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„Hirtenbrief“ zu den Hybrid DRG: Wir bleiben zuversichtlich!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Wenn Sie diese Punkte nicht noch ändern, drohen die Hybrid DRG zu einem Fehlstart zu werden! Wollen Sie den Starttermin wirklich beim 01.01.2024 belassen?“

Dies war beim Arbeitstreffen im Bundesgesundheitsministerium am 27. November 2023 meine abschließende Mahnung an Karl Lauterbach. Die Argumente wurden wohl gehört, die Mahnung hingegen ignoriert – die Rechtsverordnung zu den Hybrid DRG trat dann Anfang dieses Jahres in Kraft. Das Beste, was wir letztlich erreichen konnten, war, dass die Rechtsverordnung noch mit einem Ablaufdatum versehen wurde – und das ist Ende dieses Jahres! Was dann folgte, war Chaos: Insbesondere im Bereich Abrechnungswege hatten die Aussagen oft nur die Halbwertszeit von wenigen Tagen.

Der Start in die Ambulantisierung: Verstolpert!

Trotz dieses Chaos: Der BVOU hat stets zur Besonnenheit geraten – wir bleiben bei der Einschätzung, dass sich die Abrechnung ggfs. verzögert, aber kein Geld verlorengehen dürfte. Was soll man aktuell tun?

Abrechnung für dieses Jahr

a: Kliniken

Für Kliniker ändert sich recht wenig. Für bestimmte Prozeduren im Bereich Hernien- und Vorfußchirurgie wird Ihnen der DRG Grouper bei Verweildauer bis zu einem Tag eine Hybrid DRG zur Abrechnung vorschreiben. Diese sind mit dem Zusatz M oder N gekennzeichnet. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen des §301 Verfahrens

b: Vertragsärzte

Abrechnung als Hybrid DRG

Vertragsärzte können die Leistungen aus dem Katalog ebenfalls als Hybrid DRG abrechnen. Dies geschieht im Moment am sichersten über die jeweilige KV, die dabei als Managementgesellschaft fungiert.

Als Abrechnungspartner haben sich zwar seit Beginn des Jahres zahlreiche Managementgesellschaften angeboten und mit günstigen Konditionen gelockt. Stand heute ist es aber noch keiner Managementgesellschaft gelungen flächendeckende Abrechnungen mit allen Krankenkassen zu etablieren.

Der KBV hat dagegen am 13.03.2024 eine Rahmenvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen, der die Abrechnung der Hybrid DRG im Rahmen einer Übergangsvereinbarung rückwirkend für den 01.01.2024 regelt: www.kbv.de/media/sp/Hybrid-DRG_Abrechnungsvereinbarung.pdf

Übersicht Pseudo-GOP zur Abrechnung der Hybrid-DRG in der Übergangslösung

GOP Bezeichnung der Hybrid-DRG Bewertung in Euro
83001 G09N – Beidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien, Alter > 55 Jahre o. komplexe Herniotomien o. Operation einer Hydrocele testis o. andere kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm 2.021,82€
83002 G24N – Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, mit beidseitigem oder komplexem Eingriff o. Alter < 14 Jahre mit äußerst schweren o. schweren CC 1.965,05€
83003 G24M – Eingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, ohne beidseitigen Eingriff, ohne komplexen Eingriff, Alter > 13 Jahre o. ohne äußerst schwere o. schwere CC 1.653,41€
83004 I20N – Andere Eingriffe am Fuß ohne chronische Polyarthritis o. Diabetes Mellitus mit Komplikationen o. Alter < 16 Jahre 1.072,95€
83005 I20M – Eingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe o. komplizierende Faktoren, Alter > 15 Jahre 909,25€
83006 J09N – Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal, Alter > 15 Jahre 1.038,17€

Dies versetzt nun die einzelnen KVen in die Lage entsprechenden Abrechnungsregelungen zu treffen. Sehr zügig hat dies die KV Baden-Württemberg getan und auf ihrer Homepage veröffentlicht: https://www.kvbawue.de/praxis/aktuelles/nachrichten-zum-praxisalltag/news-artikel/hybrid-drg-jetzt-ueber-die-kvbw-abrechnen

Abrechnung über EBM

Vertragsärzte können diese Leistungen ebenfalls weiter über den EBM abrechnen und sollten dies auch tun. Einige Kassen haben zwar angekündigt, diese Abrechnungen zurückzuweisen, aber sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die KBV und die KVen teilen diese Auffassung nicht. Der BVOU empfiehlt ganz nachdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen, die wie gewohnt über EBM abrechnen wollen, dies zu tun und sichert Ihnen auch im Fall von Schwierigkeiten juristischen Beistand ggfs. in Form von Musterklagen zu.

Abrechnung von prä- und postoperativen Leistungen im Zusammenhang mit den Hybrid DRG

Auch hier muss auf die regionalen KVen verwiesen werden, exemplarisch seien auch hier die Regelungen aus Baden-Württemberg genannt.

Kennzeichnung auf Überweisung zur Weiterbehandlung mit 99115

Wie Sie es vom Ambulantem Operieren nach § 115b SGB V gewohnt sind, muss die Überweisung an andere Niedergelassene zu „Begleitleistungen“ neben dem Auftrag auch eine Kennziffer und den OPS enthalten. Bei Operationen nach § 115f SGB V lautet diese Kennziffer 99115.

