Schlagwort-Archive: Weiterbildung

Digitalisierung

BÄK informiert über ausschließliche Fernbehandlung

Berlin – „Nicht einmal ein Jahr nachdem der Deutsche Ärztetag im Jahr 2018 den Weg für die ausschließliche Fernbehandlung geebnet hat, ist die Umsetzung in den Ländern auf einem guten Weg. Mittlerweile haben fast alle Ärztekammern entsprechende berufsrechtliche Neuregelungen eingeleitet. Nun kommt es darauf an, Ärztinnen und Ärzte umfassend über die neuen Möglichkeiten zu informieren.“ Darauf verwies Dr. Josef Mischo, Vorsitzender des Berufsordnungsausschusses der Bundesärztekammer, anlässlich der Veröffentlichung von Hinweisen und Erläuterungen der Bundesärztekammer zur ausschließlichen Fernbehandlung sowie eines Fragen-Antwortenkataloges. Die Informationsmaterialien wurden unter Leitung Mischos von der Arbeitsgruppe „Fernbehandlung“ der Bundesärztekammer erarbeitet und vom Vorstand verabschiedet.

Mischo stellte klar, dass alle beruflichen Rechte und Pflichten von Ärztinnen und Ärzten  auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung gelten. Ärzte müssten stets prüfen, ob der jeweilige Fall für eine ausschließliche Fernbehandlung in Frage kommt oder nicht. „Sind die von dem Patienten beschriebenen Beschwerden für eine Beratung oder Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien geeignet?  Ist der Patient  in der Lage, über eine technische Plattform zu kommunizieren? Diese und viele weitere Fragen müssen mit einem klaren ‚Ja‘ beantwortet werden, bevor die Fernbehandlung beginnen kann.“ Darüber hinaus sind rechtliche Aspekte, technische Anforderungen und Fragen der Qualitätssicherung zu beachten.  Die Bundesärztekammer hat diese und viele weitere Punkte gut verständlich in ihren Hinweisen und Erläuterungen ausgearbeitet. Dort findet sich auch eine Checkliste mit vielen weiteren praktischen Informationen.

Mischo ist überzeugt, dass sich die Behandlung aus der Ferne zum Beispiel über Video-Sprechstunden als eine von vielen Formen ärztlicher Patientenversorgung in Deutschland etablieren wird. Die Arbeitsgruppe wird sich deshalb in einem nächsten Schritt mit Fragen der Einbindung der ausschließlichen Fernbehandlung in die Versorgungsstrukturen befassen.

Quelle:BÄK

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im April

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Küchengeräte, Abenteuer, Spa-Aufenthalte oder Einrichtugnsdesign – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

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Assistenzarztumfrage offenbart Handlungsbedarf

Berlin – Ökonomischer Druck und Personalmangel in der Klinik beeinträchtigen nicht nur die Gesundheit des medizinischen Personals, sondern stellen auch eine potenzielle Gefahr für Patientinnen und Patienten dar. Diesen Schluss legen die Antworten von rund 1500 Assistenzärztinnen und Assistenzärzten nahe, die sich an einer aktuellen Umfrage des Hartmannbundes beteiligt haben. Begünstigt und in Teilen überhaupt erst möglich wird diese Entwicklung offensichtlich durch noch immer weit verbreitete Defizite bei der Erfassung und Dokumentation von Arbeitszeiten. Auch Effizienzbemühungen durch Digitalisierung und ein damit einhergehender möglicher Bürokratieabbau stecken vielerorts noch immer in den Kinderschuhen. Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, sieht erheblichen Handlungsbedarf – auch mit Blick auf notwendige Kontrollen der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch zuständige Behörden.

Exakt 1437 Assistenzärztinnen und Assistenzärzte nahmen von Dezember 2018 bis Januar 2019 an der Umfrage teil und nicht nur ihre Antworten, sondern auch hunderte von Kommentaren legen einen interessanten und in Teilen erschreckenden Blick auf die Arbeitswelt der in Weiterbildung befindlichen Ärzte frei – von den Themen Arbeitszeit und Digitalisierung bis hin zu Weiterbildung und Fehlermanagement. Für den Ausschuss der Assistenzärzte im Hartmannbund – Initiatoren der Erhebung – sind deren Resultate durchaus ein Spiegelbild dessen, was ihnen von jungen Kolleginnen und Kollegen in der Ausschussarbeit geschildert wird.

