Berlin – Die Zahl der Videosprechstunden steigt Corona-bedingt rasant an. Fast 1,2 Millionen Mal konsultierten Patienten im zweiten Quartal 2020 einen Arzt oder Psychotherapeuten per Video – so oft wie noch nie. Das zeigt eine aktuelle Analyse der KBV.
Seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr schnellen demnach die Zahlen in die Höhe: Hat es 2019 bundesweit knapp 3.000 Videosprechstunden gegeben, waren es im ersten Halbjahr 2020 fast 1,4 Millionen. Dabei wurden im ersten Quartal rund 203.000 Videosprechstunden gezählt, im zweiten Quartal schon knapp 1,2 Millionen.
Weiter gestiegen ist nach den Daten der KBV auch die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten, die Videosprechstunden durchführen: Im zweiten Quartal 2020 waren es 31.397 und damit nahezu doppelt so viele wie im Vorquartal, wo bereits ein enormer Anstieg registriert worden war. Zum Vergleich: Im vierten Quartal 2019 waren es bundesweit 168.
Durchschnittlich 37 Videosprechstunden im zweiten Quartal
Jeder Arzt und Psychotherapeut, der im zweiten Quartal des vorigen Jahres eine Videosprechstunde anbot, führte im Durchschnitt 37 Videosprechstunden durch. Dabei waren 95 Prozent der Patienten zuvor schon mal persönlich in der Praxis. Nur bei fünf Prozent der Fälle fand der erste Kontakt mit der Praxis per Video statt.
Drei Viertel aller Online-Konsultationen in der Psychotherapie
Mit Abstand am stärksten genutzt wurde die Möglichkeit der digitalen Konsultation in der Psychotherapie: Drei Viertel aller Videosprechstunden im zweiten Quartal 2020 entfallen auf diesen Bereich. Dabei hat jeder zweite Psychotherapeut in den Monaten April, Mai und Juni im Durchschnitt 47 Videosprechstunden durchgeführt.
Ebenso hoch sind die Zahlen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Auch dort hat zwischen April und Juni jeder zweite Arzt im Schnitt 48 Online-Sprechstunden durchgeführt. Im Vergleich der Fachgruppen untereinander werden darüber hinaus in der Neurologie, Psychiatrie und Nervenheilkunde viele Videosprechstunden durchgeführt.
Jeder zehnte Hausarzt nutzt Videosprechstunde
Auch immer mehr Hausärzte greifen ergänzend zum persönlichen Kontakt zur Kamera: Im zweiten Quartal 2020 waren es zwölf Prozent der Hausärzte bundesweit, die im Durchschnitt 21 Videosprechstunden anboten. Bei den Kinder- und Jugendärzten lag die Quote bei 14 Prozent und durchschnittlich 19 Videosprechstunden.
Sonderregelungen während der Pandemie
Damit Patienten während der Corona-Pandemie nicht in jedem Fall in die Praxis kommen müssen, wurden die Regelungen zur Videosprechstunde gelockert. Seit Frühjahr vorigen Jahres können Ärzte und Psychotherapeuten unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Das heißt: Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert.
Die ärztliche Videosprechstunde ist zudem bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war. Auch Psychotherapeuten dürfen während der Corona-Krise bestimmte Leistungen per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Neben Einzeltherapiesitzungen sind auch Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video möglich.
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6 Punkte, die Sie zur Videosprechstunde wissen sollten
- Sie benötigen einen zertifizierten Videodienstanbieter; eine Online-Sprechstunde per Zoom, oder Skype ist nicht erlaubt.
- Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben. Dieser Prozess wird in der Regel über den zertifizierten Videodienstanbieter unterstützt.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen – wie eine normale Sprechstunde.
- Sie können aktuell aufgrund der Corona-Pandemie unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Das heißt: Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert.
- Die Videosprechstunde wird zeitlich befristet bis zum 30. September 2021 finanziell gefördert: Sie erhalten zusätzlich zur regulären Vergütung für bis zu 50 Online-Visiten im Quartal gut zehn Euro je Sprechstunde zusätzlich (sofern mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal durchgeführt wurden).
- Sie können Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde erst dann abrechnen, wenn sie ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zuvor angezeigt haben, einen zertifizierten Videodienstanbieter zu nutzen. In einigen KV-Regionen ist diese Regelung zurzeit ausgesetzt. Praxen sollten sich dazu bei ihrer zuständigen KV informieren.
Quelle: KBV