09.03.2016 Arztbewertung
Nachdem die bisherige Rechtsprechung zu Arztbewertungen im Internet aufgrund der Meinungsfreiheit und des Datenschutzes zumeist zu Gunsten des Portalbetreibers und damit zum Nachteil der Ärzte urteilte, wurde die Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) am 01.03.2016 (VI ZR 34/15)