Berlin – „Die Kernfrage lautet nun nicht mehr, wie oft und in welcher Zeit wurden Inhalte erbracht, sondern wie und in welcher Form werden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben.“ So hat Dr. Franz Bartmann knapp im Informationsdienst „BÄKground“ die Neuausrichtung der novellierten (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschrieben. Er hatte jahrelang als Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer dieses Mammutprojekt maßgeblich vorangetrieben. Mit den Beschlüssen des Deutschen Ärztetags in Erfurt fand ein Reformprozess seinen Abschluss, der 2012 auf dem Deutschen Ärztetag in Nürnberg angestoßen worden war.
„Inhalte statt Zeiten“ lautet eine Zusammenfassung
Einstimmig, also ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen, hatte das Ärzteparlament in Erfurt die Gesamtnovelle beschlossen. Zuvor war über eine Vielzahl von Einzelanträgen abgestimmt worden. Nun müssen die Landesärztekammern, zuständig für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen, die neue MWBO umsetzen. „Inhalte statt Zeiten“, so brachte Dr. Franz Bartmann die wesentliche Neuerung der Weiterbildungsreform auf den Punkt.
Die erworbenen Kompetenzen werden künftig in zwei Kategorien eingeteilt: Kognitive und Methodenkompetenz einerseits, also Weiterbildungsinhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat, sowie Weiterbildungsinhalte, die er systematisch einordnen und erklären soll, sowie andererseits Handlungskompetenzen. Dabei handelt es sich um Fertigkeiten, die er am Ende seiner Weiterbildung selbstverantwortlich durchführen kann.
Zur Abstimmung auf dem Deutschen Ärztetag standen die Präambel sowie der Paragrafenteil, der Ziel und Struktur sowie sämtliche rechtlichen Vorgaben beschreibt. Außerdem entschieden die Abgeordneten über die Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung, also die übergreifenden Kompetenzen, die jeder Arzt erwerben muss – in unterschiedlicher Ausprägung je nach Fachgebiet.
Über Inhalte der Zusatz-Weiterbildungen müssen BÄK-Vorstand und LÄKs entscheiden
Der Deutsche Ärztetag hat darüber hinaus über den sogenannten Kopfteil der Zusatz-Weiterbildungen der MWBO abgestimmt. Die Delegierten haben unter anderem entschieden, welche neuen Zusatzbezeichnungen aufgenommen werden sollen. Außerdem wurden die Mindestanforderungen, ehemals unter Voraussetzungen und Mindestzeiten getrennt aufgeführt, für deren Erwerb festgelegt. Nicht entschieden hat der Ärztetag hingegen über die Inhalte der Zusatz-Weiterbildungen. Diese soll der Vorstand der Bundesärztekammer auf der Grundlage dessen beschließen, was die Weiterbildungsgremien der BÄK in enger Abstimmung mit den Landesärztekammern erarbeiten.
Der diesjährige Deutsche Ärztetag begrüßte auch die Einführung eines bundesweit einheitlichen elektronischen Logbuchs (eLogbuch).
Quelle: Informationsdienst „BÄKground“ der Bundesärztekammer