In einer außerordentlichen Kammerversammlung informierten die beiden Verhandlungsführer der BÄK, Dr. Theodor Windhorst und Dr. Bernhard Rochell über den aktuellen Verhandlungsstand.
Nach Einschätzung von Theodor Windhorst gibt eine Chance zur Anpassung des Privathonorars, wenn die Ärzteschaft hinter den Reformvorschlägen steht.
Der Kompromiss sieht einen Einfachsatz vor, der nicht unterschritten werden darf und der Höhe des derzeitigen 2,4- fachen Satzes entspricht. Eine höhere Berechnung erfordert einen schriftlichen Behandlungsvertrag. Zuschläge für ambulante Operationen soll es ebenfalls geben.
Beide Verhandlungsführer und die Mehrheit der Delegierten sehen den Entwurf als Chance die Leistungsvergütung zu verbessern anstatt einer Ersatzvornahme.
Quelle: ÄZ vom 17.12.2015