Die komplette Übersicht über den Fragenkatalog inklusive mehrerer Freitext-Kommentare finden Sie hier.

Quelle: Hartmannbund

Digitalisierung

Die Digitalisierung der Arztpraxis zwischen Wunsch und Wirklichkeit

München – Immer mehr Patienten nutzen den Online-Kontakt in die Arztpraxis. Die Kluft zwischen dem tatsächlichen Angebot digitaler Services einer Arztpraxis und dem Nutzungswunsch der Patienten ist jedoch nach wie vor groß. Dies sind zwei zentrale Ergebnisse der (online-)repräsentativen Studie „Die Digitalisierung der Arztpraxis zwischen Wunsch und Wirklichkeit“, die das Marktforschungsinstitut Dynata im Auftrag von jameda unter 1.067 Patienten durchgeführt hat.

© jameda

Der Wunsch nach digitalen Angeboten ist deutlich größer als die tatsächliche Nutzung. Mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) hat bereits einen Arzttermin online gebucht, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zur Vorgängerstudie 2015 darstellt (25 Prozent). Nach wie vor gibt es jedoch wesentlich mehr Patienten, die das Angebot einer Online-Arztterminbuchung nutzen möchten: 78 Prozent geben an, ihre Arzttermine gerne online zu vereinbaren, wenn ihr Arzt die Möglichkeit anbietet.

Die digitale Patientenakte erfährt ebenfalls einen deutlichen Anstieg der Nutzung um 14 Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 auf 18 Prozent. Noch deutlicher gestiegen ist allerdings der Nutzungswunsch danach: Sagte 2015 noch gut ein Drittel der Patienten, sie würden eine digitale Patientenakte nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten, sind es 2019 bereits zwei Drittel (68 Prozent / + 29 Prozentpunkte). Damit verzeichnet die elektronische Patientenakte den größten Anstieg im Nutzungswunsch der Patienten.

© jameda

Zuwachs bei Online-Videosprechstunde

Auch die Online-Videosprechstunde verzeichnet bei der Nachfrage einen großen Zuwachs von 20 Prozentpunkten. Wollten 2015 noch 27 Prozent der Patienten ihren Arzt gerne per Online-Videosprechstunde konsultieren, wünscht sich diese Möglichkeit in der aktuellen Befragung schon fast jeder Zweite (47 Prozent). Jeder Zehnte hat die Online-Videosprechstunde tatsächlich schon einmal genutzt.

Wunsch nach e-Rezept

Das e-Rezept steht nach der Online-Arztterminbuchung an zweiter Stelle auf der digitalen Wunschliste der Patienten: Fast Dreiviertel würden ihre Rezepte gerne elektronisch erhalten. Tatsächliche Erfahrungen mit einem digitalen Rezept konnten bisher 14 Prozent der Befragten machen, was einen Anstieg um sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2015 bedeutet. Die Möglichkeiten des Telemonitorings haben elf Prozent der Patienten (zwei Prozent in 2015) genutzt – 47 Prozent würden sie nutzen, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten.

Zum ersten Mal abgefragt wurde die Bereitschaft zur Nutzung von Apps zur (Vor-)Diagnose vor dem Arztgespräch: Dieses Angebot wurde bereits von 14 Prozent der Patienten genutzt. 45 Prozent würden es nutzen, wenn ihr Arzt die Möglichkeit böte.

Angebot digitaler Services ist für Patienten ein Kriterium bei der Wahl des Arztes

75 Prozent der Patienten sehen in dem Angebot digitaler Kontaktmöglichkeiten einen guten Service der Arztpraxen. Entsprechend spielen sie auch für die Arztwahl der Patienten eine wichtige Rolle: 64 Prozent geben an, sich eher für einen Arzt zu entscheiden, dessen Termine sie auch online buchen können. 51 Prozent würden einen Arzt präferieren, der ihnen auch eine Online-Videosprechstunde anbietet.

Nutzer digitaler Angebote der Arztpraxen empfinden diese als sehr hilfreich

Patienten, die bereits die Möglichkeit hatten, ein digitales Angebot in der Arztpraxis zu nutzen, sind in der großen Mehrheit überzeugt davon: So sagen 96 Prozent derjenigen, die ihren Arzttermin bereits online gebucht haben, dass dieses Angebot (sehr) hilfreich ist. 93 Prozent der Nutzer des Angebotes treffen diese Aussage für das e-Rezept, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und 87 Prozent für die Online-Videosprechstunde. Entsprechend hoch sind auch die Raten der Wiedernutzungsbereitschaft, die bei 95 Prozent für die Online-Terminbuchung, 92 Prozent für die digitale Patientenakte und bei 82 Prozent für die Online-Videosprechstunde liegen.

