Berlin – Trotz massiver Kritik und gut begründeter Stellungnahmen aus der Praxis, wie auch vom VKD, ist zum Jahresanfang die Ministerverordnung zu den Pflegepersonaluntergrenzen in Kraft getreten.
„Die Auswertung des ersten Quartals bestätigt, dass die Kritik an der Verordnung berechtigt war und der Ansatz nicht hilfreich ist“, kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings.
Mit 90 Prozent Erfüllungsquote haben die Krankenhäuser aus dem Stand und ohne Übergangsphase trotz aktuell zunehmenden Personalmangels in der Pflege die Verordnungsvorgaben weitestgehend erfüllt. Ein tieferer Blick in die Umsetzungspraxis offenbart aber auch das durch die Verordnung ausgelöste Dilemma: Viele Krankenhäuser mussten Behandlungen einschränken, um die Vorgaben zu erfüllen. Dies betraf vor allem Intensivstationen, in denen Plätze zum Teil stillgelegt wurden. De facto heißt dies, dass Patienten abgewiesen wurden. Ob dies der Patientensicherheit dient, gerade in den Grippemonaten Anfang des Jahres, darf bezweifelt werden.
Nicht berücksichtigt wurde in der Erhebung zudem die Zahl der eingesetzten Ärzte. Hilfs- und Assistenzkräfte spielten ebenfalls keine Rolle. Der VKD hatte in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf bereits darauf hingewiesen, dass die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren in erheblichem Maße neue Mitarbeiter eingestellt haben, um die Pflege zu entlasten. Hier wurde mit der Verordnung aus unserer Sicht der Rückwärtsgang eingeschaltet. Plötzlich eingelieferte Notfälle, Krankheit von Mitarbeitern, solche naturgemäß immer wieder auftretenden Ereignisse, führten natürlich zur Unterschreitung der Quoten, die Sanktionen nach sich ziehen. Ein Unding. Unabweisbare Notfälle dürfen nicht als Unterschreitung der Quoten bewertet und sanktioniert werden.
Wie erwartet sind auch die Bürokratielasten gestiegen. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mussten, ausgelöst durch die Verordnung, erstmals siebenhunderttausend Schichten erfasst und ausgewertet werden. Ein völlig übertriebener Aufwand, der am Ende die Versorgungssituation nicht verbessert hat.
Fazit der ersten Auswertung aus Sicht des VKD: „Bitte das Experiment beenden. Wir gehen mit der DKG konform, die sich für ein bedarfsorientiertes Personalbemessungssystem in einer Ganzhauskonzeption ausspricht. Dieses Konzept würde dem Management die Möglichkeit geben, Personal entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen der Patientenversorgung flexibel einzusetzen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gerade kürzlich in der Jahrestagung unseres Verbandes in Berlin betont: “Wir sind nicht die besseren Geschäftsführer, die Ihnen sagen, wie Sie Ihr Personal einsetzen.‘ Wir nehmen ihn gern beim Wort“, so VKD-Präsident Josef Düllings.
Berlin – Nach aktuellen Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fehlen in Deutschland jährlich bis zu 6.000 Studienplätze im Fach Humanmedizin – wenn die aktuelle ambulante Versorgungsleistung bis 2035 aufrechterhalten werden soll. Abhängig vom Ausbildungserfolg der zukünftigen Studierenden, der Dauer der Weiterbildung und der beruflichen Orientierung variiert die Projektion zwischen 6.000 (75 Prozent der Studienanfänger werden innerhalb von 15 Jahren Facharzt) und 3.000 fehlender Studienplätze (Facharztquote von 92 Prozent) pro Jahr. Im günstigen Fall müssten sich neun von zehn erfolgreichen Absolventen für die medizinische Versorgung und gegen eine Anstellung in Forschung, Industrie, etc. entscheiden. Die Projektion zeigt, dass der vertragsärztliche Versorgungsgrad bis 2035 auf 74 Prozent des heutigen Niveaus absinken könnte – selbst wenn es weiterhin gelingt, die heutige Nettozuwanderung in Höhe von 1.639 Ärzten pro Jahr nach Deutschland aufrechtzuerhalten. Allein eine Steigerung der Zuwanderung um etwa 3.600 Fachärzte pro Jahr würde das medizinische Versorgungsniveau in Deutschland bis 2035 stabilisieren.
