Berlin – „Gelten bestehende Gesetze nicht mehr? Ich verlange Klarheit von der Politik – und zwar nicht nur für uns, sondern in erster Linie für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.“ Das hat zu Wochenanfang der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, gefordert. „Wir brauchen eine verbindliche Aussage des Ministers“, ergänzte er.
Hintergrund: Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte kurz vor Beginn des Deutschen Ärztetags bei einem Treffen mit CDU-Kreisvorsitzenden in Berlin nach Medienberichten erklärt, sie gebe ihrem Bundesgesundheitsminister im Hinblick auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) freie Hand. Wenn er der Meinung sei, die eGK sei nicht zukunftsfähig, dann könne er andere Lösungen suchen. Spahn selbst hatte zuvor im Interview mit der FAZ erklärt: „In den nächsten zwei, drei Monaten werde ich genau analysieren, wo wir stehen bei der elektronischen Gesundheitskarte und der Digitalisierung des Gesundheitssystems. Und dann werde ich entscheiden, wie wir weiter vorangehen.“ Digitale Lösungen für das Gesundheitssystem solle man mit den Plänen für ein Bürgerportal koordinieren, das die Bundesregierung zurzeit plane.
Weiter sagte Spahn: „Wir debattieren jetzt seit 14 Jahren über die elektronische Gesundheitskarte. Jenseits von kleinen Modellprojekten allerdings ohne große positive Effekte für die Patienten. Das ist völlig inakzeptabel. Mein Ziel sieht anders aus: Es muss cool werden, dabei zu sein, für Ärzte und Patienten, weil beide die Vorteile in der Versorgung erleben und von der besseren Behandlung profitieren.“ Mittlerweile ließ er sein Ministerium aber klarstellen, dass man zunächst an der vereinbarten Installation von Geräten für die Telematikinfrastruktur (TI) als auch an der Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte festhalte.
Nach Angaben aus verschiedenen Quellen sind mittlerweile 15.000 bis 18.000 Praxen an die TI angeschlossen. Die Vertreterversammlung der KBV hatte am 7. Mai einen Beschluss gefasst, mit dem die Politik aufgefordert wird, Praxissanktionen wegen des unvollständigen Anschlusses an die TI mindestens bis 30. Juni 2019 auszusetzen. Der GKV-Spitzenverband solle mit der KBV zudem sofort eine Finanzierungsvereinbarung mit Wirkung bis zum Ende 2018 schließen, hieß es. Im Anschluss zogen die Delegierten des Deutschen Ärztetags nach: Sie forderten ebenfalls, die Pflicht zur Anbindung an die TI bis Ende 2018 auszusetzen und damit verbundene angedrohte Honorarkürzungen zu unterlassen.