Berlin – „Die Ärzte dürfen nicht den Schaden haben, wenn die Telematikinfrastruktur nicht fristgerecht und kostenneutral in den Praxen aufgebaut werden kann“, mahnte Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei der KBV-Vertreterversammlung am vergangenen Freitag. Er kündigte sofortige Nachverhandlungen zu Erstattungsbeträgen und Fristen an.
Die KBV werde nicht tatenlos zusehen, wenn die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit Sanktionen bewehrt würden für Dinge, auf die sie keinen Einfluss hätten, so Kriedel. Er bezog sich damit auf den schleppenden Fortschritt beim Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI). Nach wie vor gebe es nur Konnektoren einer einzigen Firma, weitere seien zwar angekündigt, aber faktisch nicht vorhanden.
Zudem sinkt die Erstattungspauschale für die Refinanzierung der TI-Komponenten ab dem dritten Quartal 2018 erheblich, sodass die KBV auf Basis einer eigenen Marktanalyse damit rechnet, dass es dann kein Angebot mehr geben wird, das eine vollständige Refinanzierung sichert.
So ergäben sich zwei Risiken für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, wie Kriedel erklärte: „Zum einen das Preisrisiko, wobei die Praxen auf einem Teil der Kosten für die TI-Komponenten sitzenbleiben, weil die Marktpreise über den Erstattungsbeträgen liegen. Zum anderen das Sanktionsrisiko. Hier drohen den Praxen Sanktionen durch einen Honorarabzug von einem Prozent, wenn das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nicht ab 1. Januar 2019 über die TI durchgeführt wird.“
Risiken von den Niedergelassenen fernhalten
Aus dieser Situation würde die KBV nun zweierlei Konsequenzen ziehen: „Erstens wird die KBV sofort in die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung einsteigen, um die aktuellen Marktpreise bei der Finanzierung der TI-Komponenten zu berücksichtigen. So ist es in der TI-Finanzierungsvereinbarung vorgesehen“, so Kriedel. Davon abgesehen liefen parallel bereits die Nachverhandlungen für Kartenterminals, wenn eine Praxis Zweit- oder Drittgeräte benötigt.
Außerdem wolle die KBV auf die Politik zugehen, um eine Fristverlängerung um ein weiteres halbes Jahr bis Mitte 2019 zu erwirken und damit das Sanktionsrisiko für die Praxen zu entschärfen. „Denn eines dürfte allen klar sein: Nicht die Vertragsärzte sind schuld an dieser Verzögerung, sondern es ist der Markt, der aktuell nicht liefern kann“, fasste Kriedel zusammen.
Quelle: Pressemitteilung der KBV