Melsungen/Berlin – Innovationen sind für die Versorgung von Patienten von grundlegender Bedeutung. Dabei geht es jedoch nicht nur um den raschen Transfer von Medizinprodukten, Arzneimitteln oder neuen Versorgungsformen in die Regelversorgung, sondern auch um Sicherheit und Patientenorientierung. Auf dem Weg von der Idee bis zur Regelversorgung sind eine Reihe von Entscheidungen zu treffen, die eine enorme Tragweite für den einzelnen Patienten und das Gesundheitswesen insgesamt haben.
Vor diesem Hintergrund darauf findet am 6. Juni im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin die Plenumsveranstaltung „Von der Innovation zur Regelversorgung: Nutzenbewertung und Entscheidungsfindung” statt. Organisiert wird die Veranstaltungsreihe von Prof. Axel Mühlbacher von der Hochschule Neubrandenburg in Kooperation mit der B. Braun-Stiftung. Als Referenten werden Vertreter von Medizintechnikunternehmen, der Wissenschaft und der Entscheidungsgremien erwartet.
Die Veranstaltungsreihe ist Teil eines gemeinsamen Forschungsprojektes des Instituts für Gesundheitsökonomie und Medizinmanagement der Hochschule Neubrandenburg und der B. Braun-Stiftung. Mit dem in der letzten Legislaturperiode in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) wurde der §137h SGB V eingeführt. Er sieht eine „Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse“ und besonders invasivem Charakter sowie neuem theoretisch-wissenschaftlichem Konzept vor. Daraus ergibt sich die Frage, ob andere Ansätze im Gesundheitswesen, wie pharmazeutische Therapie, Prävention, Rehabilitation oder häusliche Versorgung nicht ebenso einer allgemeinen Nutzenbewertung zugeführt werden sollten, um die besten Optionen für den Patienten zu erkennen und verfügbar zu machen.
Quelle: B. Braun-Stiftung