Zeitersparnis, höhere Flexibilität und bessere Versorgung: Die Gründe für den Wunsch nach digitalen Angeboten sind vielfältig

Patienten sehen eine Vielzahl von Vorteilen in digitalen Angeboten der Arztpraxis. Beim Thema Online-Arztterminbuchung steht vor allem die höhere Flexibilität im Vordergrund: So sehen 91 Prozent der Patienten, die das Angebot gerne nutzen würden, einen Vorteil in der Tatsache, dass sie ihren Arzttermin dann buchen können, wenn es passt, unabhängig von den Sprechzeiten. Genauso viele empfinden das Vermeiden der Warteschleife am Telefon als Vorteil. 87 Prozent schätzen, dass sie sich für den Arzt entscheiden können, der ihnen den nächsten freien Termin anbieten kann.

Zeitersparnis ist der zentrale Vorteil der Online-Videosprechstunde: Sei es durch den Wegfall der Anfahrt in die Praxis (93 Prozent der Patienten mit Nutzungswunsch) oder der Zeit im Wartezimmer. Fast alle Patienten sehen zudem einen Vorteil darin, über die Online-Videosprechstunde auch mit Ärzten sprechen zu können, die weit von ihnen entfernt sind (92 Prozent).
Mehr Sicherheit durch eine bessere Informationsgrundlage des Arztes spielen beim Wunsch nach Telemonitoring eine große Rolle. So stimmen 92 Prozent der Patienten mit einem Wunsch nach diesem Angebot der Aussage „mein Arzt hat einen besseren Überblick über die Entwicklung meines Zustandes, weil meine Vitalwerte regelmäßig überwacht werden“ zu. Doch auch beim Telemonitoring spielt der Wunsch nach Flexibilität eine große Rolle: Ebenfalls 92 Prozent sehen den Vorteil darin, für das Erfassen der Werte nicht immer in die Arztpraxis fahren zu müssen.

Von vielen digitalen Angeboten versprechen sich Patienten auch eine bessere Gesundheitsversorgung: So glauben 84 bzw. 71 Prozent, dass das Telemonitoring bzw. der Einsatz von Diagnose-Apps die Gesundheitsversorgung verbessern könnten. 68 Prozent der Befragten schreiben dies der Online-Videosprechstunde zu.

Quelle: jameda

TSVG

Mit der Digitalisierung über den Holzweg in die Sackgasse

Berlin – Schnellere Termine, mehr Sprechstunden für gesetzlich Versicherte und ein Update des Gesundheitswesens, so die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG). „Diese Ziele sind gut und richtig“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings zum Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. „Damit besteht eine gewisse Hoffnung, dass sich der niedergelassene Bereich nicht weiter auf Kosten der Krankenhäuser entlastet und ambulante Notfallpatienten oder Patienten zur Diagnostik schlicht an die Krankenhäuser weiterverweist.“

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt auch die Absicht des Ministers, nach Jahren der Stagnation die Digitalisierung der Gesundheitsbranche endlich voranzutreiben. Da nun aber der Bundestag beschlossen hat, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, die Hoheit über die IT-Standards, die Interoperabilität elektronischer Patientenakten, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu übertragen, wird das ganze so immens wichtige Vorhaben kaum von Erfolg gekrönt sein.

Unbestritten notwendig ist auch aus Sicht des Krankenhausmanagements, dass elektronische Dokumente von allen Beteiligten – den Leistungsträgern wie den Patienten – unmissverständlich in gleicher Weise interpretiert und elektronisch verarbeitet werden können. Das ist eine wesentliche Grundlage für eine weitere Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit des Systems.

„Dass der Gesetzgeber aber die KBV ermächtigt, die Daten sowie deren Formate festzulegen, die ihr auch von den Krankenhäusern für die elektronische Patientenakte zu liefern sind, sieht der VKD als Irrweg an. Was ausgerechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung dafür qualifiziert, liegt für uns im Dunkeln. Die KBV hat keinerlei Kompetenz bezüglich der komplexen Systeme in den Krankenhäusern“, so der VKD-Präsident.

