Mein BVOU
Anmelden Jetzt Mitglied werden

1 Artikel

09.12.2015  BG
Durch die Neuordnung des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens müssen alle H-Ärzte ihre Tätigkeit zum 31.12.2015 aufgeben und die Weiterbehandlung an D-Ärzte abgeben. Die Bestimmungen zur Erlangung des D-Arztes bleiben unverändert. Entscheidender Grund der DGUV ist sicherlich die erhebliche

1 Artikel