Berlin – „Ich freue mich sehr darüber, dass nun mit dem Praxisausweis den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten auch das letzte Puzzleteil für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) durch den ersten Anbieter zur Verfügung gestellt wird. Dies ist ein bedeutender Schritt nach vorn für die sektorenübergreifende Vernetzung im Gesundheitswesen“, sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), am 7. Dezember in Berlin.
Als erster Produzent der elektronischen Praxisausweise, der sogenannten SMC-B (Security Module Card Typ B), wurde die Bundesdruckerei zugelassen. Der Praxisausweis ist eine Komponente der vielfältigen technischen Voraussetzungen, die für die Anbindung an die TI notwendig sind. Dieser ermöglicht es den Praxen, sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher zu authentifizieren. Weitere Zulassungen für Anbieter von Praxisausweisen erwartet die KBV Anfang 2018. „Ärzte und Psychotherapeuten sollten darauf achten, welches Angebot für sie am besten ist“, so Kriedel.
Beantragen können Praxen den Ausweis grundsätzlich bei zugelassenen Kartenherstellern. Der Anbieter holt dann bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung darüber ein, dass der Antragssteller tatsächlich Vertragsarzt oder -psychotherapeut ist und damit Anspruch auf einen Praxisausweis hat.
Hintergrund: Die TI hat zum Ziel, alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander zu vernetzen. So soll eine sektorenübergreifende Online-Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen möglich werden. Nach dem E-Health-Gesetz sollen alle Praxen bis zum 1. Januar 2019 an die TI angeschlossen sein und als erste Anwendung das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Folgen sollen der Notfalldatensatz und die elektronische Variante des bekannten Medikationsplans.
Bereits Mitte November hatte die gematik die ersten Anbeiter verschiedener Produkte und Dienste (Konnektor, E-Health-Kartenterminal und VPN-Zugangsdienst), die für eine Anbindung an die TI notwendig sind, für den bundesweiten Betrieb zugelassen.
Quelle: KBV