Die KBV hat in der Selbstverwaltung zudem immer wieder gemeinsam mit den Krankenkassen Regelungen durchgedrückt, die gegen die Interessen der Krankenhäuser gerichtet waren. Es gibt im Krankenhausbereich nur ein sehr begrenztes Vertrauen in die KBV als Partner im Interesse des Gemeinwohls. Ihr die Hoheit über eine gerade auch für Krankenhäuser so wesentliche Entwicklung zu übertragen, werde in den Krankenhäusern auf erheblichen Widerstand stoßen, so der VKD.

„Der VKD setzt sich seit längerem für einen Masterplan zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ein, der zeitliche Umsetzungsschritte definiert, Leistungsträger, Patienten, aber auch die Industrie beteiligt, die Prozesse transparent gestaltet und mit der notwendigen Finanzierung absichert. Damit hätten wir eine in ihrer Gesamtheit stimmige Lösung. Jens Spahn will – ebenso wie wir – endlich messbare Ergebnisse. Die Zeit drängt. Die jetzt vorgesehenen Schritte führen allerdings über den Holzweg direkt in die Sackgasse und verschwenden nur weitere kostbare Zeit. So wird das nichts.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements.

Quelle: VKD

JOU, BVOU, Journalistenpreis

Ausschreibung: Deutscher Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) 2019

Berlin, 20.03.2019 – Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) loben im Jahr 2019 zum zehnten Mal den Deutschen Journalistenpreis Orthopädie und Unfallchirurgie (JOU) aus. Mit der Würdigung herausragender Publikationen aus den Bereichen Print, Rundfunk sowie Online-Medien möchten die Verbände die Qualität der Berichterstattung über orthopädisch-unfallchirurgische Themen fördern und die wachsende Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2019 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf mehrere Arbeiten aufgeteilt werden.

Verletzungen und Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, also von Knochen, Gelenken, Muskeln und Sehnen, sind immer öfter Ursache für langwierige Krankenhausaufenthalte und erhebliche Lebenseinschränkungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Veränderungen und Entwicklungen erlebt, sodass Patienten heute von wesentlich verbesserten Behandlungen profitieren, die ihnen ihre Mobilität und Selbständigkeit bis ins hohe Alter sichern.

Ausgezeichnet werden herausragende journalistische Beiträge, die ein Thema aus der konservativen oder operativen Orthopädie und Unfallchirurgie fachlich fundiert, verständlich und differenziert darstellen. Das können z.B. Veröffentlichungen zu Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie Krankheitsverläufen oder Innovationen sein. Die Beiträge sollten die Bedeutung der Orthopädie und Unfallchirurgie für die Gesellschaft herausstreichen und dem Mediennutzer als Orientierung und Entscheidungshilfe dienen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Medium (Print, Hörfunk, Fernsehen, Online) im Zeitraum vom 1. August 2018 bis zum 31. Juli 2019 erschienen sein. Die Beiträge sollen sich durch gründliche Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, interessante Aufarbeitung und sachliche Korrektheit auszeichnen. Pro Autor kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Auch Autoren-Teams können sich bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Bitte füllen Sie für Ihre Bewerbung das Stammblatt JOU aus. Laden Sie dafür bitte das Onlineformular herunter und speichern Sie es lokal auf Ihrem Rechner.

Zum Onlineformular

Bitte reichen Sie außerdem folgende Dokumente in digitaler Form ein:

  • Für Printmedien: Word-Dokument des Textes sowie den Originalbeitrag eingescannt als PDF-Dokument
  • Für Hörfunkbeiträge: MP3-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Fernsehbeiträge: MP4-Datei mit Angabe des Sendetermins und ggf. dem Link zur Mediathek
  • Für Online-Beiträge/Podcasts/Videos: Link zum Beitrag sowie die Schaltzeiten und ggf. ein PDF-Dokument

Bitte nutzen Sie für die Datenübermittlung z.B. den kostenfreien Filehosting-Dienst https://wetransfer.com/

Preisvergabe
Der Preis wird beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin verliehen: Dieser findet vom 22.10. bis 25.10.2019 statt. Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Jury
Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Arbeiten und ermittelt die Preisträger. Die Jury setzt sich zusammen aus Medienvertretern, einem gesundheitspolitischen Vertreter sowie Repräsentanten und Ärzten der ausrichtenden Verbände.

