Berlin – Die rheumatoide Arthritis zählt zu den häufigsten rheumatischen Erkrankungen, etwa ein Prozent der Erwachsenen in Deutschland ist betroffen. Mit dem Ziel, das medizinische Versorgungsangebot zu verbessern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an ein strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease Management Programm, DMP) beschlossen. Diese Anforderungen treten am 1. Oktober 2021 in Kraft. Die gesetzlichen Krankenkassen können ab diesem Zeitpunkt regionale Verträge mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern schließen und ihren Versicherten das neue Versorgungsangebot zur Verfügung stellen. Patientinnen und Patienten haben damit künftig die Möglichkeit, sich im DMP leitliniengerecht betreuen und im Umgang mit ihrer Erkrankung schulen zu lassen.
Wesentliche Bestandteile des DMP
Das DMP richtet sich an erwachsene Patientinnen und Patienten mit einer gesicherten Diagnose der rheumatoiden Arthritis. Eine sorgfältige Diagnostik ist geboten, um zum einen die vielfältigen nichtentzündlich-rheumatischen Ursachen für Beschwerden – vor allem von degenerativen Gelenkveränderungen – abzugrenzen. Zum anderen ist sie aber auch entscheidend, um den weiteren Verlauf der Erkrankung abzuschätzen und die optimale therapeutische Strategie zu wählen.
Zu den therapeutischen Zielen des DMP gehört es in erster Linie, eine möglichst langanhaltende Remission – also eine fast völlige Entzündungs- und Beschwerdefreiheit – oder eine niedrige Krankheitsaktivität zu erreichen. Gelenkschäden sollen vermieden, die Funktionalität und Beweglichkeit verbessert und Schmerzen reduziert werden. Die vorgesehene Behandlung von Begleiterkrankungen trägt ebenfalls dazu bei, die Lebenserwartung der Patientinnen und Patienten zu verlängern.
Die therapeutischen Maßnahmen, die der G-BA in die DMP-Anforderungen aufgenommen hat, reichen von lebensstilbezogenen Schulungen über Physio- und Ergotherapie bis hin zu Empfehlungen für eine medikamentöse Therapie mit Glukokortikoiden oder mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika in drei Therapiestufen und einem „Ausschleichen“ der Arzneimittelgabe.
Quelle: G-BA