU-Edition Einzug in unsere Kölner Praxis für Orthopädie, Sportmedizin und Fußchirurgie hielt, sind wir nun erstmals in der Lage, unseren Patienten eine zeitnahe und mit einer Auflösung von 0,2mm sehr exakte Diagnostik feinster knöcherner Verletzungen, Frakturen, freier Gelenkkörper, sowie den Heilungszustand und -Verlauf von konservativ und/oder operativ versorgten Knochenbrüchen direkt am Behandlungsort und mit deutlich reduzierter Strahlenbelastung für den Patienten anbieten zu können.

Speziell für mich als operativ tätigen Fuß- und Sprunggelenkchirurgen bietet die Möglichkeit der dreidimensionalen, multiplanaren Darstellung eines Fußes unter Belastung in Kombination mit den integrierten Softwaretools einen klaren Benefit in der Beurteilung fußchirurgischer Deformitäten und Fehlstellungen und somit eine noch exaktere präoperative Planungsmöglichkeit.

Auch für ältere und nicht mehr ganz so mobile Patienten ist diese Aufnahmetechnik im Stand auf Grund der nur sehr kurzen Aufnahmedauer von ca. 20 Sekunden und der komfortablen Griff- und Haltevorrichtungen gut anwendbar.

Die Installation, Schulungen unseres Praxisteams und der noch laufende unterstützende Support bei noch offenen Fragen durch das Team von SCS waren und sind großartig.

Dr. Guido Laps, Köln

BVOU-Service auf dem VSOU vom 2.- 4. Mai

Berlin/ Baden-Baden – Vom 2. bis 4. Mai 2019 laden die süddeutschen Orthopäden und Unfallchirurgen wieder zur VSOU-Frühjahrstagung in das Kongresshaus nach Baden-Baden ein. Unter dem Motto „Gesundheit durch Bewegung“ wollen die Kongressteilnehmer aktuelle Themen, die in O und U bewegen, diskutieren und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft werfen. Die Veranstaltung wird ihren Besuchern ein vielfältiges Programm bieten, das unter anderem der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) mitgestaltet hat.

Information am BVOU-Stand

Darüber hinaus wird sich der BVOU an allen drei Kongresstagen zusammen mit der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) an einem gemeinsamen Stand (2.06, 2. OG) präsentieren. Interessierte erhalten dort Informationen zu den verschiedenen Kursangeboten (siehe dazu auch die Kursübersicht) und weitere Serviceleistungen des BVOU. Vor Ort werden des Weiteren Olga Zöllner von der Funk-Gruppe über Versicherungsangebote und Jeannine Hauke von der Deutschen Arzt AG über den Zweitmeinungsvertrag sowie die Videosprechstunde informieren. Die Videosprechstunde wird außerdem ihr Kollege, Tim Schneider, in seinem Vortrag am Samstag, den 4. Mai, zum Thema haben. Bei den Mitarbeitern der BVOU-Geschäftstelle können BVOU-Mitglieder ergänzend ihr Orthinform-Profil aktualisieren, ein Portraitbild anfertigen und offene Fragen klären.

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im April

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Küchengeräte, Abenteuer, Spa-Aufenthalte oder Einrichtugnsdesign – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

Bauknecht: bis 35% Rabatt

Bauknecht feiert 100 Jahre – feiern Sie mit und profitieren Sie von attraktiven Angeboten! Die Bauknecht Hausgeräte GmbH als Tochter der Whirlpool Corporation, bietet Ihnen innovative und hochwertige Geräte in den Bereichen Waschen und Trocknen, Kühlen und Gefrieren, Kochen, Geschirrspülen sowie kleine Haushaltsgeräte an.

