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TSVG

Mit der Digitalisierung über den Holzweg in die Sackgasse

Berlin – Schnellere Termine, mehr Sprechstunden für gesetzlich Versicherte und ein Update des Gesundheitswesens, so die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). „Diese Ziele sind gut und richtig“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings zum Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit besteht eine gewisse Hoffnung, dass sich der niedergelassene Bereich nicht weiter auf Kosten der Krankenhäuser entlastet und ambulante Notfallpatienten oder Patienten zur Diagnostik schlicht an die Krankenhäuser weiterverweist.“

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt auch die Absicht des Ministers, nach Jahren der Stagnation die Digitalisierung der Gesundheitsbranche endlich voranzutreiben. Da nun aber der Bundestag beschlossen hat, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die Hoheit über die IT-Standards, die Interoperabilität elektronischer Patientenakten, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu übertragen, wird das ganze so immens wichtige Vorhaben kaum von Erfolg gekrönt sein.

Unbestritten notwendig ist auch aus Sicht des Krankenhausmanagements, dass elektronische Dokumente von allen Beteiligten – den Leistungsträgern wie den Patienten – unmissverständlich in gleicher Weise interpretiert und elektronisch verarbeitet werden können. Das ist eine wesentliche Grundlage für eine weitere Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit des Systems.

„Dass der Gesetzgeber aber die KBV ermächtigt, die Daten sowie deren Formate festzulegen, die ihr auch von den Krankenhäusern für die elektronische Patientenakte zu liefern sind, sieht der VKD als Irrweg an. Was ausgerechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung dafür qualifiziert, liegt für uns im Dunkeln. Die KBV hat keinerlei Kompetenz bezüglich der komplexen Systeme in den Krankenhäusern“, so der VKD-Präsident.

Die KBV hat in der Selbstverwaltung zudem immer wieder gemeinsam mit den Krankenkassen Regelungen durchgedrückt, die gegen die Interessen der Krankenhäuser gerichtet waren. Es gibt im Krankenhausbereich nur ein sehr begrenztes Vertrauen in die KBV als Partner im Interesse des Gemeinwohls. Ihr die Hoheit über eine gerade auch für Krankenhäuser so wesentliche Entwicklung zu übertragen, werde in den Krankenhäusern auf erheblichen Widerstand stoßen, so der VKD.

„Der VKD setzt sich seit längerem für einen Masterplan zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein, der zeitliche Umsetzungsschritte definiert, Leistungsträger, Patienten, aber auch die Industrie beteiligt, die Prozesse transparent gestaltet und mit der notwendigen Finanzierung absichert. Damit hätten wir eine in ihrer Gesamtheit stimmige Lösung. Jens Spahn will – ebenso wie wir – endlich messbare Ergebnisse. Die Zeit drängt. Die jetzt vorgesehenen Schritte führen allerdings über den Holzweg direkt in die Sackgasse und verschwenden nur weitere kostbare Zeit. So wird das nichts.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements.

Quelle: VKD

Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient ist entscheidend

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Aufklärungsrüge nicht allein nach dem Inhalt eines vom Patienten unterzeichneten Aufklärungsbogens zu beurteilen ist.

Es komme vielmehr auf den Inhalt des persönlichen Aufklärungsgespräches zwischen Arzt und Patient an, so das Oberlandesgericht in Hamm.  Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei der Oberlandesgericht davon überzeugt, dass die Klägerin auch über das Risiko von Nervenschäden in der bevorstehenden Operation hinreichend aufgeklärt worden sei. Das bestätigten die Angaben der beteiligten Ärzte.

Quelle Juris / Pressemitteilung OLG Hamm

Aktenzeichen: 3 U 68/15