Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben unter Moderation des Bundesschiedsamtes vor Kurzem eine Einigung bei der Finanzierung der Telematikinfrastruktur erzielt. Dementsprechend sollen Ärzte und Psychotherapeuten die Kosten für die Anbindung ihrer Praxis voll erstattet bekommen. Festgelegt wurden sowohl Beträge für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb.
„Unser wichtigstes Ziel war es, dass die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen nicht auf Kosten sitzen bleiben, die ihnen durch die gesetzlich vorgeschriebene Anbindung an die sektorenübergreifende Telematik-Infrastruktur entstehen. Dieses Ziel haben wir erreicht“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Gemeinsam haben wir eine gute Lösung auf dem Weg zu einer modernen IT-Infrastruktur für das Gesundheitswesen gefunden“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.
Gestaffelte Kostenerstattung für Konnektoren
Der Spitzenverband und die KBV haben zunächst die Eckpunkte der Vereinbarung festgelegt. Bis Mitte Mai soll diese nun ausformuliert werden und dann ab 1. Juli 2017 gelten. Vereinbart wurde unter anderem, dass den derzeit noch hohen Anschaffungskosten für den Konnektor durch eine gestaffelte Kostenerstattung – abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gerätes in der Praxis – Rechnung getragen werden soll. So wird für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur QES) für das dritte Quartal 2017 ein Erstattungsbetrag von 2.620 Euro gezahlt. In den drei Folgequartalen soll der Betrag um jeweils zehn Prozent sinken (vom vierten Quartal 2017 bis zum zweiten Quartal 2018). Zudem wurde für stationäre Kartenterminals ein Erstattungsbetrag von 435 Euro festgelegt, für mobile Terminals liegt der Betrag bei 350 Euro.
Startpauschale von einmalig 900 Euro
Hinzu komme noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb. Jetzt liege es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen, so KBV und GKV-Spitzenverband. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein.
Anbindung an Telematikinfrastruktur ab 1. Juli 2018 Pflicht
Zum Hintergrund: Ab 1. Juli 2018 hat der Gesetzgeber im E-Health-Gesetz die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von KBV und GKV-Spitzenverband