Bochum – Neben Telefon und Post kann die Videosprechstunde eine weitere Alternative in Zeiten der Pandemie sein. Auch neue Patienten können hiermit behandelt werden.
Die Deutsche Arzt AG (DAAG) leistet mit ihrer Videosprechstunde sprechstunde.online als erster Anbieter am Markt einen aktiven Beitrag, die Ausbreitung des Virus mit allen Mitteln zu verhindern. Sprechstunde.online ist browserbasiert und unabhängig von PVS-Systemen, Online-Kalendern oder Patientenbewertungsportalen und kann daher auch ohne Anbindung an die Telematikinfrastruktur eingesetzt werden. Die DAAG stellt Arztpraxen den Videodienst für den Zeitraum der Covid-19-Krise kostenlos zur Verfügung. Der Dienstleister weist explizit darauf hin, dass auch im Nachgang kein Abonnement und keine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Deutschen Arzt AG entsteht.
Hinweise zur Abrechnung
Abrechnung EBM
Die Abrechnung erfolgt über
- die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale
- Chronikerpauschale und Videosprechstunde
- Psychotherapie und Gespräche über Videosprechstunde
- Fallkonferenzen über Videosprechstunde
- Zuschlag zur Authentifizierung neuer Patienten
Wichtige Abrechnungsziffern neben der Grundpauschale
01444 Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (10 Punkte) › max. 1x im Behandlungsfall berechnungsfähig › unbekannter Patient = nicht im laufenden Quartal oder Vorquartal in der Praxis behandelt › zeitlich befristet bis 30.09.2021
01450 Technikzuschlag (40 Punkte) › auf max. 1.899 Punkte gedeckelt
01451 Anschubförderung Videosprechstunde (92 Punkte) › Praxen erhalten den Zuschlag für bis zu 50 Videosprechstunden im Quartal › Voraussetzung ist, dass sie mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal durchführen › zeitlich befristet bis 30.09.2021
Abrechnung GOÄ
Ziffer 1: Beratung, auch telefonisch
Ziffer 3: eingehende Beratung
Ziffer 4: Erhebung Fremdanamnese
(ggf. auch Ziffer 5 falls vertretbar)
IOb die notwendige Hardware gefördert wird, hängt vom Bundesland ab. Auch hier Informationen in der Anlage. Leider muss hier der Förderantrag noch vor dem Kauf genehmigt sein. Rückwirkende Genehmigungen finden derzeit noch nicht statt.
Dr. Angela Moewes, Landesvorsitzende Westfalen-Lippe