Berlin, 19. Februar 2021 – Etwa ein Viertel der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland schätzten ihre Gesamtsituation zu Beginn des Jahres 2019 als (eher) schlecht ein, rund 40 Prozent der MVZ haben das Geschäftsjahr 2017 mit einem Verlust abgeschlossen. Während Vertragsarzt-MVZ mehrheitlich einen Gewinn erwirtschafteten (84,4 Prozent), konnten nur 47 Prozent der Krankenhaus-MVZ sowie die Hälfte der MVZ mit anderen Trägern bzw. Trägerkombinationen das Jahr mit einem Gewinn abschließen. Diese heterogene Wirtschaftslage korrespondiert mit der abweichenden Gewinndefinition bei GmbH und GbR. Im Schnitt standen für das Geschäftsjahr 2017 Gesamtaufwendungen von 1,36 Millionen Euro, Gesamterträge in Höhe von 1,44 Millionen Euro gegenüber. Der Anteil der Personalaufwendungen an den Gesamtaufwendungen lag bei 73 Prozent. Der durchschnittliche Anteil an den Gesamterträgen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrug 85,6 Prozent.
Das sind die zentralen Ergebnisse des MVZ-Panels, einer aktuell vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichten Befragung von MVZ und ihnen gleichgestellten Einrichtungen nach §§ 95 bzw. 311 SGB V. Die Hälfte der teilnehmenden MVZ waren reine Facharzt-MVZ (48 Prozent), nur 7 Prozent rein hausärztliche MVZ. Die am häufigsten vertretenen Fächer waren Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich, 12 Prozent), Gynäkologie (9 Prozent) sowie Orthopädie/Unfallchirurgie (7 Prozent). Im Mittel setzten sich die Einrichtungen aus drei Fachgebieten zusammen. Im Median arbeiteten acht Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten freiberuflich oder angestellt in einem MVZ, die von 14 Mitarbeitenden im nicht-ärztlichen medizinischen Bereich unterstützt wurden. Im vierten Quartal 2017 wurden durch die teilnehmenden Einrichtungen insgesamt im Median 4.206 GKV-Patienten versorgt.
In die Untersuchung gingen die Angaben von bundesweit insgesamt 212 MVZ ein, die im Zeitraum Januar bis März 2019 an der Online-Befragung des Zi teilgenommen haben. Befragt wurden die zum 31. Dezember 2017 zugelassenen 2.827 MVZ. An der Hälfte der MVZ-Trägerschaften war ein Krankenhaus beteiligt. Der Anteil vertragsärztlich getragener MVZ lag bei 36 Prozent. 13 Prozent entfielen auf andere Träger bzw. Trägerkombinationen. MVZ gründen mit 80 Prozent vorrangig im städtischen Umland oder in Städten.
Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) legten hinsichtlich der MVZ-Größe deutliche Unterschiede zwischen den KVen offen: Zwischen 2009 bis 2018 erreichte die KV Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 10,1 Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten je Einrichtung den höchsten Wert, gefolgt von der KV Hamburg mit 8,6 und der KV Brandenburg, die 2018 auf eine durchschnittliche MVZ-Personengröße von 8,5 kam.
Nach einer Schätzung arbeitete im vierten Quartal 2017 etwa die Hälfte der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit weniger als 20 Stunden pro Woche. Insgesamt erbrachten sie damit ein Viertel der Gesamtversorgung. Auf gleicher Datenbasis wurde in MVZ eine vergleichsweise hohe Fluktuation des ärztlichen Personals festgestellt. Die Abwanderungsraten waren im vierten Quartal 2017 mit 3,3 Prozent rund drei Mal so hoch wie bei niedergelassenen Praxen, die Zuwanderungsraten sogar vier Mal so hoch (4,4 Prozent). Eine Analyse der Bundesarztregisterstatistik deutet schließlich an, dass angestellte Ärzte in MVZ deutlich jünger sind als alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte.
Ziel des Zi-MVZ-Panels ist es, eine verlässliche Datengrundlage und Transparenz zu organisatorischen, versorgungsrelevanten und wirtschaftlichen Aspekten für MVZ in Deutschland zu schaffen. Die Erhebung wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie in der Vorbereitung durch den Bundesverband MVZ e.V. (BMVZ) unterstützt.
Quelle: Zi