Überweisen Sie für Leistungen, die im Zusammenhang mit den Hybrid-DRG stehen (sog. „Begleitleistungen“), an andere Niedergelassene, die nicht in derselben Einrichtung tätig sind (z. B. Bildgebung, Labor), können diese Leistungen von diesen Ärzten regulär abgerechnet werden. Auf der Überweisung müssen Sie neben dem Auftrag auch die Kennziffer 99115 und den OPS angeben.

Diese Angaben (Kennziffer 99115 und OPS) muss der auf der Überweisung tätige Arzt (z. B. Hausarzt) in seine Praxissoftware übertragen und ist zur Abrechnung der beauftragten Begleitleistungen anzugeben.

Nur so ist es uns möglich, §115f-Begleitleistungen herauszufiltern und gegebenenfalls gesondert zu vergüten. Die KV Baden-Württemberg verhandelt eine extrabudgetäre Vergütung dieser Leistungen mit den Krankenkassen, aktuell aber steht deren Vergütung noch nicht fest!

Perspektiven für 2025

a. Katalog der Selbstverwaltung für 2025

Da Katalog und Preise für die Hybrid DRG nur für dieses Jahr Bestand haben, war die Selbstverwaltung, d.h. die gesetzlichen Kassen, die KBV und die Dt. Krankenhausgesellschaft (DKG) erneut aufgefordert sich bis zum 31.03. dieses Jahres auf eine Regelung für 2025 zu einigen. Anders als im Jahr 2024 gelang die Einigung und so liegen Katalog und Systematik der Selbstverwaltung seit dem 27.03.2024 auf dem Tisch. Kern des Kataloges sind die Leistungen aus diesem Jahr, die u.a. um bestimmte Hernieneingriffe, die Osteosynthese der Klavikula bei Fraktur (?) und den Pilonoidalsinus erweitert wurden – insgesamt aber eine lückenhafte und inhaltlich kaum nachvollziehbare Ausweitung des Kataloges.

Die von uns oft angesprochene Problematik der Sachkostenermittlung im ambulanten Bereich wurde erkannt und soll bei der Neubepreisung für 2025 besser adressiert werden.

Der BVOU hat sich im Vorfeld in dieses Vorschlagsverfahren eingebracht:

Wir konnten verhindern, dass komplexe arthroskopische Leistungen in den neuen Katalog aufgenommen wurden. Leider konnten wir nicht erreichen, komplexe Eingriffe aus dem bisherigen Hybrid-Katalog wieder zu entnehmen, da diese objektiv unterfinanziert sind. Für uns ist entscheidend, dass zunächst die zentralen Fehler bei der Hybrid-DRG Gesetzgebung behoben werden, bevor eine Ausweitung erfolgt. Dann aber richtig!

Der gravierendste Fehler ist sicherlich die Beschränkung auf die Fälle mit Verweildauer < =  1. Wenn auf der Basis der IST-Kosten für diese Fallgruppe die Preise für die Hybrid DRG kalkuliert werden, ist teilweise Unterfinanzierung auf Dauer „garantiert“.

Weiterhin wird man mit den Ein-Tages-Fällen nicht das notwendige Volumen für eine erfolgreiche Ambulantisierung durch sektorengleiche Vergütung erreichen, da unsere Analysen klar zeigen, dass die Ein-Tages-Fälle oft nur einen Anteil von 30 Prozent an der jeweiligen DRG erreichen.

Notwendig ist deshalb die Einbeziehung längerer Verweildauern, die die Abgrenzung zu weiterhin vollstationären Fällen über den PCCL erfolgen.

Weiterhin wird man durch Differenzierung vom Hybrid – Einheitspreis für komplexe und einfache Eingriffe wegkommen, die bisher aber in einer DRG versammelt sind und ansonsten inakzeptable Unter- und Überfinanzierung zementieren. Dringend zu lösen, ist eine sachgerechte Abbildung der Material- und Implantatkosten. Gleiches gilt für das Problem beidseitiger Eingriffe usw.

b. Hybrid DRG 2.0

Notwendig ist deshalb unsere Ansicht nach ein kurzfristiger Reset bei den Hybrid DRG. Die gesetzlichen Vorgaben müssen dringend im eben skizzierten Sinne geändert werden. Das wissenschaftliche Gegenmodell, die entsprechenden Berechnungen dazu, haben wir geliefert („Wiesbadener Modell“). Unser Modell sieht allein im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie einen Katalog mit über 800 Eingriffen vor – und faire, abgestufte Preise.

Wir brauchen eine möglichst umfassende Ambulantisierung – sie wird aber nur gelingen, wenn zunächst mehr handwerkliche Sorgfalt bei der Gesetzgebung an den Tag gelegt wird. Der BVOU hat deswegen über die letzten zwei Jahre nicht nur kommentiert, sondern im Vorfeld die notwendigen Analysen und Vorschläge gemacht – und damit letztlich eine Aufgabe der Gesundheitspolitik übernommen. Wir werden unser Modell weiterverfolgen und hoffen, dass über sachlich-konstruktive Kritik der notwendige Sachverstand alsbald Einzug in die Gesundheitspolitik findet.

