Berlin – Über ein sinnvolles stationäres Notfallstufenkonzept gehen die Meinungen weiter auseinander. Das lässt die Reaktion der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur stationären Notfallversorgung erkennen. Der G-BA hatte am 19. April Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschlossen. Ihre Erfüllung soll zukünftig Grundlage dafür sein, dass und welche Vergütungszuschläge Kliniken bekommen. Von den derzeit 1.748 Krankenhäusern, die sich an der Notfallversorgung beteiligen, werden schätzungsweise zwei Drittel, also etwa 1.120, Zuschläge erhalten. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt derzeit zur Prüfung beim Bundesgesundheitsministerium.
DKG: Zahl der Beatmungsplätze kann kein Ausschlusskriterium sein
„Die DKG appelliert an die Bundesländer, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Krankenhausplanung die teilweise überzogenen Kriterien nicht anzuerkennen“, erklärte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. „Ob ein Krankenhaus in der Intensivvorhaltung vier oder sechs Beatmungsplätze zur Verfügung hält, kann kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des Rettungswagens mit Patienten in Not sein.“ Es sei auch realitäts- und praxisfern festzulegen, dass ergänzend zu den 24 Stunden anwesenden diensthabenden Ärzten zusätzlich Fachärzte in Rufbereitschaft immer und überall jederzeit binnen 30 Minuten am Patienten anwesend sein müssten. Als „völlig inakzeptabel“ bezeichnete Gaß es, die Berechtigung zur Aufnahme von Notfallpatienten daran zu knüpfen, dass das Krankenhaus die Berechtigung zur Behandlung von ambulanten Notfällen habe: „Das ambulante Notfallbehandlungsspektrum hat mit dem stationären Notfallbehandlungsspektrum überhaupt nichts zu tun“, behauptete er.
Der unparteiische G-BA-Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, hatte diese Haltung der DKG schon während der Sitzung hörbar verärgert kritisiert. „Wenn ich an ein Krankenhaus Notfallkrankenhaus schreibe, dann muss spätestens nach 30 Minuten ein Facharzt bei mir am Bett stehen. Alles andere ist doch Patientengefährdung. Wir reden doch nicht von Schweißfüßen“, hatte er entgegnet. Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung stationäre Versorgung des GKV-Spitzenverbands, hatte darauf aufmerksam gemacht, dass etwas anderes auch die Fachgesellschaften nicht befürworteten. Die DKG hatte unter anderem eingewandt, Ausnahmen müssten möglich sein, auch weil Fachärzte noch andere Patienten versorgen müssten.
Hecken: Innere und Chirurgie/Unfallchirurgie unverzichtbar
In der Pressemitteilung des G-BA betont Hecken nun: „Die stationäre Notfallversorgung bleibt bundesweit künftig auch in strukturschwachen Gebieten gesichert. Gleichzeitig erreichen wir mit dem Notfallkonzept, dass die unverzichtbaren medizinischen Anforderungen für die Patientenversorgung erfüllt sind. Denn gerade auch im Notfall müssen sich Patientinnen und Patienten in allen Regionen der Bundesrepublik darauf verlassen können, dass das Krankenhaus, in das sie gebracht werden, die zügige und notwendige – im Zweifelsfall ja lebensrettende – medizinische Versorgung gewährleisten kann. Und das kann ein Krankenhaus, das nicht wenigstens über eine Innere Medizin und Chirurgie oder auch einen Schockraum verfügt, typischerweise eben nicht.“
Die vom G-BA beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sollen die Grundlage dafür werden, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können, die den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen berücksichtigen. Das eine Drittel der Häuser, die keinen Zuschlag erhalten sollen, hat nach Kenntnis des G-BA ganz überwiegend auch in der Vergangenheit keine Notfallversorgung erbracht: „Auf diese 36 Prozent der Krankenhäuser entfallen nur circa fünf Prozent der im letzten Jahr behandelten Notfälle.“
Quelle: Pressemitteilung G-BA
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