Einsendeschluss
Journalisten können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Juli 2019 einreichen.

Informationen zum Journalistenpreis sowie zu früheren Preisträgern und deren Arbeiten: https://dgou.de/presse/journalistenpreis/

Bewerbung und Kontakt für Rückfragen
Janosch Kuno
Kommunikation und Pressearbeit

Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU e.V.)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 797 444 55
Fax +49 (0)30 797 444 45
E-Mail: presse@bvou.net
www.bvou.net

Susanne Herda und Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -16
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
www.dgou.de

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Tag der Rückengesundheit 15.3. – Nachweislich besser versorgt

Stuttgart/Berlin – Wissenschaftliche Auswertungen der Routinedaten von insgesamt rund 52.000 AOK-Patienten mit unspezifischen Rückenschmerzen zeigen, dass Teilnehmer am Facharztprogramm in Baden-Württemberg besser und koordinierter versorgt sind als Patienten in der Regelversorgung. Bei den rund 33.000 selektivvertraglich versorgten AOK- Patienten belegen die Daten für das Jahr 2016 rund 23.000 vermiedene AU-Tage (minus 8,5 Prozent). Darüber hinaus treten pro Jahr etwa 1.000 Krankenhauseinweisungen weniger auf (minus 3,25 Prozent). Die Patienten werden zudem deutlich gezielter vom Hausarzt an den Orthopäden überwiesen: Die Anzahl unkoordinierter Kontakte ohne Überweisung des Hausarztes ist um 62 Prozent verringert (20.450 Fälle).

Bei 85 von 100 Patienten sind falsche, einseitige Belastungen und zu wenig Bewegung die Ursachen der Rückenschmerzen. Am Facharztvertrag teilnehmende Orthopäden haben deutlich mehr Zeit für individuelle Beratungs- und Motivationsgespräche – vor allem zum Thema Bewegung. So können die Fachärzte ihre Patienten ausführlich dazu beraten und gemeinsam mit ihnen abstimmen, wie diese durch ihr Verhalten aktiv zu ihrer Genesung beitragen können. Dr. med. Burkhard Lembeck, MEDI-Sprecher und Landesvorsitzender des BVOU in Baden- Württemberg unterstreicht das: „Ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Behandlung von Rückenschmerzen ist die Möglichkeit, die Patienten empathisch zu begleiten.“ Voraussetzung dafür sei, genügend Zeit für ein profundes Gespräch mit dem jeweiligen Patienten zu haben. Daran fehle es aber in der Regelversorgung am meisten. „Diese Zeit entsprechend vergütet zu bekommen, ist das Alleinstellungsmerkmal des Facharztvertrages“, so Lembeck.

Die Wissenschaftler der Universität Frankfurt/Main stellten in ihrer Analyse weiter fest, dass es bei Patienten mit Rückenschmerzen im Facharztprogramm weniger häufig zur Verordnung von Opioiden ohne vorherige Verordnung eines einfachen Analgetikums (NSAR) kommt. Auch die Chronifizierung des Rückenschmerzes tritt seltener auf. Die zum Teil deutlichen Vorteile für das Untersuchungsjahr 2016 sind umso bemerkenswerter, weil der Orthopädievertrag erst 2014 gestartet ist. Derzeit behandeln exakt 600 Orthopäden und Unfallchirurgen in jedem Quartal rund 100.000 Versicherte – bei kontinuierlich steigenden Teilnehmerzahlen. Die von den Wissenschaftlern festgestellten Vorteile spiegeln sich auch in positiven Patientenbefragungen in den teilnehmenden orthopädischen Praxen wider: 91 Prozent berichten, sie seien gut betreut, der Zufriedenheitswert liegt bei 90 Prozent. Speziell bei Rückenschmerzen gibt es zudem im gemeinsamen Facharztprogramm von AOK und Bosch BKK ein umfassendes Unterstützungsangebot der beiden Krankenkassen.

Teilnehmende Orthopäden auf Orthinform finden

Die konservative orthopädische Therapie mit mehr Zuwendung zum Patienten und Förderung der “Sprechenden Medizin” steht im Fokus des FacharztProgramms Orthopädie der AOK Baden-Württemberg. Das BVOU-Patientenportal Orthinform veranschaulicht Patienten anhand einer interaktiven Deutschlandkarte, welche Orthopäden am Facharztvertrag teilnehmen.

