Berlin – Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen will das neue „Arbeitgeberportal Sozialversicherung“ rund um Fragen zum Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen. Dazu bietet die Online-Plattform umfassende Informationen über deren Informations- und Meldepflichten. Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, sowie Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, stellten das Portal Mitte Januar in Berlin vor.
Es stelle „das Know-How der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung“, betonte Pfeiffer. Weil die Krankenkassen Einzugsstelle für alle Sozialversicherungsbeiträge seien, habe der GKV-Spitzenverband die Zuständigkeit für das Portal übernommen.
Harald Flex, Geschäftsführer der zuständigen Firma ITSG, erläuterte, der Einstieg ins Portal erfolge über wenige Felder und leite Nutzer über eine Vielzahl von Ja-und Nein-Fragen. Einstiegsstichworte seien „Neuer Arbeitgeber“, „Neueinstellungen“ und „Veränderungen“. Dahinter seien 44 Lebenslagen abgebildet. Zudem seien Sprungadressen für Anträge angegeben, so dass man über solche Links zu Seiten der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Anbietern gelangen könne.