Jochen Schweizer: 14% Rabatt

Fallschirmspringen, Ferrari fahren, Bungee Jumping, Dinner in the Dark, Helikopter Selberfliegen – Erleben Sie den ultimativen Adrenalinkick, gönnen Sie sich bei unzähligen unvergesslichen Wellness-und Kurzurlaubsangeboten pure Romantik, fühlen Sie den Ruf der Freiheit und legen Sie Ihrem inneren Schweinehund den Maulkorb an.

Spa Group Europe: 35% Rabatt

Wellness pur und Entspannung in einer einzigartigen, harmonischen Atmosphäre mit höchstem Komfort und absolutem Luxus erwartet Sie in den schönsten Spas Deutschlands. Erleben Sie Sinnlichkeit in einem der acht Luxus-Spas in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Heidelberg oder München.

blomus: bis 20% Rabatt

Edles Design für Küche, Bad, Wohnraum und Garten – entdecken Sie das puristische Design von blomus. Sympathisch, praktisch und elegant, zeitlos und charakterstark. blomus Produkte werden nicht alt. Sie drängen sich nicht auf und sind doch gerne präsent. Sie sind Partner für einen schönen Alltag und noch schönere exklusive Momente.

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Arztpraxis zwischen Wunsch und Wirklichkeit

München – Immer mehr Patienten nutzen den Online-Kontakt in die Arztpraxis. Die Kluft zwischen dem tatsächlichen Angebot digitaler Services einer Arztpraxis und dem Nutzungswunsch der Patienten ist jedoch nach wie vor groß. Dies sind zwei zentrale Ergebnisse der (online-)repräsentativen Studie „Die Digitalisierung der Arztpraxis zwischen Wunsch und Wirklichkeit“, die das Marktforschungsinstitut Dynata im Auftrag von jameda unter 1.067 Patienten durchgeführt hat.

© jameda

Der Wunsch nach digitalen Angeboten ist deutlich größer als die tatsächliche Nutzung. Mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) hat bereits einen Arzttermin online gebucht, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zur Vorgängerstudie 2015 darstellt (25 Prozent). Nach wie vor gibt es jedoch wesentlich mehr Patienten, die das Angebot einer Online-Arztterminbuchung nutzen möchten: 78 Prozent geben an, ihre Arzttermine gerne online zu vereinbaren, wenn ihr Arzt die Möglichkeit anbietet.

Die digitale Patientenakte erfährt ebenfalls einen deutlichen Anstieg der Nutzung um 14 Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 auf 18 Prozent. Noch deutlicher gestiegen ist allerdings der Nutzungswunsch danach: Sagte 2015 noch gut ein Drittel der Patienten, sie würden eine digitale Patientenakte nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten, sind es 2019 bereits zwei Drittel (68 Prozent / + 29 Prozentpunkte). Damit verzeichnet die elektronische Patientenakte den größten Anstieg im Nutzungswunsch der Patienten.

© jameda

Zuwachs bei Online-Videosprechstunde

Auch die Online-Videosprechstunde verzeichnet bei der Nachfrage einen großen Zuwachs von 20 Prozentpunkten. Wollten 2015 noch 27 Prozent der Patienten ihren Arzt gerne per Online-Videosprechstunde konsultieren, wünscht sich diese Möglichkeit in der aktuellen Befragung schon fast jeder Zweite (47 Prozent). Jeder Zehnte hat die Online-Videosprechstunde tatsächlich schon einmal genutzt.

Wunsch nach e-Rezept

Das e-Rezept steht nach der Online-Arztterminbuchung an zweiter Stelle auf der digitalen Wunschliste der Patienten: Fast Dreiviertel würden ihre Rezepte gerne elektronisch erhalten. Tatsächliche Erfahrungen mit einem digitalen Rezept konnten bisher 14 Prozent der Befragten machen, was einen Anstieg um sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 bedeutet. Die Möglichkeiten des Telemonitorings haben elf Prozent der Patienten (zwei Prozent in 2015) genutzt – 47 Prozent würden sie nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.