„Deutschland ist kurz- und
mittelfristig darauf angewiesen, dass der Zuzug von Ärzten und Fachärzten aus
dem Ausland erheblich steigt. Nur so kann das gewohnte ambulante
Versorgungsniveau gehalten werden. Selbst wenn im Jahr 2020 die
Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin von derzeit 11.000 Plätzen um 30
bis 50 Prozent erhöht würden, wären die Auswirkungen in der vertragsärztlichen
Versorgung erst nach 15 Jahren zu spüren, also 2035. In der Zwischenzeit zeigen
sich die Folgen des Studienplatzabbaus in den letzten zwei Jahrzehnten. Der
Wettbewerb um ausgebildete Mediziner und Fachärzte wird in den nächsten zehn
Jahren extrem zunehmen. Es wird spürbar schwieriger werden, das heutige
medizinische Leistungsangebot flächendeckend zu garantieren und zu verhindern,
dass strukturschwächere Regionen benachteiligt werden“, sagte
Zi-Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried heute in Berlin.
Der demografische Wandel mit
einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung begünstigt einen weiteren Anstieg
der Nachfrage nach ärztlicher Versorgung. Ärztliche Leistungen sind
zeitgebunden. Die zur Verfügung stehende Arztzeit in der ambulanten Versorgung geht
aber kontinuierlich zurück. Der Grund dafür sind veränderte Arbeitsgewohnheiten
und zunehmende Verwaltungsaufgaben. So hat sich die Zahl der angestellten Ärzte
seit 2007 fast versechsfacht. Waren 2007 nur rund 5.600 Ärzte angestellt, waren
es 2017 bereits 31.477. Während wirtschaftlich selbständige, niedergelassene
Ärzte im Schnitt 50 Stunden pro Woche arbeiten, führen die Trends zur
Anstellung (40-Stunden-Woche) und zur Tätigkeit in Teilzeit zu einer Abnahme
der Behandlungsleistung pro Arzt. Es werden daher mehr Ärzte benötigt, um das
Versorgungsniveau aufrecht zu erhalten. Die weiter steigende Zahl von Ärzten,
die in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung
ausscheiden und einen Nachfolger für ihre Praxen suchen, verschärft die
Situation im vertragsärztlichen Sektor weiter.
„Wenn das bisherige Niveau
der medizinischen Versorgung in Zukunft auch nur annähernd aufrechterhalten
werden soll, ist eine substanzielle Steigerung der Ausbildungskapazität durch
die Bundesländer im Fach der Humanmedizin unabdingbar. Um die verfügbare
Arztzeit möglichst zur Patientenversorgung zu nutzen und die Attraktivität der
Niederlassung weiter zu steigern, sollte die ärztliche Tätigkeit in der
stationären und ambulanten Versorgung zudem konsequent von Verwaltungsaufgaben
entlastet werden“, forderte von Stillfried.