Quellen: 1. AOK Baden-Württemberg 2. Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) in Baden-Württemberg – Ausgabe 2018 (www.neue-versorgung.de)

Weitere Informationen

Dr. Burkhard Lembeck im Interview

BVOU, Orthinform, Patienten, Landesverbände, Facharztvertrag, Orthopädie, Unfallchirurgie

100.000 Besucher: Rekord bei Orthinform


Berlin – Nach einer Verzehnfachung der Nutzerzahlen im Jahr 2018 stehen die Zeichen auch in diesem Jahr weiterhin ausgezeichnet für Orthinform. Im Monat Februar konnten erstmals über 100.000 Besucher verzeichnet werden. Ein neuer Rekord für das Patienteninformationsportal.

Werden auch Sie Teil dieser Erfolgstory: Ab sofort können Sie im Profil+ Ihre Leistungen noch umfangreicher präsentieren: Platzieren Sie eigene Texte, Bilder und Videos in Ihrem Profil. Für BVOU-Mitglieder in Klinik und Praxis ist auch das Profil+ kostenfrei verfügbar. Zum Vergleich: Bei Jameda kostet ein ähnlicher Service knapp 1000€ im Jahr.

Quelle: BVOU

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QS-Verfahren zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen

Berlin – Hygiene- und Infektionsschutz sind essenziell, um postoperative Wundinfektionen zu vermeiden. Das Spektrum der erforderlichen Maßnahmen und Verpflichtungen hierfür ist vielfältig. Am 28.2.2019 ging die zweite bundesweite Befragung ambulanter Operateure zu Hygiene und Infektionsschutz im Rahmen eines sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens (sQS) zu Ende. Die Ergebnisse werden in der Jahresmitte erwartet.

Mehr als 24 Millionen ambulante und stationäre Operationen jährlich werden in Deutschland erbracht. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts beträgt die Prävalenz nosokomialer Infektionen (NI) ca. 5%. Dabei stellen postoperative Wundinfektionen mit etwa 20% die häufigste nosokomiale Infektion dar. Bezogen auf die Gesamteingriffszahl ereignen sich somit pro Jahr ca. 240.000 postoperative Wundinfektionen. Das Risiko postoperativer Wundinfektionen kann durch eine Vielzahl von Maßnahmen reduziert werden. Diese reichen von der Einhaltung von Hygienestandards über die Ausarbeitung eines Hygieneplans bis zur kontinuierlichen Schulung aller Mitarbeiter.

Qualitätssicherungsverfahren zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen (QS-WI)

Um diese Präventionsmaßnahmen sowie die Prävalenz nosokomialer Infektionen systematisch zu erfassen, wurde 2017 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren (sQS) in Praxen und Kliniken eingeführt, in denen operative Leistungen erbracht werden. Einbezogen sind dabei die Fachgruppen Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie, Gynäkologie und Urologie. Ziel des QS-Verfahrens ist es, die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer zur Vermeidung nosokomialer postoperativer Wundinfektionen zu messen, vergleichend darzustellen und zu bewerten.

Zwei-Säulen-Prinzip

Dieses sektorenübergreifende Verfahren zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen fußt auf zwei Säulen. Zum einen werden postoperative Wundinfektionen, die zur stationären Aufnahme geführt haben, im Krankenhaus erfasst. Durch eine Verknüpfung dieser Daten mit den Routinedaten der Krankenkassen ist es möglich, diese Wundinfektionen zurückzuverfolgen und festzustellen, wo der ambulante oder stationäre Primäreingriff erfolgt ist. Zum anderen wird jährlich eine Befragung unter operierenden Ärztinnen und Ärzten in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäusern mit Fragen zum Hygiene- und Infektionsmanagement ihrer Einrichtung durchgeführt. Dazu gehören beispielsweise ein praxisindividueller Hygieneplan, die korrekte Aufbereitung von Sterilgut sowie regelmäßige Fortbildungen der ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Hygiene und rationale Antibiotikatherapie.

Um die betroffenen Ärzte bestmöglich zu informieren und auf die knapp 100 Fragen zum Hygiene- und Infektionsmanagement der Einrichtungsbefragung 2018 vorzubereiten, stellen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihren Internetseiten Informations- und Schulungsangebote zur Verfügung. So haben die KBV und KVen gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hygiene (CoC) eine Ausfüllhilfe für die Einrichtungsbefragung mit Erläuterungen, Musterdokumenten und Linktipps bereitgestellt. In den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung dafür eingesetzt, dass die Belange niedergelassener Operateure in der Befragung besser abgebildet werden.

