Münster – Der Deutsche Ärztetag (DÄT) ist immer wieder für Überraschungen gut. Das zeigte sich beim 122. Treffen des „Parlaments der Ärzte“ Ende Mai in Münster. Kurz zuvor hatte sich der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke, noch Dr. Martina Wenker als Favoritin der Klinikärztegewerkschaft und als erste Frau an die Spitze der Bundesärztekammer (BÄK) gewünscht: „Meine Prognose ist, dass das auch geschehen wird.“ Doch die Delegierten entschieden anders: Sie wählten den Hausarzt, Vorsitzenden des Hartmannbunds und Vizepräsidenten der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Klaus Reinhardt, zum neuen BÄK-Präsidenten.
Wunschtrio mit Klaus Reinhardt wird an die Spitze gewählt
Vorgänger Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hatte nicht mehr kandidiert. Reinhardt hatte sich im Wahlkampf in einem Trio mit der Kinderchirurgin Dr. Heidrun Gitter (Präsidentin der Ärztekammer Bremen) und der HNO-Ärztin Dr. Ellen Lundershausen (Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen) beworben – und konnte auch seine beiden Wunsch-Vizepräsidentinnen durchsetzen. Alle drei siegten allerdings knapp.
Montgomery: Kritik an TSVG und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen
Der DÄT hatte auch dieses Mal eine Vielzahl von Themen und Anträgen zu bewältigen. Schon bei der feierlichen Eröffnung am 28. Mai zeigte sich, was die Ärzteschaft derzeit umtreibt. Noch-Präsident Montgomery kritisierte unter anderem die 25-Wochenstunden-Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und die Fülle an Gesetzesentwürfen zu nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen. Damit würden am Rande ärztlicher Tätigkeit neue Berufe kreiert und die Professionalität des Arztberufs ausgehöhlt. Bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) war am Tag zuvor bereits der Direktzugang zu Physiotherapeuten kritisch diskutiert worden. Auch das Thema Digitalisierung sprach Montgomery an: Sie könne viel Gutes bewirken, dürfe aber nicht zur Substitution ärztlicher Tätigkeit führen.
Spahn: Rund eine Milliarde Euro mehr an Honorar
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ging auf die Kritikpunkte Montgomerys in seiner Rede ein. Er ließ sich auch durch einen kurzzeitigen Licht- und Stromausfall nicht aus dem Konzept bringen. Im Hinblick auf die 25-Stunden-Regelung verwies er darauf, dass Terminprobleme für viele Menschen im Alltag relevant seien und nicht nur gefühlt. 90 Prozent der Ärzte sagten sogar, sie seien gar nicht betroffen, weil sie sowieso mehr arbeiteten. Außerdem stehe Entsprechendes nun einmal im Koalitionsvertrag. Er wolle aber auch darauf verweisen, dass es für zusätzliche Leistungen nun mehr Geld gebe, rund eine Milliarde Euro. In Bezug auf die Sorgen beim Thema nicht-ärztliche Gesundheitsberufe zeigte Spahn grundsätzlich zwar ein gewisses Verständnis, verwies aber auch auf den steigenden Versorgungsbedarf. Außerdem habe man Wünsche der Ärzteschaft aufgegriffen, zum Beispiel bei der geplanten Ausbildungsreform der Psychotherapeuten. Der Minister riet den Ärzten, das gute Miteinander mit den Gesundheitsberufen zu suchen und „konstruktiv bis in die Wortwahl“ zu sein.