Zum Hintergrund
Die Zi-Studie „Bedarfsprojektion für Medizinstudienplätze in Deutschland“ bewertet, wie viele Studienplätze im Fach Humanmedizin im Zuge des „Masterplans Medizinstudium 2020“ notwendig wären, um den erwarteten medizinischen Versorgungsbedarf in Zukunft zu decken. Dazu hat das Autorenteam den Versorgungsbedarf und die zukünftige Behandlungsleistung von Ärzten aus verfügbaren Datenreihen abgeleitet. Die Zusammenführung beider Komponenten ermöglicht eine Abschätzung, ob die aktuelle Zielvorgabe für Studienplätze in der Humanmedizin ausreichend ist. Als Datengrundlage dienen unter anderem ein Auszug aus dem Bundesarztregister (Stand: 31. Dezember 2018), die Daten der aktualisierten 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes für den Bund und der relative Beanspruchungsindex rBIX des Zi. Zur weiteren Methodik verweisen wir auf die ausführliche Beschreibung der Datenanalyse in der Langfassung der o. g. Zi-Analyse, die Sie hier finden:
Berlin – „Nicht einmal ein Jahr nachdem der Deutsche Ärztetag im Jahr 2018 den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung geebnet hat, ist die Umsetzung in den Ländern auf einem guten Weg. Mittlerweile haben fast alle Ärztekammern entsprechende berufsrechtliche Neuregelungen eingeleitet. Nun kommt es darauf an, Ärztinnen und Ärzte umfassend über die neuen Möglichkeiten zu informieren.“ Darauf verwies Dr. Josef Mischo, Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer, anlässlich der Veröffentlichung von Hinweisen und Erläuterungen der Bundesärztekammer zur ausschließlichen Fernbehandlung sowie eines Fragen-Antwortenkataloges. Die Informationsmaterialien wurden unter Leitung Mischos von der Arbeitsgruppe „Fernbehandlung“ der Bundesärztekammer erarbeitet und vom Vorstand verabschiedet.
Mischo stellte klar, dass alle beruflichen Rechte und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung gelten. Ärzte müssten stets prüfen, ob der jeweilige Fall für eine ausschließliche Fernbehandlung in Frage kommt oder nicht. „Sind die von dem Patienten beschriebenen Beschwerden für eine Beratung oder Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien geeignet? Ist der Patient in der Lage, über eine technische Plattform zu kommunizieren? Diese und viele weitere Fragen müssen mit einem klaren ‚Ja‘ beantwortet werden, bevor die Fernbehandlung beginnen kann.“ Darüber hinaus sind rechtliche Aspekte, technische Anforderungen und Fragen der Qualitätssicherung zu beachten. Die Bundesärztekammer hat diese und viele weitere Punkte gut verständlich in ihren Hinweisen und Erläuterungen ausgearbeitet. Dort findet sich auch eine Checkliste mit vielen weiteren praktischen Informationen.
Mischo ist überzeugt, dass sich die Behandlung aus der Ferne zum Beispiel über Video-Sprechstunden als eine von vielen Formen ärztlicher Patientenversorgung in Deutschland etablieren wird. Die Arbeitsgruppe wird sich deshalb in einem nächsten Schritt mit Fragen der Einbindung der ausschließlichen Fernbehandlung in die Versorgungsstrukturen befassen.
Berlin – Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) müssen Beschäftigte, die an ihrem Arbeitsplatz erhöhter Strahlung ausgesetzt sind, eine Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer) beantragen und (wie bisher) individuelle Dosimeter tragen.
Um genügend Zeit für die Beantragung für alle Beschäftigten zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die für den Vollzug des Strahlenschutzrechts zuständigen Landesbehörden gebeten, bis zum 30. Juni 2019 zu dulden, wenn die SSR-Nummer noch nicht verwendet wird.
Wer benötigt eine SSR-Nummer und wo kann man sie beantragen?
Das Tragen von Personendosimetern und somit die
Beantragung einer SSR-Nummer ist für alle Personen Pflicht, die sich im sog.
Überwachungsbereich, also in unmittelbarer Nähe einer Strahlenquelle oder
direkt im Strahlengang, aufhalten.
Ist für den Aufenthalt in einem Überwachungsbereich für
alle oder für einzelne Personen zu erwarten, dass im Kalenderjahr eine
effektive Dosis von 1 Millisievert, eine höhere Organ-Äquivalentdosis als 15
Millisievert für die Augenlinse und eine lokale Hautdosis von 50 Millisievert
nicht erreicht werden, so kann für diese Personen auf die Ermittlung der
Körperdosis verzichtet werden. Die Körperdosis muss außerdem nur dann ermittelt
werden, wenn man sich aus beruflichen Gründen in einem Kontrollbereich aufhält.
Diese Ermittlung geschieht in der Regel mit Personendosimetern.