Die Basis der Hoffnung des BVOU: An datenbasierter Recherche kommt man letztlich nicht vorbei – Fakten müssen die Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen sein.

Was passiert, wenn man das nur ungenügend tut, zeigt uns die Wirklichkeit dieses Jahres. Wir bleiben zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Burkhard Lembeck
Präsident des BVOU
Ostern 2024

FAB: Komprimierte Vorbereitung auf die Facharztprüfung

Die Facharztvorbereitungskurse der ADO finden zweimal jährlich statt.

Über unsere O&U Events App realisieren wir bei diesem Seminar folgende Zusatzangebote:

  • Interaktive Prüfungsfragen (Live-TED-System)
  • Zusatzmaterial: Leitlinien, BVOU Webinare, 
  • Alles auf dem Smartphone oder auf dem PC: Vortragsfolien, Zusatzmaterialien sowie TED und Chat

Das von uns konzipierte Vorbereitungsseminar soll Sie vor der Facharztprüfung komprimiert mit dem zu erwartenden Themenstoff vertraut machen. Die hinter Ihnen liegenden praktischen Erfahrungen aus Ihrer Weiterbildung in der Klinik und Praxis bilden das wichtigste Element für Ihre Tätigkeit als Facharzt. Für die Prüfungssituation ist es jedoch sinnvoll, bestimmte Themen, mit denen man während seiner klinischen Tätigkeit nur am Rande in Berührung gekommen ist, noch einmal theoretisch aufzuarbeiten: zum Beispiel Kinderorthopädie, Kindertraumatologie, Rheumatologie aber auch konservative Orthopädie und die operative Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen. Darauf ist dieses Seminar abgestimmt.

Teilnehmende werden mit dem zu erwartenden Themenstoff an sechs Unterrichtstagen vertraut gemacht. Neben der Darstellung des prüfungsrelevanten Wissens bereiten wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer simulierten Prüfungssituation zu konkreten orthopädisch-unfallchirurgischen Fragestellungen vor. Die vielen positiven Rückmeldungen von Fachärztinnen und Fachärzten geben uns die Gewissheit, mit unserer Kurswoche eine optimale Vorbereitung für die erfolgreiche Prüfungsteilnahme anzubieten.

Termine:
Kommende Facharztvorbereitungskurs – zur Anmeldung

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Nachbericht zum 26. FAB  in Berlin: “Gesamtüberblick und Fokus auf das Wesentliche”

Neben der Darstellung des prüfungsrelevanten Wissens, bereiten die Referenten die Teilnehmer des Facharztvorbereitungskurses in einer simulierten Prüfungssituation auf zu erwartende, konkrete orthopädisch-unfallchirurgische Fragestellungen vor. Bisherige Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer halten die Themen- und Formatvielfalt an den sechs Unterrichtstagen für eine gelungene Vorbereitung. So auch Assistenzärztin Dr. Damaris Essing aus Münster. Sie nahm an dem einwöchigen Kursformat im November teil.

Wo haben Sie Ihre Weiterbildung absolviert? Wo und wie möchten Sie danach arbeiten?

Dr. Damaris Essing: Ich habe meine Weiterbildung in der Raphaelsklinik in Münster begonnen. In der dortigen Klinik für Unfallchirurgie und orthopädische Chirurgie habe ich meine unfallchirurgische Zeit inklusive des Common Trunks absolviert. 2015 wechselte ich in die MediaPark Klinik in Köln. Hier konnte ich mein orthopädisches Spektrum sowohl im Bereich der konservativen als auch der operativen Behandlung erweitern. Im Juli dieses Jahres habe ich in einer chirurgisch-orthopädischen Gemeinschaftspraxis („COP Telgte“) in der Nähe von Münster zu arbeiten begonnen.

Nach dem Ende meiner Weiterbildungszeit möchte ich in der konservativen Orthopädie in der Niederlassung bleiben. Neben der Arbeit in der Praxis würde ich zudem gerne meine Tätigkeit als Sportärztin der Nationalmannschaft der Rollstuhlbasketball-Damen fortführen.

Warum hatten Sie sich für den FAB angemeldet? Was sollte er Ihnen bringen?

Essing: Um mich nun auf das Ende meiner Weiterbildung und entsprechend auf die Facharztprüfung vorzubereiten, wollte ich gerne den Vorbereitungskurs absolvieren, um neben dem selbstständigen Lernen noch einmal die wichtigen Schwerpunkte komprimiert zu wiederholen.

Bei welchen Themen hatten Sie das Gefühl, Sie würden diese gern noch vertiefen?

Essing: Dadurch, dass ich schon zu Beginn meiner Weiterbildung wusste, dass ich in der konservativen Orthopädie und Sportmedizin landen will, ist für mich der Bereich der Unfallchirurgie und dort insbesondere der großen Frakturversorgung noch zu vertiefen. Im Rahmen des Kurses ist es allerdings nicht möglich, auf die Schwächen des Einzelnen näher einzugehen. Das Feld der Orthopädie und Unfallchirurgie ist einfach zu groß. So können viele Themen nur angerissen werden.

Welche Aspekte von O und U sind in Ihrer Weiterbildung zu kurz gekommen? Was hätte Sie persönlich noch mehr interessiert?

