Berlin – Vor wenigen Wochen hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) die neue Erhebungswelle im Rahmen des Zi‐Praxis‐Panels (ZiPP) gestartet. Die Erhebung ist wichtig, um mit den gewonnenen Daten die Kalkulationsgrundlagen der vertragsärztlichen und ‐psychotherapeutischen Vergütung zu überprüfen. Nunmehr bereits zwei Jahre in Folge konnte mit Hilfe der Ergebnisse aus dem Zi‐Praxis‐Panel einen realen Rückgang der Überschüsse von Vertragsärzten und ‐psychotherapeuten nachgewiesen werden.
Vor dem Hintergrund pandemiebedingt steigender Kosten und finanzieller Verluste wird die Erhebung 2020 besonders wichtig sein, um Forderungen an Krankenkassen und Gesetzgeber abzuleiten. Es ist daher wichtig, die weitere Entwicklung empirisch genau zu beobachten. Ergänzend hat das Zi einen Sonderfragenteil aufgenommen, der die sich abzeichnenden Kostensteigerungen beim Praxispersonal abbildet. Zur vereinfachten Bearbeitung erfolgt die Erhebung vollständig mittels eines Online‐Fragebogens.
Inzwischen haben sich bereits zahlreiche Vertragsärzte und ‐psychotherapeuten an der aktuellen Erhebungswelle beteiligt. Jedoch ist immer noch jeder weitere Teilnehmer wichtig, um ein wirklich belastbares Datenfundament zu erhalten! Deshalb wurde die Rücklauffrist bis 30. April 2021 verlängert.
Wie in den Vorjahren ist die Befragung in zwei Teile gegliedert:
Im ersten Teil geht es um die Praxisdaten: Der Online‐Fragebogen zu den Praxisdaten ist durch die Teilnehmer auszufüllen. Hier geht es um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhabern und Angestellten in der Praxis.
Im zweiten Teil geht es um die Finanzdaten der Praxen, also den Kern des Zi‐Praxis‐Panels. Wie bereits in den Vorjahren ist für diesen Teil der Erhebung die Mitwirkung des Steuerberaters vorgesehen. Die Erhebung der Finanzdaten erfolgt seit diesem Jahr ebenfalls per Online‐Fragebogen. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Papier‐Fragebogen zu den Finanzdaten zu bestellen.
Für die Teilnahme am Zi‐Praxis‐Panel erhalten die Vertragsärzte und ‐psychotherapeuten als Ausgleich für ihre Bemühungen eine Aufwandspauschale (210 Euro je Einzelpraxis, 360 Euro je Gemeinschaftspraxis bis drei Inhaber und 410 Euro je große Gemeinschaftspraxis mit vier oder mehr Inhabern, sofern eine Bestätigung zu den Finanzdaten vorliegt). Teilnehmer erhalten zum Dank außerdem einen persönlichen Praxisbericht. Dieser bietet anhand von Kennzahlen, u. a. aus den Themenbereichen Patientenversorgung, Praxiscontrolling und Arbeitszeiten, einen Überblick zur wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Praxis relativ zu verschiedenen Vergleichsgruppen.
Um die Aufwandspauschale auszahlen und den Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmer erforderlich. Das Online‐Verfahren ändert nichts daran, dass im Zi‐Praxis‐Panel das höchstmögliche Maß an Datenschutz garantiert wird. Deshalb werden die personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi‐Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am Zi‐Praxis‐ Panel in Person teilnimmt.
In der aktuellen Erhebungswelle wird das ZiPP erstmals als reine Online-Erhebung durchgeführt. Hierdurch wird die Teilnahme der Ärzte und Psychotherapeuten vereinfacht. Das neue Verfahren trägt zur Qualitätssteigerung der erhobenen Daten und der Auswertungsergebnisse bei und schont durch den weitestgehenden Verzicht auf papiergebundene Erhebungsunterlagen die natürlichen Ressourcen.
Zur Erhebung der Finanzdaten der Praxen besteht trotz der Umstellung auf die Online-Erhebung weiterhin die Möglichkeit, einen papiergebundenen Fragebogen zu bestellen. Hierfür wurde ein Bestellformular eingerichtet, welches unter www.zi-pp.de aufgerufen werden kann.
Quelle: Zi