Leitantrag: Stärkung der Freiberuflichkeit, Kooperation bei klaren Verantwortlichkeiten
Im Leitantrag des Ärztetags wird die Politik gleichwohl aufgefordert, Einschnitte in die Selbstverwaltung und damit freiheitliche ärztliche Berufsausübung zu unterlassen und die Stärkung der Freiberuflichkeit zur Richtschnur politischen Handelns zu machen. An anderer Stelle heißt es: „Die Ärzteschaft unterstützt und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen bei klaren Verantwortlichkeiten. Sie lehnt aber politische Bestrebungen ab, aus vornehmlich ökonomischen Gründen originäre ärztliche Tätigkeiten auf nicht-ärztliche Gesundheitsberufe zu verlagern.“
Überlastung bei vielen: Wenn die Arbeit Ärzte krank macht
Ein eigener Tagesordnungspunkt war dem Thema „Wenn die Arbeit Ärzte krank macht“ gewidmet. Drei namhafte Referenten trugen vor, worin gesundheitliche Belastungen für Ärzte bestehen, wie die beruflichen Rahmenbedingungen geändert und welche Präventionsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Dabei wurde deutlich, dass Personalnot, Arbeitsverdichtung und Wettbewerbsdruck zu körperlicher und auch emotionaler Überlastung führen. Betroffen seien viele, hieß es in Münster: Unter Krankenhausärzten beklagten bei einer MB-Befragung drei Viertel eine berufliche Überlastung. In einer weiteren Befragung gab ein Fünftel der Krankenhausärzte an zu erwägen, ihre ärztliche Tätigkeit aufzugeben. Auch unter niedergelassenen Ärzten fühlen sich viele ausgebrannt, wie eine Befragung der KBV aus dem Jahr 2018 zeigt. Im Leitantrag zu diesem Tagesordnungspunkt wird in einer Vielzahl konkreter Punkte gefordert, gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen.
eLogbuch Weiterbildung: Start theoretisch ab 1. Juli 2019 möglich
Bereits auf dem zurückliegenden Ärztetag in Erfurt wurde eine Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung beschlossen. Eine wesentliche Neuerung sieht vor, den Kompetenzzuwachs während der ärztlichen Weiterbildung verpflichtend kontinuierlich in einem elektronischen Logbuch zu dokumentieren. In Erfurt hatten die Delegierten die BÄK aufgefordert, mit einem externen Auftragnehmer ein betriebsfähiges Produkt für die Umsetzung eines eLogbuchs zu entwickeln.
In Münster nahm der Ärztetag nun den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und empfahl den Landesärztekammern, die Dokumentation im eLogbuch vorzusehen. Das neue System kann theoretisch ab 1. Juli 2019 an den Start gehen, falls die neue Weiterbildungsordnung in einer Kammer schon umgesetzt beziehungsweise von der jeweiligen Aufsichtsbehörde genehmigt ist. In den Diskussionen wurde allerdings klar, dass es sich um ein noch unfertiges Tool handelt, das sich in der Praxis erst beweisen muss. Mit Hilfe mehrerer Anträge formulierten die Delegierten weitere Bedingungen an den Einsatz: Das eLogbuch solle nutzerfreundlich, transparent und für den Wechsel zwischen Kammern kompatibel gestaltet werden. Die Möglichkeit zur anonymen Evaluation der Weiterbildung solle idealerweise damit kombiniert werden können.
Finanzen: KBV will Anteile am Deutschen Ärzteverlag verkaufen
Der Deutsche Ärztetag befasste sich darüber hinaus mit einer Vielzahl weiterer Themen, wie an der großen Anzahl der Anträge sichtbar wurde. Er diskutierte und verabschiedete zudem wie jedes Jahr die Haushalts- und Finanzplanung der BÄK. Offen angesprochen wurde unter anderem die Zukunft des Deutschen Ärzteverlags und damit des Deutschen Ärzteblatts. Demnach wird seit rund einem Jahr darüber verhandelt, ob die BÄK die Anteile der KBV am Verlag übernimmt. Derzeit halten beide je zur Hälfte Gesellschafteranteile. Der Verkaufswunsch der KBV wird mit Auflagen aus dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz begründet. Danach muss sich die KBV, verkürzt dargestellt, auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und darf keine Beteiligungen wie die an einem Verlag mehr halten.
Autoren: Sabine Rieser/ Dr. Klaus Thierse (eLogbuch)