Essing: In meinem Fall ist die Unfallchirurgie zu kurz gekommen. Das war aber meine persönliche Entscheidung, da ich wusste, wo ich landen möchte. Man hat als Assistenzarzt ja schon viele Möglichkeiten, seine eigenen Interessen zu vertiefen. Man muss sich leider früh darüber im Klaren sein, wo der Weg mal hinführen soll, um so entsprechend seine Stellen auszusuchen und den Bereich, der für einen selber im Vordergrund steht, erweitern zu können.

Was hat Ihnen am FAB gefehlt?

Essing: Ich könnte jetzt gar nichts nennen, was mir gefehlt hat. Es ist eben ein Anriss jeder Thematik, und dann muss man eigenverantwortlich weiter lernen und seine Schwächen aufarbeiten.

Was würden Sie am Kursformat anders strukturieren?

Essing: Die Struktur war insgesamt durchdacht, so dass ich keine tolle Idee hätte, wie man es besser machen könnte oder sollte. Nach den knapp sechs Tagen raucht der Kopf. Wir wurden mit Fakten geradezu überschüttet, aber dies war auf keinen Fall negativ und ist in solch einem großen Fachgebiet auch einfach nicht zu verhindern.

Was hat Ihnen gut gefallen am FAB? Welche Themen, Referenten, Details?

Essing: Der Kurs war insgesamt sehr gut. Es waren nur sehr wenige Referenten, die ihre Themen nicht optimal vermittelt haben. Die meisten Dozenten haben jahrelange Erfahrung, was man sofort merkt, da sie die wichtigen Dinge direkt auf den Punkt bringen können und ihrer Struktur treu bleiben.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno.

Hartmannbund fürchtet Hemmnis für schnelles Impfen

Berlin – Der Hartmannbund hat davor gewarnt, überflüssige Bürokratie zum Nadelöhr für das effektive Impfen in den Praxen zu machen. „Andere Länder impfen, Deutschland schreibt erst einmal Regelbücher“, spitzt der Vorsitzende des Arbeitskreises „Ambulante Versorgung“, Dr. Marco Hensel, die Kritik am geplanten Bürokratismus für die anstehenden Impfungen in den Praxen zu. Die vom Gesetzgeber geforderten Abläufe vor und nach einer Corona-Schutzimpfung seien enorm zeitaufwendig. Sie verlangsamten, worauf es jetzt ankomme – eine zügige „Durchimpfung“ der Bevölkerung als einzigem Weg aus dem Lockdown.

„Aufklärung vor Erstimpfung und Aufklärung vor Zweitimpfung, bis zu sechs Unterschriften auf Aufklärungs-, Anamnese und Einwilligungsbögen, jeder Schritt muss dokumentiert werden. Das gleicht dem Aufwand vor einer Operation“, macht Hensel seinem Ärger Luft. Niemand wolle auf Kosten der Patientensicherheit aufs Tempo drücken, aber mit dem anstehenden Ballast an Dokumentation und Information werde man die angepeilten Impfziele verfehlen.

Bei allem Verständnis für den besonderen Schutz für vulnerable Gruppen stellt Hensel auch die Priorisierung bei der Impfkampagne in Frage. „Mindestens sobald ausreichend Impfstoff vorhanden ist, sollte ausschließlich nach STIKO-Empfehlung geimpft werden, wie bei allen anderen Impfungen auch“, fordert der Mediziner. Am Ende des Tages verliere Deutschland zu viel Zeit mit Diskussionen über Priorisierungsgruppen, Schnelltests, Selbsttests, PCR-Tests, Schließungen und Öffnungen, Stufenplänen und auch mit Diskussionen über Sanktionen. Hensel: „Auch wenn sich die Umstände in anderen Ländern nicht immer mit Deutschland vergleichen lassen, wäre hier die eine oder andere Anregung jenseits unserer Grenzen vielleicht durchaus nützlich“.

Quelle: Hartmannbund

Hygiene, Praxis

Hygienekosten und Digitalisierung: Kassen zeigen sich unbeweglich

Berlin – Keine Beschlüsse gab es beim Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) am 17.3.21 zu den Hygienekosten. „Es hat sich leider in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Krankenkassen vollkommen unbeweglich sind und an einer angemessenen Erstattung der Aufwände in den Praxen kein Interesse haben. Doch abspeisen lassen wir uns nicht. Das haben wir heute deutlich gemacht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), unmittelbar nach der Sitzung. „Der Zorn der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wäre sonst groß gewesen. Und das zu Recht!“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV in einer ersten Reaktion.

Das Verhandlungsangebot, das der EBA unterbreitet hatte, hätte ein Finanzvolumen von 90 Millionen Euro für Hygieneanforderungen vorgesehen, verknüpft mit genau 0 Euro für die Folgen der Digitalisierung in den Arztpraxen. Dagegen wehrte sich die KBV. „Das eine ist die an sich lächerlich geringe Summe – von Ausgleich will ich hier erst gar nicht sprechen – für die hohen Hygieneaufwendungen der Ärzte. Das alleine ist schon äußerst ärgerlich. Der Gipfel aber ist die Unverfrorenheit, dies mit der nonchalanten Aussage zu verknüpfen, Mehrbelastungen der Digitalisierung seien durch wie auch immer geartete Einsparungen auszugleichen“, sagte KBV-Chef Gassen. „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“, kritisierte Hofmeister. „Zudem zeugt die Einstellung der Kassenseite, man könne Mehrbelastungen bei der Digitalisierung und dem Datenschutz durch angebliche Einsparungen ausgleichen, von vollkommener Unkenntnis der Situation in den Praxen“, fügte er hinzu.