Zum ersten Mal abgefragt wurde die Bereitschaft zur Nutzung von Apps zur (Vor-)Diagnose vor dem Arztgespräch: Dieses Angebot wurde bereits von 14 Prozent der Patienten genutzt. 45 Prozent würden es nutzen, wenn ihr Arzt die Möglichkeit böte.

Angebot digitaler Services ist für Patienten ein Kriterium bei der Wahl des Arztes

75 Prozent der Patienten sehen in dem Angebot digitaler Kontaktmöglichkeiten einen guten Service der Arztpraxen. Entsprechend spielen sie auch für die Arztwahl der Patienten eine wichtige Rolle: 64 Prozent geben an, sich eher für einen Arzt zu entscheiden, dessen Termine sie auch online buchen können. 51 Prozent würden einen Arzt präferieren, der ihnen auch eine Online-Videosprechstunde anbietet.

Nutzer digitaler Angebote der Arztpraxen empfinden diese als sehr hilfreich

Patienten, die bereits die Möglichkeit hatten, ein digitales Angebot in der Arztpraxis zu nutzen, sind in der großen Mehrheit überzeugt davon: So sagen 96 Prozent derjenigen, die ihren Arzttermin bereits online gebucht haben, dass dieses Angebot (sehr) hilfreich ist. 93 Prozent der Nutzer des Angebotes treffen diese Aussage für das e-Rezept, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und 87 Prozent für die Online-Videosprechstunde. Entsprechend hoch sind auch die Raten der Wiedernutzungsbereitschaft, die bei 95 Prozent für die Online-Terminbuchung, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und bei 82 Prozent für die Online-Videosprechstunde liegen.

Zeitersparnis, höhere Flexibilität und bessere Versorgung: Die Gründe für den Wunsch nach digitalen Angeboten sind vielfältig

Patienten sehen eine Vielzahl von Vorteilen in digitalen Angeboten der Arztpraxis. Beim Thema Online-Arztterminbuchung steht vor allem die höhere Flexibilität im Vordergrund: So sehen 91 Prozent der Patienten, die das Angebot gerne nutzen würden, einen Vorteil in der Tatsache, dass sie ihren Arzttermin dann buchen können, wenn es passt, unabhängig von den Sprechzeiten. Genauso viele empfinden das Vermeiden der Warteschleife am Telefon als Vorteil. 87 Prozent schätzen, dass sie sich für den Arzt entscheiden können, der ihnen den nächsten freien Termin anbieten kann.

Zeitersparnis ist der zentrale Vorteil der Online-Videosprechstunde: Sei es durch den Wegfall der Anfahrt in die Praxis (93 Prozent der Patienten mit Nutzungswunsch) oder der Zeit im Wartezimmer. Fast alle Patienten sehen zudem einen Vorteil darin, über die Online-Videosprechstunde auch mit Ärzten sprechen zu können, die weit von ihnen entfernt sind (92 Prozent).
Mehr Sicherheit durch eine bessere Informationsgrundlage des Arztes spielen beim Wunsch nach Telemonitoring eine große Rolle. So stimmen 92 Prozent der Patienten mit einem Wunsch nach diesem Angebot der Aussage „mein Arzt hat einen besseren Überblick über die Entwicklung meines Zustandes, weil meine Vitalwerte regelmäßig überwacht werden“ zu. Doch auch beim Telemonitoring spielt der Wunsch nach Flexibilität eine große Rolle: Ebenfalls 92 Prozent sehen den Vorteil darin, für das Erfassen der Werte nicht immer in die Arztpraxis fahren zu müssen.

Von vielen digitalen Angeboten versprechen sich Patienten auch eine bessere Gesundheitsversorgung: So glauben 84 bzw. 71 Prozent, dass das Telemonitoring bzw. der Einsatz von Diagnose-Apps die Gesundheitsversorgung verbessern könnten. 68 Prozent der Befragten schreiben dies der Online-Videosprechstunde zu.

Quelle: jameda