Die SSR-Nummer kann auf der Seite des Bundesamtes für
Strahlenschutz beantragt werden. Frist dafür war der 31.03.2019.
In einer gewöhnlichen orthopädischen Praxis mit Röntgenraum befindet sich der Auslöser nicht im Kontrollbereich und die Medizinische Fachangestellte (MFA) verlässt beim Auslösen den Röntgenraum. In diesem Fall ist das Tragen eines Personendosimeters und somit die Beantragung einer SSR-Nummer nicht erforderlich.
Werden jedoch z.B. im Rahmen von ambulanten Operationen C-Bögen eingesetzt oder röntgen- oder CT-gesteuerte Infiltrationen durchgeführt, sind alle am Eingriff beteiligten oder im Eingriffsraum befindlichen Personen mit Dosimetern auszustatten und eine SSR-Nummer zu beantragen.
Köln – Seitdem im Februar dieses Jahres der kompakte und platzsparende digitale Volumentomograph (CBCT) SCS MedSeries H22 BVOU-Edition Einzug in unsere Kölner Praxis für Orthopädie, Sportmedizin und Fußchirurgie hielt, sind wir nun erstmals in der Lage, unseren Patienten eine zeitnahe und mit einer Auflösung von 0,2mm sehr exakte Diagnostik feinster knöcherner Verletzungen, Frakturen, freier Gelenkkörper, sowie den Heilungszustand und -Verlauf von konservativ und/oder operativ versorgten Knochenbrüchen direkt am Behandlungsort und mit deutlich reduzierter Strahlenbelastung für den Patienten anbieten zu können.
Speziell für mich als operativ tätigen Fuß- und Sprunggelenkchirurgen bietet die Möglichkeit der dreidimensionalen, multiplanaren Darstellung eines Fußes unter Belastung in Kombination mit den integrierten Softwaretools einen klaren Benefit in der Beurteilung fußchirurgischer Deformitäten und Fehlstellungen und somit eine noch exaktere präoperative Planungsmöglichkeit.
Auch für ältere und nicht mehr ganz so mobile Patienten ist
diese Aufnahmetechnik im Stand auf Grund der nur sehr kurzen Aufnahmedauer von
ca. 20 Sekunden und der komfortablen Griff- und Haltevorrichtungen gut
anwendbar.
Die Installation, Schulungen unseres Praxisteams und der noch laufende unterstützende Support bei noch offenen Fragen durch das Team von SCS waren und sind großartig.
Berlin/ Baden-Baden – Vom 2. bis 4. Mai 2019 laden die süddeutschen Orthopäden und Unfallchirurgen wieder zur VSOU-Frühjahrstagung in das Kongresshaus nach Baden-Baden ein. Unter dem Motto „Gesundheit durch Bewegung“ wollen die Kongressteilnehmer aktuelle Themen, die in O und U bewegen, diskutieren und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft werfen. Die Veranstaltung wird ihren Besuchern ein vielfältiges Programm bieten, das unter anderem der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) mitgestaltet hat.
Information am BVOU-Stand
Darüber hinaus wird sich der BVOU an allen drei Kongresstagen zusammen mit der Akademie Deutscher Orthopäden (ADO) an einem gemeinsamen Stand (2.06, 2. OG) präsentieren. Interessierte erhalten dort Informationen zu den verschiedenen Kursangeboten (siehe dazu auch die Kursübersicht) und weitere Serviceleistungen des BVOU. Vor Ort werden des Weiteren Olga Zöllner von der Funk-Gruppe über Versicherungsangebote und Jeannine Hauke von der Deutschen Arzt AG über den Zweitmeinungsvertrag sowie die Videosprechstunde informieren. Die Videosprechstunde wird außerdem ihr Kollege, Tim Schneider, in seinem Vortrag am Samstag, den 4. Mai, zum Thema haben. Bei den Mitarbeitern der BVOU-Geschäftstelle können BVOU-Mitglieder ergänzend ihr Orthinform-Profil aktualisieren, ein Portraitbild anfertigen und offene Fragen klären.
Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Küchengeräte, Abenteuer, Spa-Aufenthalte oder Einrichtugnsdesign – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.
Bauknecht feiert 100 Jahre – feiern Sie mit und profitieren Sie von attraktiven Angeboten! Die Bauknecht Hausgeräte GmbH als Tochter der Whirlpool Corporation, bietet Ihnen innovative und hochwertige Geräte in den Bereichen Waschen und Trocknen, Kühlen und Gefrieren, Kochen, Geschirrspülen sowie kleine Haushaltsgeräte an.
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Wellness pur und Entspannung in einer einzigartigen, harmonischen Atmosphäre mit höchstem Komfort und absolutem Luxus erwartet Sie in den schönsten Spas Deutschlands. Erleben Sie Sinnlichkeit in einem der acht Luxus-Spas in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Heidelberg oder München.
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München – Immer mehr Patienten nutzen den Online-Kontakt in die Arztpraxis. Die Kluft zwischen dem tatsächlichen Angebot digitaler Services einer Arztpraxis und dem Nutzungswunsch der Patienten ist jedoch nach wie vor groß. Dies sind zwei zentrale Ergebnisse der (online-)repräsentativen Studie „Die Digitalisierung der Arztpraxis zwischen Wunsch und Wirklichkeit“, die das Marktforschungsinstitut Dynata im Auftrag von jameda unter 1.067 Patienten durchgeführt hat.
Der Wunsch nach digitalen Angeboten ist deutlich größer als die tatsächliche Nutzung. Mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) hat bereits einen Arzttermin online gebucht, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zur Vorgängerstudie 2015 darstellt (25 Prozent). Nach wie vor gibt es jedoch wesentlich mehr Patienten, die das Angebot einer Online-Arztterminbuchung nutzen möchten: 78 Prozent geben an, ihre Arzttermine gerne online zu vereinbaren, wenn ihr Arzt die Möglichkeit anbietet.
Die digitale Patientenakte erfährt ebenfalls einen deutlichen Anstieg der Nutzung um 14 Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 auf 18 Prozent. Noch deutlicher gestiegen ist allerdings der Nutzungswunsch danach: Sagte 2015 noch gut ein Drittel der Patienten, sie würden eine digitale Patientenakte nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten, sind es 2019 bereits zwei Drittel (68 Prozent / + 29 Prozentpunkte). Damit verzeichnet die elektronische Patientenakte den größten Anstieg im Nutzungswunsch der Patienten.
Zuwachs bei Online-Videosprechstunde
Auch die Online-Videosprechstunde verzeichnet bei der Nachfrage einen großen Zuwachs von 20 Prozentpunkten. Wollten 2015 noch 27 Prozent der Patienten ihren Arzt gerne per Online-Videosprechstunde konsultieren, wünscht sich diese Möglichkeit in der aktuellen Befragung schon fast jeder Zweite (47 Prozent). Jeder Zehnte hat die Online-Videosprechstunde tatsächlich schon einmal genutzt.
Wunsch nach e-Rezept
Das e-Rezept steht nach der Online-Arztterminbuchung an zweiter Stelle auf der digitalen Wunschliste der Patienten: Fast Dreiviertel würden ihre Rezepte gerne elektronisch erhalten. Tatsächliche Erfahrungen mit einem digitalen Rezept konnten bisher 14 Prozent der Befragten machen, was einen Anstieg um sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 bedeutet. Die Möglichkeiten des Telemonitorings haben elf Prozent der Patienten (zwei Prozent in 2015) genutzt – 47 Prozent würden sie nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.
Zum ersten Mal abgefragt wurde die Bereitschaft zur Nutzung von Apps zur (Vor-)Diagnose vor dem Arztgespräch: Dieses Angebot wurde bereits von 14 Prozent der Patienten genutzt. 45 Prozent würden es nutzen, wenn ihr Arzt die Möglichkeit böte.
