Mainz – Immer mehr angestellte Ärztinnen und Ärzte wechseln auf dem Krankenhaus in eine Praxis oder ein MVZ, nicht als Selbständige, sondern als Angestellte. Bundesweit sind es bereits über 36.000 Ärztinnen und Ärzte. Die Zahlen steigen jährlich um zehn Prozent.
Eine Anstellung im Bereich der Niederlassung hat für die Betroffenen oftmals zur Folge, dass die aus dem Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) des Marburger Bundes gewohnten tariflichen Standards in den Krankenhäusern plötzlich in dem nicht tarifierten ambulanten Bereich nicht mehr gelten. Jeder Einzelne muss dort selber über seine Arbeitsbedingungen verhandeln.
Mitunter liegen die Gehälter im ambulanten Bereich unter dem Klinik-Standard und die in den Tarifverträgen übliche automatische Dynamisierungen der Gehälter fehlt gänzlich, ebenso meist konkrete Vereinbarungen zu Überstunden, Arbeitszeiten, Fortbildungsurlaub, betriebliche Altersversorgung oder zum Krankengeldzuschuss. Auch eine Überschreitung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes ist nur durch die „opt out“-Reglung eines Tarifvertrages möglich.
„Es ist unser erklärtes Ziel, die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Praxen und MVZ mit eigenen Tarifverträgen zu verbessern, damit der Wechsel aus der Klinik nicht zu Verschlechterungen führt“, betont Dr. med. Karlheinz Kurfeß (stellv. Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz).
Der Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz hat deshalb mit dem Hausärzteverband Rheinland-Pfalz seit etwa eineinhalb Jahren in einer Arbeitsgruppe intensive und konstruktive Gespräche geführt. „Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz hat einen Arbeitgeberverband gegründet, der nun mit dem Marburger Bund Tarifverhandlungen aufnehmen kann und wird. Das ist bundesweit einmalig“, freut sich Dr. med. Karlheinz Kurfeß. „Wir unterschreiben heute eine gemeinsame Erklärung unserer beider Interessen.“
Quelle: Marburger Bund