Ende 2023 hat das Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung die ersten Hybrid-DRGs definiert und die Einführung ab dem 1.1.2024 verfügt.
Ziel ist es, bislang vorwiegend stationär erbrachte Leistungen maßgeblich ambulant zu erbringen.
Wie können Ärztinnen und Ärzte mit dem § 115f SGB V und den Hybrid DRGs in diesem Jahr umgehen? Was ändert sich, was kann so weitergehen? Die Unsicherheiten in Klinik und Praxis sind erheblich – den BVOU erreichen eine Menge Anfragen.
Im Rahmen eines Webinars hat BVOU-Präsident Dr. Lembeck dargelegt, inwieweit die neue Rechtsverordnung im ersten Quartal 2024 Orthopäden und Unfallchirurgen betrifft, wie diese umgesetzt werden kann, welche Handlungsoptionen Ärztinnen und Ärzte haben und was perspektivisch auf diese zukommen werden.
Das Webinar richtet sich sowohl an Kliniker, für die mit Beginn des Jahres 2024 bei bestimmten Konstellationen Hybrid DRGs verpflichtet sind, als auch an Niedergelassene, die eine Wahlmöglichkeit zwischen Hybrid-DRG und bestehendem EBM haben.
Außerdem haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten in den FAQ für Sie erarbeitet. Diese und weitere Informationen zum Thema Ambulantisierung finden Sie im Themendossier.
Das Webinar wird Ihnen auf unserer Veranstaltungsplattform O&U Events präsentiert. Sollten Sie dort noch kein Konto besitzen können Sie sich kostenfrei ein Profil anlegen. Sobald Sie eingeloggt sind, finden Sie unter der Überschrift „Zukünftige Events“ die Veranstaltung zur Hybrid-DRG-Verordnung:
FAQ zu den wichtigsten Fragen
Der BVOU hat zudem im Themendossier ein FAQ erstellt, das wir den Kollegen an die Hand geben wollen.