Berlin – Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat in ihrer Bedeutung für die niedergelassenen Ärzte weiter zugenommen. Von 2013 bis 2016 sind die GKV-Einnahmen der Arztpraxen um durchschnittlich 5,3 Prozent jährlich gestiegen. Dabei wuchs der Anteil der aus der GKV erzielten Einnahmen von 74,1 Prozent im Jahr 2013 auf 75,8 Prozent im Jahr 2016. Die Überschüsse der Praxen stiegen im Beobachtungszeitraum unter Berücksichtigung der Inflationsrate um durchschnittlich 5,3 Prozent pro Jahr an – im Mittelwert über alle Fachgebiete hinweg auf 170.400 Euro im Jahr 2016. Sie lagen damit über der Entwicklung der Tariflöhne, die im gleichen Zeitraum im Jahresmittel um 4 Prozent zulegten. Über den gesamten Zeitraum hinweg stiegen die Betriebskosten insgesamt um 9,9 Prozent. Hauptsächliche Kostentreiber waren dabei die Personalaufwendungen (+18,4 Prozent) und die Mietkosten (+3,8 Prozent). Gleichzeitig deuten sinkende Abschreibungsraten (-12,3 Prozent) und steigende Wartungs- und Instandhaltungskosten (+18,6 Prozent) auf eine längere Nutzung der Geräte hin. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten im Jahr 2016 im Durchschnitt 48 Wochenstunden. Angestellte Ärzte arbeiten in der Regel deutlich weniger als selbständige Ärzte, im Schnitt rund 23 Wochenstunden. Etwa 50 Prozent der Angestellten hatten Arbeitsverträge im Umfang von über 5 bis zu 20 Wochenstunden.
Das sind die zentralen Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels (ZiPP), mit dem das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die wirtschaftliche Lage der Praxen zwischen 2013 und 2016 analysiert hat. „Die Niederlassung sollte gegenüber alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten jüngerer Ärztinnen und Ärzte wieder konkurrenzfähig werden“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, heute bei der Vorstellung des ZiPP-Jahresberichts 2017. „Ärztliche Arbeitszeit ist ein immer knapper werdendes Gut. Altersbedingt werden in den nächsten Jahren viele niedergelassene Ärzte ihre Praxen aufgeben. Immer weniger junge Ärztinnen und Ärzte sind bereit, sich selbständig niederzulassen anstatt eine Anstellung zu suchen. Je mehr Teilzeitmodelle zur Regel werden, umso stärker nimmt die zur ambulanten medizinischen Versorgung verfügbare ärztliche Arbeitszeit ab. Dieser Verknappung muss energisch entgegen gewirkt werden“, betonte Gassen.
Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung könne nur gelingen, wenn die Arztpraxen ihre Aufgaben auf Basis eines soliden ökonomischen Fundaments sicherstellen könnten, so der KBV-Chef weiter. Gassen forderte die Politik auf, sich klar zur ambulanten Versorgung zu bekennen: „Die Verdienstmöglichkeiten in der eigenen Praxis mit hohem wirtschaftlichem Risiko müssen mindestens genauso gut sein wie in der sicheren Anstellung in anderen medizinischen Versorgungsbereichen.“
Das Zi-Praxis-Panel
Das Zi führt das Praxis-Panel jährlich im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen durch. Mit dem Praxis-Panel erfasst das Zi seit 2010 jährlich die Wirtschaftslage und die Versorgungsstrukturen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Berücksichtigt werden sowohl die Einnahmen aus kassenärztlicher als auch aus privatärztlicher Tätigkeit. Die Basis bildet die steuerliche Überschussrechnung der Praxen. Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf der Befragung des Jahres 2017 und beziehen sich auf die Berichtsjahre 2013 bis 2016. An der Erhebung nahmen insgesamt 5.519 Praxen teil. Dies entspricht einem Anteil von etwa 5,5 Prozent der Grundgesamtheit (99.532 Praxen). Damit stehen wichtige Daten für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Arztpraxen bereit. Für die hohe Validität der erhobenen Daten spricht, dass die Angaben der Ärzte und Psychotherapeuten von einem Steuerberater testiert werden müssen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zu berücksichtigen.
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi)