Die Arbeiten zur Schaffung einer modernen und rechtssicheren GOÄ werden von den Verbänden vollumfänglich unterstützt. Dennoch gibt es in der aktuellen Version der GOÄ erhebliche Kritikpunkte, die eine Zustimmung derzeit nicht ermöglichen.
Die neue GOÄ wurde mit dem Ziel entwickelt, die medizinischen Leistungen auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher Kalkulationen fair zu vergüten. Am 11. September 2024 wurde eine Version der GOÄ vorgelegt, die von der BÄK sowie den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen akzeptiert wurde. Trotz der erreichten Verbesserungen weist die neue GOÄ nach Einschätzung der Verbände deutliche Mindererlöse in Orthopädie und Unfallchirurgie auf, die behoben werden müssen.
Ein weiterer Kritikpunkt der Verbände betrifft die Vorgehensweise der BÄK während des Überarbeitungsprozesses. Nach über einem Jahr der Nicht-Einbindung der Verbände wurde eine geänderte GOÄ vorgelegt. Die den Verbänden danach eingeräumte Kommentierungsfrist wird als zu kurz bemängelt wird. Auch nach Verlängerung der Frist war bislang nicht genügend Zeit, alle für O&U relevanten Passagen abschließend zu bewerten.
Zusätzlich kritisieren die Verbände die mangelnde Transparenz bei den Änderungen im Honorar. Die Systematik der Kürzungen und der Algorithmus, nach dem diese vorgenommen wurden, sind für die Verbände nicht nachvollziehbar. Auch bei den als gesetzt geltenden Änderungen in der Legendierung wurden nicht kommunizierte Anpassungen vorgenommen.
In ihrem Schreiben betonen die Verbände, dass sie der aktuellen Version der GOÄ nicht zustimmen können. Sie fordern einen Dialog mit der BÄK und anderen Beteiligten, um die festgestellten Unstimmigkeiten zu klären und notwendige Nachjustierungen im Bereich der Erlöse vorzunehmen. Die Verbände hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der BÄK, um eine gerechte und transparente Weiterentwicklung der GOÄ zu gewährleisten.