Hamburg – Bereits seit 2010 bietet die Techniker Krankenkasse (TK) ihren Mitgliedern ein kostenfreies Zweitmeinungsverfahren bei operativen Eingriffen an der Wirbelsäule an. Nun erweitert die Krankenkasse dieses Verfahren um Operationen an Knie, Hüfte und Schulter. TK-Versicherte können sich künftig im Vorfeld einer Gelenkoperation bundesweit in ausgewählten spezialisierten Schmerzzentren eine qualifizierte ärztliche Zweitmeinung einholen.
Im Rahmen der freien Arztwahl hat jeder Patient das Recht, sich vor einem geplanten Eingriff oder einer vorgeschlagenen Therapie eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Dies nehmen immer mehr Patienten auch wahr und informieren sich – gerade im Vorfeld einer Operation oder bei schwerwiegenden Erkrankungen – zusätzlich über alternative Behandlungsmöglichkeiten. Wie die bundesweite Studie „Zweitmeinungsverfahren aus Patientensicht“ der Asklepios Kliniken Hamburg und des IMWF Instituts für Management-und Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2014 zeigt, haben 52 Prozent der befragten Patienten bereits einmal einen zweiten Arzt zu Rate gezogen.
Patienten eine informierte Entscheidung ermöglichen
„Viele Menschen sind sich unsicher, ob eine Operation wirklich notwendig ist“, erklärt der Leiter des TK-Versorgungsmanagements Klaus Rupp. „Wir wollen ihnen gern Sicherheit geben und unterstützen sie dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen.“ Dafür hat die Krankenkasse nun ein neues Zweitmeinungsprogramm für Knie-, Hüft- und Schulteroperation eingerichtet und bundesweit mit ausgewählten Schmerzzentren, die sich auf die Behandlung von Gelenkerkrankungen spezialisiert haben, einen Vertrag geschlossen.
Erfolgreiches Modellprojekt „Zweitmeinung Rücken“
Mit dem entsprechenden Programm zur Überprüfung von Wirbelsäulen-Operationen habe die Krankenkasse bereits gute Erfahrungen gemacht. An dem TK-Modellprojekt „Zweitmeinung Rücken“ haben bisher knapp über 2.000 Patienten teilgenommen. Bei 89 Prozent der Patienten sei der geplante operative Eingriff überflüssig gewesen und hätte der zweitmeinende Arzt stattdessen eine konservative Therapie, beispielsweise mit Krankengymnastik, empfohlen. Bei elf Prozent wurde die OP-Indikation bei der Zweitmeinung bestätigt.
„Auf Basis erster Piloterfahrungen gehen wir davon aus, dass der Anteil der unnötigen Operationen bei Schulter, Hüfte und Knie niedriger ist. Aber jede Operation ist ein Risiko, das die Patienten nur bei einem entsprechenden Nutzen eingehen sollten“, so Rupp.
Expertenteams geben gemeinsame Empfehlung ab
Um das Zweitmeinungsangebot nutzen zu können, benötigen die Versicherten eine Krankenhauseinweisung oder Überweisung für eine entsprechende Operation. Diese können sie dann in einem der ausgewählten Schmerzzentren in ihrer Nähe vorlegen. Die Expertenteams in den Zentren bestehen aus einem Schmerz-, einem Physio- und einem Verhaltenstherapeuten. „Die drei Experten untersuchen den Patienten, beraten anhand der vorliegenden Befunde, wie sie den Fall einschätzen, und geben dann gemeinsam eine Empfehlung ab“, so Rupp. Sollte eine OP nicht notwendig sein, schlagen sie eine alternative Therapie vor. Auf Wunsch des Patienten besprechen sie die Empfehlung auch mit dem behandelnden Arzt.
Auch andere Krankenkassen bieten ihren Versicherten spezielle Zweitmeinungsverfahren bei Gelenkerkrankungen mit OP-Indikation, so zum Beispiel die Barmer GEK oder die AOK.
Quelle: TK