Angebot digitaler Services ist für Patienten ein Kriterium bei der Wahl des Arztes
75 Prozent der Patienten sehen in dem Angebot digitaler Kontaktmöglichkeiten einen guten Service der Arztpraxen. Entsprechend spielen sie auch für die Arztwahl der Patienten eine wichtige Rolle: 64 Prozent geben an, sich eher für einen Arzt zu entscheiden, dessen Termine sie auch online buchen können. 51 Prozent würden einen Arzt präferieren, der ihnen auch eine Online-Videosprechstunde anbietet.
Nutzer digitaler Angebote der Arztpraxen empfinden diese als sehr hilfreich
Patienten, die bereits die Möglichkeit hatten, ein digitales Angebot in der Arztpraxis zu nutzen, sind in der großen Mehrheit überzeugt davon: So sagen 96 Prozent derjenigen, die ihren Arzttermin bereits online gebucht haben, dass dieses Angebot (sehr) hilfreich ist. 93 Prozent der Nutzer des Angebotes treffen diese Aussage für das e-Rezept, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und 87 Prozent für die Online-Videosprechstunde. Entsprechend hoch sind auch die Raten der Wiedernutzungsbereitschaft, die bei 95 Prozent für die Online-Terminbuchung, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und bei 82 Prozent für die Online-Videosprechstunde liegen.
Zeitersparnis, höhere Flexibilität und bessere Versorgung: Die Gründe für den Wunsch nach digitalen Angeboten sind vielfältig
Patienten sehen eine Vielzahl von Vorteilen in digitalen Angeboten der Arztpraxis. Beim Thema Online-Arztterminbuchung steht vor allem die höhere Flexibilität im Vordergrund: So sehen 91 Prozent der Patienten, die das Angebot gerne nutzen würden, einen Vorteil in der Tatsache, dass sie ihren Arzttermin dann buchen können, wenn es passt, unabhängig von den Sprechzeiten. Genauso viele empfinden das Vermeiden der Warteschleife am Telefon als Vorteil. 87 Prozent schätzen, dass sie sich für den Arzt entscheiden können, der ihnen den nächsten freien Termin anbieten kann.
Zeitersparnis ist der zentrale Vorteil der Online-Videosprechstunde: Sei es durch den Wegfall der Anfahrt in die Praxis (93 Prozent der Patienten mit Nutzungswunsch) oder der Zeit im Wartezimmer. Fast alle Patienten sehen zudem einen Vorteil darin, über die Online-Videosprechstunde auch mit Ärzten sprechen zu können, die weit von ihnen entfernt sind (92 Prozent). Mehr Sicherheit durch eine bessere Informationsgrundlage des Arztes spielen beim Wunsch nach Telemonitoring eine große Rolle. So stimmen 92 Prozent der Patienten mit einem Wunsch nach diesem Angebot der Aussage „mein Arzt hat einen besseren Überblick über die Entwicklung meines Zustandes, weil meine Vitalwerte regelmäßig überwacht werden“ zu. Doch auch beim Telemonitoring spielt der Wunsch nach Flexibilität eine große Rolle: Ebenfalls 92 Prozent sehen den Vorteil darin, für das Erfassen der Werte nicht immer in die Arztpraxis fahren zu müssen.
Von vielen digitalen Angeboten versprechen sich Patienten auch eine bessere Gesundheitsversorgung: So glauben 84 bzw. 71 Prozent, dass das Telemonitoring bzw. der Einsatz von Diagnose-Apps die Gesundheitsversorgung verbessern könnten. 68 Prozent der Befragten schreiben dies der Online-Videosprechstunde zu.
Berlin – Schnellere Termine, mehr Sprechstunden für gesetzlich Versicherte und ein Update des Gesundheitswesens, so die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). „Diese Ziele sind gut und richtig“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings zum Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit besteht eine gewisse Hoffnung, dass sich der niedergelassene Bereich nicht weiter auf Kosten der Krankenhäuser entlastet und ambulante Notfallpatienten oder Patienten zur Diagnostik schlicht an die Krankenhäuser weiterverweist.“
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt auch die Absicht des Ministers, nach Jahren der Stagnation die Digitalisierung der Gesundheitsbranche endlich voranzutreiben. Da nun aber der Bundestag beschlossen hat, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die Hoheit über die IT-Standards, die Interoperabilität elektronischer Patientenakten, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu übertragen, wird das ganze so immens wichtige Vorhaben kaum von Erfolg gekrönt sein.