Die Hygienekosten sind laut einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung von 2018 ein hoher Kostenblock und betragen durchschnittlich 24.287 Euro. „Umgerechnet 900 Euro würde es nun im Schnitt für die 100.000 Praxen in Deutschland geben. Das ist die vermeintliche Wertschätzung der Krankenkassen dafür, dass die Hausärzte und Fachärzte akribisch gerade in Zeiten einer Pandemie die hohen Hygienestandards erfüllen, zum Schutze ihrer Patienten genauso wie für die Praxisteams und sich selbst“, so Gassen abschließend.

Beide Vorstände forderten den EBA auf, „endlich eine sachgerechte Lösung für das wichtige Thema Hygienekosten zu finden und der Hängepartie ein Ende zu bereiten.“

Quelle: KBV

 

Facharzt 2025 – Gemeinsam in Klinik und Praxis

Berlin – Mit dem neu verabschiedeten Grundsatzprogramm „Facharzt 2025 – gemeinsam in Klinik und Praxis“ positioniert sich der SpiFa für die gesundheitspolitischen Herausforderungen der Zukunft.

Der SpiFa unterstreicht in seinem neuen Programm zwei Faktoren, die das deutsche Gesundheitssystem zu einem der Weltspitzenreiter macht: zum einen die Philosophie des freien Berufes und zum anderen die hohe Verfügbarkeit fachärztlicher Medizin in Klinik und Praxis. „Um diese Leistungsfähigkeit auch in den nächsten Jahren erhalten und ausbauen zu können, ist es aus Sicht des SpiFa dringend notwendig, Veränderungsprozesse anzustoßen“, so Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

Dafür hat der SpiFa ein 10-Punkte-Programm aufgelegt. Im Fokus liegt die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Arztberufes. Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, so fordert der SpiFa, sollen das Patientenwohl über das politische Interesse einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik stellen können.

Außerdem kritisiert der SpiFa das Denken in Sektoreninteressen und Sektorengrenzen als nicht mehr zeitgemäß. „Mit der Auflösung der Sektorengrenzen sehen wir viele Chancen im Sinne einer patientenzentrierten und patientengerechteren Versorgung“, so Dr. Heinrich auf der digitalen Mitgliedersammlung des SpiFa e.V., auf der das neue Grundsatzpapier verabschiedet wurde. Durch die Sektorenabschottung hat sich die Kommunikation zwischen den Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten einerseits und zwischen fach- und hausärztlichen Versorgungsbereich andererseits in den letzten Jahrzehnten zunehmend verschlechtert. Dieser Prozess kann nicht allein durch eine digitale Transformation behoben werden, sondern nur durch eine echte rechtliche und strukturelle Überwindung der Sektorentrennung.

Ab dem Sommer wird der Wahlkampf die politische Agenda bestimmen: der SpiFa hat sich mit seinem Grundsatzpapier entsprechend positioniert und wird mit einer eigenen Kampagne Schwerpunkte setzen, um für den Erhalt der Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems Veränderungsprozesse anzuschieben.

Quelle: SpiFa

Telematikinfrastruktur

TI-Konnektorpauschale wird in diesem Jahr nicht mehr abgesenkt

Berlin – Damit erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin 1.547 Euro für den Konnektor erstattet. Erst ab 1. Januar 2020 erfolgt eine Absenkung auf 1.014 Euro. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konnte ferner erreichen, dass der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals ab 1. Oktober 2019 angehoben wird. Die Krankenkassen zahlen zukünftig 535 Euro für ein Gerät, 100 Euro mehr als bisher.

Kriedel: Damit haben Praxen die nötige Sicherheit

„Damit haben alle Praxen, die die nötige Technik bestellt haben, die Sicherheit, dass sie die bisher gültigen Pauschalen erhalten“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Er gehe zudem davon aus, dass bis Jahresende alle Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind.

Schiedsamt abgewendet

In den Verhandlungen zur TI-Finanzierungsvereinbarung hatte der GKV-Spitzenverband eine Absenkung der Erstausstattungspauschale rückwirkend zum 1. Juli verlangt und zur Durchsetzung seiner Forderung das Schiedsamt angerufen. „Dies konnten wir verhindern“, betonte Kriedel und fügte hinzu: „Wir sind froh, dass doch noch eine Einigung möglich war.“

Das Schiedsamt sollte ursprünglich am morgigen Freitag tagen, um eine Lösung herbeizuführen. Die Vertragspartner werden ihre Anträge nun zurückziehen und die Finanzierungsvereinbarung zur TI auf Basis der vereinbarten Eckpunkte anpassen.

Mit dem jetzt gefassten Beschluss beträgt die Erstausstattungspauschale, die die notwendigen Kosten für einen Konnektor und ein Kartenterminal decken soll, bis zum Jahresende weiterhin 1.982 Euro, ab 1. Januar 1.549 Euro. Für Praxen, die Anspruch auf zwei oder drei Kartenterminals haben, erhöht sich diese Pauschale dann pro Gerät um 535 Euro. Entscheidend für die Höhe der Pauschale ist weiterhin der Installationstermin.

