Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier ein erster Bericht zur neuen GOÄ. Weitere Analysen werden in den nächsten Wochen folgen.
Am 11.9.24 fand das Verbändegepräch der Bundesärztekammer statt. Mit dabei: Vertreter von 164 Ärzteverbänden welche an der neuen GOÄ mitgearbeitet haben. BVOU Vertreter und Vertreter der Fachgesellschaft waren selbstverständlich mit vor Ort. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt zum Thema GOÄ berichtet.
Die Gespräche zur neuen GOÄ mit der PKV sind wohl mittlerweile beendet. Das Konzept ist von der BÄK und PKV konsentiert. Die neue GOÄ liegt jetzt (vertraulich) vor, es sind 975 Seiten und 5500 Positionen.
Die GOÄ wird durch den „Verordnungsgeber“ – der Bundesgesundheitsminister – in Kraft gesetzt. Ob Prof. Karl Lauterbach das macht oder nicht, müssen wir sehen. Interessant wird dann seine Erklärung dafür sein.
Die Struktur der neuen GOÄ ist eine andere als die der alten GOÄ. Die einzelnen Leistungen lassen sich nicht immer deckungsgleich vergleichen, neue Bewertungen von Leistungen bei der Beratung oder auch Management des Patienten sind dazugekommen. (konsiliarische Gespräche, Planung, Einleitung und Koordination krankengymnastischer Einzelbehandlungen, ärztliche telekonsiliarische Befundbeurteilung im Rahmen bildgebender Verfahren, Beurteilung der Auswirkung der diagnostizierten Erkrankungen auf die Lebensgestaltung, eine Vielzahl von Zuschlägen, viele neuen Zuschläge bei Kindern, Wegfall von Ausschlüssen, Eingangsuntersuchung vor medizinischer Trainingstherapie, Differenzierte Darstellung radiäre versus fokussierter Stoßwelle usw.)
Die neue GOÄ wird zu eine klareren Transparenz bei der Abrechnung von Leistungen führen, einige sehr hoch bewertete Leitungen werden nicht mehr in dieser Höher abrechenbar sein.
Nachdem die letzte GOÄ 1996 angeglichen wurde, ist jetzt 2024 von einer Erhöhung von 6% bis 13% ab gesetzlicher Gültigkeit auszugehen, wobei in den letzten 10 Jahren eine Erhöhung der abgerechneten ärztlichen Leistungen von 38% (Leistungsausweitung?) stattgefunden hat.
Eine grobe Abschätzung der Honorierung konservativer Leistungen (das ist mein Schwerpunkt) nach Durchsicht des von der BÄK vorgelegten Vorschlages lässt keinen Abfall der Honorierungshöhe befürchten, ggf. ist durch neu definierte Leistungen, Wegfall von Ausschlüssen und höhere Bewertung einzelner Leistungen (z.B. fokussierte Stoßwelle) und besonderer Zuschläge bei Kindern sogar eine Verbesserung der Gesamthonorierung zu erwarten auch wenn vielleicht einzelne Leistungen, welche in der Vergangenheit in Kombinationen abgerechnet wurden (z.B. Infiltration und Lokalanästhesie), jetzt etwas niedriger bewertet sind. Auch das konventionelle Röntgen bei klassisch orthopädischen Indikationen wird leicht erhöht.
Dieser Bericht bezieht sich alleine auf konservative Leistungen (auch Operateure erbringen diese!) . Sicherlich werden in Kürze von Prof. Heller und Dr. Weinhardt zusätzliche Berichte folgen.
Dr. Johannes Flechtenmacher