Unbestritten notwendig ist auch aus Sicht des Krankenhausmanagements, dass elektronische Dokumente von allen Beteiligten – den Leistungsträgern wie den Patienten – unmissverständlich in gleicher Weise interpretiert und elektronisch verarbeitet werden können. Das ist eine wesentliche Grundlage für eine weitere Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit des Systems.
„Dass der Gesetzgeber aber die KBV ermächtigt, die Daten sowie deren Formate festzulegen, die ihr auch von den Krankenhäusern für die elektronische Patientenakte zu liefern sind, sieht der VKD als Irrweg an. Was ausgerechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung dafür qualifiziert, liegt für uns im Dunkeln. Die KBV hat keinerlei Kompetenz bezüglich der komplexen Systeme in den Krankenhäusern“, so der VKD-Präsident.
Die KBV hat in der Selbstverwaltung zudem immer wieder gemeinsam mit den Krankenkassen Regelungen durchgedrückt, die gegen die Interessen der Krankenhäuser gerichtet waren. Es gibt im Krankenhausbereich nur ein sehr begrenztes Vertrauen in die KBV als Partner im Interesse des Gemeinwohls. Ihr die Hoheit über eine gerade auch für Krankenhäuser so wesentliche Entwicklung zu übertragen, werde in den Krankenhäusern auf erheblichen Widerstand stoßen, so der VKD.
„Der VKD setzt sich seit längerem für einen Masterplan zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein, der zeitliche Umsetzungsschritte definiert, Leistungsträger, Patienten, aber auch die Industrie beteiligt, die Prozesse transparent gestaltet und mit der notwendigen Finanzierung absichert. Damit hätten wir eine in ihrer Gesamtheit stimmige Lösung. Jens Spahn will – ebenso wie wir – endlich messbare Ergebnisse. Die Zeit drängt. Die jetzt vorgesehenen Schritte führen allerdings über den Holzweg direkt in die Sackgasse und verschwenden nur weitere kostbare Zeit. So wird das nichts.
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements.
Berlin, 20.03.2019 – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) loben im Jahr 2019 zum zehnten Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print, Rundfunk sowie Online-Medien möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen fördern und die wachsende Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.
Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane,
also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für
langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die
Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme
Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich
verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und
Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.
Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die
ein Thema aus der konservativen oder operativen Orthopädie und Unfallchirurgie
fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B.
Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie
Krankheitsverläufen oder Innovationen sein. Die Beiträge sollten die Bedeutung
der Orthopädie und Unfallchirurgie für die Gesellschaft herausstreichen und dem
Mediennutzer als Orientierung und Entscheidungshilfe dienen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print,
Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Juli 2019
erschienen sein. Die Beiträge sollen sich durch gründliche Recherche,
redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche
Korrektheit auszeichnen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden.
Auch Autoren-Teams können sich bewerben.
Bewerbungsunterlagen
Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das Stammblatt JOU aus. Laden
Sie dafür bitte das Onlineformular herunter und speichern Sie es lokal auf
Ihrem Rechner.
Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form
ein:
Für Printmedien: Word-Dokument
des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument
Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den
kostenfreien Filehosting-Dienst https://wetransfer.com/
Preisvergabe Der Preis wird beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin verliehen: Dieser findet vom 22.10. bis 25.10.2019 statt. Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Jury Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten
Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt
sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der
ausrichtenden Verbände.
Einsendeschluss Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2019 einreichen.
Bewerbung und Kontakt für Rückfragen Janosch Kuno Kommunikation und Pressearbeit Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.) Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin Telefon: +49 (0)30 797 444 55 Fax +49 (0)30 797 444 45 E-Mail: presse@bvou.net www.bvou.net
Susanne Herda und Swetlana Meier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V. Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -16 Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01 E-Mail: presse@dgou.de www.dgou.de