Weitere Anpassungen für eMP und NFDM

Außerdem gibt es Neuerungen bei der Finanzierung von Praxen, die sich für den elektronischen Medikationsplan (eMP) und das Notfalldatenmanagement (NFDM) rüsten. Für beide Anwendungen benötigen Praxen weitere Kartenterminals.

Für die Anschaffung dieser weiteren Terminals erhalten Ärzte bereits ab Oktober 535 Euro (statt 435 Euro) pro Gerät. Anspruch darauf haben Ärzte, die ihre Praxis-IT auf den eMP und/oder das NFDM umstellen. Dabei ist die Anzahl der Terminals von der Zahl der Betriebsstättenfälle abhängig.

Für den Aufwand der Praxen bei der Einführung des eMP und NFDM gibt es eine neue Zusatzpauschale von 60 Euro. Diese kann abhängig von der Zahl der Betriebsstättenfälle je Gerät abgerechnet werden. Der Zuschlag ist zeitlich befristet: Er wird vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 gezahlt.

Damit Praxen mit dem eMP und dem NFDM arbeiten können, sind Updates von Konnektor und Praxisverwaltungssystem erforderlich. Die dafür bereits ausgehandelte Pauschale bleibt unverändert bei 530 Euro. Auch der Zuschlag zur Betriebskostenpauschale in Höhe von 4,50 Euro wird beibehalten.

Die Industrie plant nach eigenen Angaben, im vierten Quartal 2019 ein Konnektor-Update zur Verfügung zu stellen.

Quelle: KBV

Jameda-Bewertung bei nicht nachgewiesenem Kontakt zu Praxispersonal unzulässig

Das LG Meiningen hat in einem aktuellen Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren noch einmal kurz und bündig klargestellt, dass die Bewertung eines Arztes auf einer Ärztebewertungsplattform ohne nachgewiesenen Behandlungskontakt unzulässig ist.

Das Gericht folgt damit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15). Nach Ansicht des LG Meiningen gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn der angebliche Patient behauptet, er sei bereits vor einer Behandlung vom Praxispersonal trotz starker Schmerzen abgewiesen worden, dies aber nicht nachgewiesen hat.

Der Ärztebewertungsplattform obliegen auch dann Prüfpflichten, denen sie im hier gegenständlichen Fall nicht nachgekommen ist. Die bloße Forderung einer Praxisbeschreibung und der Benennung des Behandlungsmonats und -jahres reicht dazu nicht aus (LG Meiningen, Urteil v. 15.5.2019, Az. (117) 2 O 274/19, nicht rechtskräftig).

Jameda-Bewertung enthielt schwere Vorwürfe

Die Antragstellerin, eine niedergelassene Allgemeinmedizinerin, wandte sich gegen eine Bewertung eines angeblichen Patienten, der auf dem Ärztebewertungsportal jameda.de behauptet hatte, trotz starker Schmerzen vom Personal der Antragstellerin „abgewimmelt“ worden zu sein. Die Antragstellerin wurde mit der Gesamtnote 6,0 bewertet.

Das wollte sich die Ärztin verständlicherweise nicht gefallen lassen. Denn in der unbegründeten Verweigerung einer Behandlung durch einen Arzt liegt nicht nur die Verletzung des hippokratischen Eids (der zwar in Deutschland nicht mehr verpflichtend geleistet wird, jedoch als Ehrenkodex weiterhin Bedeutung hat) sondern möglicherweise auch eine nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbare unterlassene Hilfeleistung.

Die Antragstellerin meldete Jameda diese Bewertung daher als Problem. Sie beanstandete, dass die Angaben in der Bewertung nicht wahr seien, und bestritt, dass der Bewertende tatsächlich in der Praxis gewesen und trotz starker Schmerzen im Nierenbereich vom Personal „abgewimmelt“ worden sei. Sie teilte mit, dass sie sicher sei, dass sich ein solcher Vorfall nach eingehender Rücksprache mit ihrem Praxisteam in ihrer Praxis nicht ereignet habe.

Jameda hatte die Bewertung samt Benotung zunächst vorübergehend von der Webseite entfernt, die Bewertung ohne Noten dann aber wieder veröffentlicht, da sie den Wahrheitsgehalt der Bewertung durch eine kurze Praxisbeschreibung und die Nennung des Behandlungsmonats und -jahres des Bewertenden als dargelegt ansah.

Jameda konnte die Behauptung nicht beweisen

Das LG Meiningen bejahte eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin. Grundsätzlich sei zwar die Antragstellerin nach den allgemeinen Regeln für die Verletzung ihrer Rechte darlegungs- und beweisbelastet. Jedoch treffe die Antragsgegnerin bei negativen Tatsachen – hier dem Fehlen des Kontakts mit dem Praxispersonal – eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast. Das Gericht entschied, dass die Antragsgegnerin ihren daraus resultierenden Prüfpflichten hinsichtlich des behaupteten Sachverhalts nicht nachgekommen war, und berief sich dabei auf die Rechtsprechung des BGH.

