Nachdem im Jahr 2016 eine intensive Diskussion um Korruption im Gesundheitswesen begann, haben sich die Arbeitsbedingungen auch im ärztlichen Dienst verändert. Die §§ 299 a,b StGB führten zu einer Anpassung von Honorararzttätigkeiten mit veränderten Verträgen zwischen Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern. Viele Krankenhäuser kündigten langjährige Verträge oder verhandelten veränderte Konditionen.
Fünf Jahre nach dem Beginn der öffentlichen Auseinandersetzung möchte das Referat Wirbelsäule gemeinsam mit dem BDNC und BVOU durch diese Umfrage Bilanz ziehen. Wir wollen auswerten, wie Kollegen mit dem Thema umgegangen sind, die freiberuflich in eigener oder Gemeinschaftspraxis arbeiten und zusätzlich in Krankenhäusern an der Wirbelsäule operieren.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als niedergelassener Arzt an dieser anonymen Umfrage teilnehmen.