Zur Vorbereitung auf die elektronische Patientenakte ab 2025 stellt die KBV zahlreiche Informationsangebote bereit. „Wir wollen die Praxen bei der Einführung und Nutzung der Akte bestmöglich unterstützen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Erste neue Materialien sind seit heutigem Donnerstag online verfügbar.
Eine neue Auflage der PraxisInfoSpezial enthält Basiswissen rund um die elektronische Patientenakte (ePA). Darin wird unter anderem erläutert, welche medizinischen Daten Praxen künftig einpflegen müssen, wie der Zugriff auf die ePA erfolgt und welche Informations- und Dokumentationspflichten Ärzte und Psychotherapeuten haben. Auch Fragen, ob eine Einsichtnahme bei jedem Patienten-Kontakt routinemäßig notwendig ist oder welche Widerspruchsmöglichkeiten Versicherte haben, werden beantwortet.
Schaubild und Video
Ergänzend zur PraxisInfoSpezial gibt es ein Schaubild, das wesentliche Informationen zur Nutzung der ePA in der Praxis auf einer Seite zusammenfasst. Wie die elektronische Patientenakte die Anamnese, Diagnostik und Behandlung unterstützen kann, zeigt ein Video. Anhand eines fiktiven Falls wird die Nutzung der ePA erläutert.
Weitere kommunikative Maßnahmen sind geplant. So starten die PraxisNachrichten in der kommenden Woche eine Serie zur ePA. Alle zwei Wochen wird ein Aspekt näher erläutert. Im November erscheint ein Serviceheft in der Reihe PraxisWissen, das alle Informationen bündelt. Die umfassende Sammlung von Fragen und Antworten auf der Internetseite der KBV wird fortlaufend ergänzt. In kurzen Video-Clips sollen Anwendungen wie die Medikationsliste oder die Informations- und Dokumentationspflichten erläutert werden. Zudem wird es eine Online-Fortbildung geben.
Steiner: A und O ist das Praxisverwaltungssystem
Mit der ePA kommt nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem eRezept eine weitere neue Anwendung der Telematikinfrastruktur auf die Praxen zu. „Die elektronische Patientenakte bietet durchaus Chancen für die Patientenversorgung“, sagte Steiner. Entscheidend aber sei, dass sie in den Praxen ohne großen Aufwand genutzt werden könne.
„Das A und O ist das Praxisverwaltungssystem“, betonte sie. Es müsse eine schnelle, alltagstaugliche und unkomplizierte Arbeit mit der ePA ermöglichen. Nur wenn das der Fall sei, könne das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den flächendeckenden Rollout starten. Die KBV hatte bereits im Mai Anforderungen formuliert, die die Systeme aus der Perspektive der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen erfüllen müssen.
Noch hat kein Hersteller sein neues ePA-Modul vorgestellt. Nach den Plänen des BMG muss die Industrie die Praxen bis zum 15. Januar 2025 ausstatten. Dann beginnt zunächst eine vierwöchige Pilotphase in Modellregionen. Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin strebt das Ministerium den 15. Februar an.
Quelle: KBV