Berlin – Verschiedene gesetzliche Neuregelungen führen in Praxen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung zu besonderen Kosten im Praxismanagement. Im Auftrag aller Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) befragt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten welche Auswirkungen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für das Terminmanagement hat und welcher Aufwand durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden ist. Gefragt wird beispielsweise nach den Aufwendungen für Mitarbeiterschulungen zum Terminmanagement beziehungsweise zum Datenschutz oder was die Integration eines Online-Terminservice in das Praxisverwaltungssystem kostete.
Ein weiteres Thema der Befragung ist der Aufwand, wenn bei Patienten die Arzneimitteltherapie aufgrund von Lieferengpässen umgestellt werden musste. Dabei geht es beispielsweise um die Zeit, die für die Suche nach Ersatzmitteln, Rücksprachen mit Apotheken oder die Patientenaufklärung aufgewendet wurde. Darüber hinaus befasst sich die Befragung mit besonderen Kosten aus der Covid-19-Pandemie. Hier geht es beispielsweise um zusätzliche Sachkosten durch Anschaffungen wie Trennwände für einen besseren Infektionsschutz in der Praxis.
53.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten werden persönlich zur Teilnahme eingeladen. Postaufgabe der Einladungsschreiben ist am 30.06.2020. Die Angeschriebenen haben bis zum 31. Juli Zeit, um an der Befragung teilzunehmen. Mit dem Schreiben des Zi erhalten sie die erforderlichen Zugangsdaten, die sie online eingeben, um zum Fragebogen zu gelangen. Für ihre Bemühungen erhalten Praxen eine Aufwandspauschale in Höhe von 30 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mit Ihrer Teilnahme unterstützen die Praxisinhaberinnen und -inhaber neben der gesundheitsökomischen Forschung in der ambulanten Versorgung auch ihre KV und die KBV, eine belastbare Datenbasis für die Bewertung dieser Themen zu schaffen. Mit einer breiten Teilnahme aller Fachgruppen können Kosten und Aufwand mit repräsentativen Daten auf Bundes- und Landesebene fundiert bemessen werden.
Weitere Informationen und Hinweise zur Teilnahme finden Interessierte im Einladungsschreiben des Zi oder im Internet unter dem folgenden Link:
Für Fragen und Unterstützung steht außerdem die Zi-Treuhandstelle telefonisch unter Tel. +49 30 4005 2444 oder per Mail (kontakt@zi-treuhandstelle.de) zur Verfügung.