Berlin – Mit dem Zi-Praxis-Panel untersucht das Zi die Kosten- und Versorgungsstrukturen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. Ziel ist es, eine über alle Fachgruppen und Regionen repräsentative Datengrundlage zur vertragsärztlichen und –psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland zu schaffen. Derzeit befragt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) mehrere tausend niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) zur wirtschaftlichen Situation ihrer Praxen. Ab Ende November 2019 wurde der Beginn der Erhebungswelle in den Praxen angekündigt, wenige Tage später begann der Versand der Erhebungsunterlagen an etwa 55.000 Praxen. Die Befragung liefert wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen, für die Weiterentwicklung des EBM und für die wissenschaftliche Forschung im Zi.
Jeder weitere Teilnehmer ist wichtig, um ein wirklich belastbares Daten-Fundament zu erhalten. Je größer der Rücklauf ist, desto aussagefähiger sind die Informationen! Das Zi hat daher die Erhebungsfrist bis zum 29.02.2020 verlängert. Wie in den Vorjahren ist die Befragung in zwei Teile gegliedert:
Der erste Teil ist von den Teilnehmenden auszufüllen. Hier geht es um Merkmale der Praxis sowie um Angaben zu den Inhabern und Angestellten in der Praxis. Im zweiten Teil geht es um die Finanzdaten der Praxen. Da das ZiPP im Kern die wirtschaftliche Seite der Praxistätigkeit beschreiben soll, ist dieser Teil von großer Bedeutung und schließt den Steuerberater regelmäßig mit ein. Neu ab dieser Erhebungswelle ist die schrittweise Umstellung auf ein Online-Verfahren, um die Teilnahme der Ärzte und Psychotherapeuten zu vereinfachen. Das neue Verfahren trägt zur Qualitätssteigerung der erhobenen Daten und der Auswertungsergebnisse bei und schont durch den schrittweisen Verzicht auf papiergebundene Erhebungsunterlagen die natürlichen Ressourcen. Für den Steuerberater bleibt es in dieser Erhebungswelle beim Papier-Verfahren; die Umstellung auf Online-Verfahren erfolgt für Steuerberater in der nächsten Erhebungswelle im Herbst 2020.
Neu ist in dieser Erhebung auch das ZiPP-Logo und der neugestaltete Internetauftritt. Die Teilnehmenden erhalten eine Aufwandspauschale und profitieren von einem individuellen Praxisbericht, der nach Auswertung aller Daten an die Teilnehmenden versendet wird. Die Aufwandspauschale beträgt 210 Euro je Einzelpraxis, 360 Euro je Gemeinschaftspraxis bis drei Inhaber und 410 Euro je große Gemeinschaftspraxis mit vier oder mehr Inhabern, sofern eine Bestätigung zu den Finanzdaten vorliegt. Neben dem Erhebungsverfahren werden auch die Praxisberichte in diesem Jahr grundlegend überarbeitet, um zukünftig noch weitere interessante Auswertungsergebnisse bereitzustellen.
Um die Aufwandspauschale auszahlen und den Praxisbericht übermitteln zu können, sind die Personendaten der Teilnehmenden erforderlich. Im Zi wird ein höchstmögliches Maß an Datenschutz garantiert. So werden diese personenbezogenen Angaben ausschließlich in einer ausgelagerten Zi-Treuhandstelle verarbeitet. Das Zi erfährt nicht, wer am ZiPP in Person teilnimmt. Die Angabe dieser Personendaten durch die Teilnehmenden erfolgt bei der Zi-Treuhandstelle durch ein Online-Formular. Dies dient primär dem Zweck, einen einfachen und übersichtlichen Ablauf für die Teilnahme anzubieten. Der Zeitaufwand kann dadurch erheblich reduziert werden.
Für Fragen steht die Zi-Treuhandstelle unter der Rufnummer 030 4005 2444 zur Verfügung. Sie ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr erreichbar. Alternativ per E-Mail an kontakt@zi-treuhandstelle.de.
Quelle: Zi