Denn die vom Portalbetreiber durchzuführende Überprüfung muss erkennbar zum Ziel haben, die Berechtigung der Beanstandung des betroffenen Arztes zu klären. Er muss daher ernsthaft versuchen, sich hierzu die notwendige Tatsachengrundlage zu verschaffen und darf sich insbesondere nicht auf eine rein formale Prüfung zurückziehen (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15).

Dies gilt nach Ansicht des LG Meiningen auch dann, wenn der angebliche Patient behauptet, dass er bereits vom Personal abgewiesen worden sei. Denn die ärztlichen Pflichten beginnen manchmal nicht erst im Behandlungszimmer, sondern bereits dann, wenn der Patient mit starken Schmerzen die Praxis betritt. Der Vorwurf des „Abwimmelns“ wiegt dann unter Umständen sehr schwer, siehe oben.

Die Antragstellerin konnte nach eingehender Absprache mit ihrem gesamten Personal jedoch glaubhaft machen, dass niemand mit starken Schmerzen am Empfang abgewiesen worden war. Dem konnte Jameda nichts entgegensetzen.

Pauschale Praxisbeschreibung nicht ausreichend

Nach Ansicht des LG Meiningen reichen eine Praxisbeschreibung und die Nennung des Behandlungsmonats sowie des Behandlungsjahres nicht aus, um den behaupteten Kontakt mit dem Praxispersonal darzulegen.

Das LG Meiningen überträgt damit die Rechtsprechung des BGH, wonach es nicht ausreichend ist, die Behandlung in mindestens zwei Sätzen zu umschreiben und den Behandlungszeitraum zu nennen (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34/15), auf eine zu pauschale Praxisbeschreibung.

Jameda hätte den Verfasser der Bewertung vielmehr nochmals auffordern müssen, die angebliche Abweisung in der Praxis der Antragstellerin möglichst genau zu beschreiben und sich beispielsweise eine anschließende Behandlung oder den weiteren Verlauf der Krankengeschichte skizzieren lassen müssen. Jameda haftet hinsichtlich dieser Bewertung, da die Plattform als Hostprovider durch die Kenntnis von der Rechtsverletzung mittelbare Störerin geworden ist.

Im Falle der Zuwiderhandlung droht Jameda ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Der Streitwert wurde mit 15.000 € festgesetzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Jameda steht nun das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung oder die Klärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren.

Arno Lampmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Köln


Gesamtüberblick und Fokus auf das Wesentliche

Berlin – Neben der Darstellung des prüfungsrelevanten Wissens bereiten die Referenten die FAB-Teilnehmer in einer simulierten Prüfungssituation auf zu erwartende, konkrete orthopädisch-unfallchirurgische Fragestellungen vor. Bisherige Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer empfinden die Themen- und Formatvielfalt an den sechs Unterrichtstagen als eine gelungene Vorbereitung. Die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) und Ottobock MedicalCare GmbH vergaben auch für den 26. Facharztvorbereitungskurs zwei Stipendien. Auf dem gemeinsamen Grillabend im Garten der DRK Kliniken Berlin Westend haben wir mit der Stipendiatin Bernadett Predel (Kaufbeuren) über die Kurswoche gesprochen.

Du bist eine der glücklichen FAB-Stipendiatinnen: Erzähl uns doch etwas über Deine Tätigkeiten im Fach O und U.
Bernadett Predel: Während meiner bisherigen, fast siebenjährigen, Weiterbildung durfte ich einerseits an zwei regionalen Traumazentren meine Fähigkeiten vor allem in der Akutversorgung von Patienten entwickeln. Dabei erlernte ich die verschiedenen operativen Verfahren der Notfall- wie auch der Elektivtraumatologie und -orthopädie. Andererseits habe ich im vergangenen letzten Jahr die Möglichkeit bekommen, in einer konservativ orientierten orthopädischen Praxis mit Fokus auf Kinderorthopädie und Osteologie, einen Einblick in die nicht-traumatologischen Facetten des Fachgebietes zu bekommen. Mit großem Interesse baute ich meine Fähigkeiten in der konservativen Orthopädie, der manuellen Medizin, der Behandlung häufiger und weniger häufiger kinderorthopädischer Krankheitsbilder sowie osteologischer Verfahren aus und erwarb erste Kenntnisse im Bereich der Akupunktur und Osteopathie.

Berufsbegleitend engagiere ich mich als aktive Bergwachtnotärztin in der Region Allgäu bei der Bergwacht Bayern. In diesem Rahmen übernehme ich dort auch Aufgaben in der notfallmedizinischen Ausbildung der Anwärter und aktiven Einsatzkräfte der im Allgäu und darf seit 2017 das Ressort Notfallmedizin der Bergwachtbereitschaft Kaufbeuren leiten.

Wie geht es jetzt für Dich weiter?
Predel: Im April dieses Jahres habe ich die Tätigkeit am regionalen Traumazentrum Memmingen wieder aufgenommen und auch die Arbeit an einer Promotion mit dem Thema “Abriebinduzierte Lockerung von Knie-Totalendoprothesen” begonnen.