Aus diesem Grund wurde die Dokumentation für Belegärzte vorerst ausgesetzt. Außerdem werden die Aufwände für die Dokumentation rückwirkend ab 2018 vergütet. Die zweite bundesweite Befragung ambulanter Operateure und operativ tätiger Krankenhäuser zu Hygiene und Infektionsschutz zur Erfassung des Jahres 2018 ist am 28. Februar 2019 zu Ende gegangen.

Ergebnisse der Einrichtungsbefragung im Sommer 2019

Die Ergebnisse der Einrichtungsbefragung des QS WI für das Erfassungsjahr 2017 wurden dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 30.10.2018 im Bundesqualitätsbericht 2018 durch das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitgestellt. Die Auswertung des Erfassungsjahres 2017 berücksichtigt ausschließlich die Indikatoren zum Hygiene- und Infektionsmanagement ambulanter und stationärer Leistungen. Mit den Daten des Erhebungsjahres 2018 werden dann erstmals auch die erfassten Wundinfektionen ausgewertet. Die betroffenen Operateure bzw. Krankenhäuser erhalten ihre Ergebnisse zu den Wundinfektionsraten im Sommer 2019.

Empfohlene Maßnahmen zur Prävention von postoperativen Wundinfektionen

Perioperative Antibiotika-Prophylaxe

Die KBV hat auf ihrer Themenseite Vorlagen zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe sowie zur Antibiotika-Initialtherapie bereitgestellt, die Empfehlungen zur Antibiotikagabe von der Indikationsstellung bis zur Dosierung enthalten. Ziel ist es, die Patienten vor postoperativen Wundinfektionen zu schützen und Antibiotika nicht unnötig einzusetzen.

Erstellung und Fortschreiben des Hygieneplans für die Arztpraxis

Ebenfalls vom Kompetenzzentrum Hygiene der KBV stammt eine detaillierte Vorlage zur Erstellung eines Hygieneplans für die Arztpraxis. Die Regelungen beschreiben allgemeine, aber auch spezielle Hygienemaßnahmen wie die korrekte Haarentfernung. Sie berücksichtigen außerdem die normativen Vorgaben sowohl zum Patienten- als auch zum Mitarbeiterschutz. Wer bereits einen Hygieneplan hat, kann die Materialien abgleichen und den eigenen Plan aktualisieren.

Hygienefortbildungen für das Praxispersonal

Zur Vermeidung von Infektionsrisiken ist eine fundierte Unterweisung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine jährliche interne Fortbildung des gesamten Praxispersonals nach den meisten Länderhygieneverordnungen gesetzlich gefordert. Dabei soll auch auf saisonale Herausforderungen wie Influenza und Noroviren sowie auf regionale Ausbrüche mit Problemkeimen eingegangen werden. Im Bedarfs- bzw. Ausbruchsfall werden Nachschulungen empfohlen. Bitte beachten Sie diese Vorgaben und schulen Sie Ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen zu den Themenfeldern Hygiene und Infektionsvermeidung.

Themenschwerpunkt im BVOU-Infobrief 1/2019

Aufgrund der Brisanz des Themas und der gerade abgeschlossenen zweiten Befragung im Rahmen der sektorübergreifenden QS-WI, widmen wir uns in der aktuellen Ausgabe des BVOU-Infobriefs dem Thema Hygiene und Infektionsprävention. Die Zeitschrift erhalten Sie als BVOU-Mitglied kostenlos zugeschickt.

Neue BVOU-Einkaufsvorteile im März

Berlin – BVOU-Mitglieder können sich ab diesem Monat auf viele neue Vergünstigungen freuen: Ob Kaffee, Kreuzfahrten, Reisebuchung oder Elektronik – der BVOU bietet seinen Mitgliedern vielfältige Angebote. Stöbern lohnt sich.

Tchibo: 10% Rabatt

Neben dem Kaffee und Kapsel-Sortiment bietet Tchibo ein großes NonFood-Sortiment was von Bekleidung für Groß und Klein über Möbel und Technik bis hin zu Küchenhelfern reicht. Lassen Sie sich jede Woche neu von einer neuen Tchibo-Welt inspirieren!

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