Die Prüfung zum Facharzt für Unfallchirurgie und-Orthopädie möchte ich im Spätsommer dieses Jahres ablegen. Für die Zukunft plane ich zunächst, meine Kenntnisse im Rahmen der Verantwortlichkeiten als Facharzt im klinischen Bereich zu festigen. Im Anschluss erwäge ich die Anstellung in einer orthopädischen Praxis mit teilweiser operativer Tätigkeit.

Wie hast Du vom Facharztvorbereitungskurs der ADO in Berlin erfahren?
Predel: Das war ganz interessant: Ich habe im Rahmen der Rotation in einer Praxis gearbeitet. Ich habe das Glück gehabt, dass ich in eine Praxis gekommen bin, die orthopädisch-konservativ tätig ist. Mein Chef. Dr. Joachim Geis in Memmingen, ist sehr engagiert. Ihm hatte ich erzählt, dass ich auf der Suche nach einem Termin für einen Vorbereitungskurs bin. Er gab mir den Hinweis, dass die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) des BVOU ein entsprechendes Kursformat anbietet und Stipendien vergibt. Daraufhin habe ich mich beworben.

Wie lief der Bewerbungsablauf für das Stipendium ab? Was musstest Du vorbereiten?
Predel:
Das funktionierte alles sehr schnell und unkompliziert. Ich habe meinen Lebenslauf aktualisiert und ein Motivationsschrieben verfasst. Die Unterlagen habe ich direkt zur ADO geschickt. Darauf folgte die Zusage, über die ich mich gefreut habe.

Was gefällt Dir besonders gut am Facharztvorbereitungskurs?
Predel: Mir gefällt, dass die Kurswoche eine komplette Vorbereitung beinhaltet und das gesamte Themenspektrum abgedeckt wird. Deswegen ist es großartig, dass man bei so einem umfangreichen Fach einen Gesamtüberblick bekommt, trotzdem mit einem Fokus auf das Wesentliche. Viele Dozenten weisen auch an bestimmten Stellen darauf hin, was besonders prüfungsrelevant ist. So kann man auch direkt schauen, welche Themengebiete man sich noch einmal genauer anschauen sollte.

Hast Du auch Verbesserungsvorschläge bezüglich des Ablaufs oder Organisation?
Predel:
Ich habe einmal bei einer anderen Fortbildungsveranstaltung erlebt, dass 20-minütige Impulsvorträge gehalten wurden. In kürzester Zeit kann man auf diesem Weg wirklich geballtes Wissen vermittelt bekommen und dieses auch sehr gut behalten. Die Informationen ließen sich gut verdauen, denn man hatte zwischen den Vorträgen jeweils eine fünfminütige Pause, bevor der nächste Vortrag an der Reihe war. Das Konzept empfand ich als sehr produktiv. Auf der anderen Seite bin ich mir nicht sicher, inwieweit das auf unser Fach angewandt werden könnte – in O und U gibt es so viele verschiedene große Themengebiete, die man wahrscheinlich splitten müsste.

Ganz neu ist die Event-App. Wie hast Du diese wahrgenommen? Empfindest Du den Einsatz als geglückt?
Predel:
Auf jeden Fall. Besonders toll fand ich den Einsatz beim Kindertraumatologie-Vortrag aufgrund der Fallbeispiele und der Fragen dazu. Anhand der Beantwortung der Fragen konnten wir nachvollziehen, wer an den Fall konservativ, wer operativ rangehen würde. Für die Entscheidungsfindung dieser Kernfrage war die App super.

Bernadett, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Janosch Kuno, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BVOU.



Stipendien für die Facharztvorbereitungskurse

Berlin  Die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) und die Firma Ottobock vergeben je zwei Stipendien für die Facharztvorbereitungskurse (FAB) 2019. Die Kurse finden vom 17. bis 22. Juni und vom 25. bis 30. November 2019 in Berlin statt.

Neben der Darstellung des prüfungsrelevanten Wissens bereiten die Referenten die FAB-Teilnehmer in einer simulierten Prüfungssituation auf zu erwartende, konkrete orthopädisch-unfallchirurgische Fragestellungen vor. Bisherige Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer halten die Themen- und Formatvielfalt an den sechs Unterrichtstagen für eine gelungene Vorbereitung.

Interessenten schicken ihre Bewerbung mit Lebenslauf unter Angabe von Zusatzqualifikationen bis einschließlich 30. April 2019 bzw. 30. September 2019 per Mail an: info@institut-ado.de.

Stipendien für die Facharztvorbereitungskurse (FAB) 2018

Berlin  Die Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) und die Firma Ottobock vergeben auch für das nächste Jahr je zwei Stipendien für die Facharztvorbereitungskurse (FAB) 2018. Die Kurse finden vom 2. bis 7. Juli und vom 3. bis 8. Dezember 2018 in Berlin statt.

Neben der Darstellung des prüfungsrelevanten Wissens bereiten die Referenten die FAB-Teilnehmer in einer simulierten Prüfungssituation auf zu erwartende, konkrete orthopädisch-unfallchirurgische Fragestellungen vor. Bisherige Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer halten die Themen- und Formatvielfalt an den sechs Unterrichtstagen für eine gelungene Vorbereitung.

Interessenten schicken ihre Bewerbung mit Lebenslauf unter Angabe von Zusatzqualifikationen bis einschließlich 27. April 2018 bzw. 30. September 2018 per Mail an: info@institut-ado.de.