Düsseldorf – Seit Jahren wird diskutiert, ob Patienten zu rasch Knie- oder Hüftendoprothesen erhalten. Einige Krankenkassen haben entschieden, mit interessierten Ärzten und der Deutschen Arzt AG ein erweitertes Zweitmeinungskonzept anzubieten. Im Kern geht es darum, die Empfehlung für oder gegen eine Operation neben den objektiven Befunden wesentlich an den subjektiven Beschwerden des einzelnen Patienten auszurichten.
„Wenn wir gute Chancen sehen, eine Operation zu vermeiden oder wenigstens zu verzögern, dann besprechen wir mit dem Patienten Therapieoptionen und stellen ihn rasch auch einem Physiotherapeuten vor. Dieser bildet sich dann genau wie wir eine Meinung“, erläutert Dr. Roland Tenbrock, BVOU-Landesvorsitzender Nordrhein. Anders als in der Regelversorgung können Orthopäden im Rahmen des Vertrags allerdings bis zu 32 Physiotherapie-Einheiten in relativ rascher Folge verordnen und bei Bedarf zudem ein Training an Geräten. Die ganze Bandbreite an konservativen Möglichkeiten ist sowieso anwendbar.
Der Vertrag ist offen für alle Fachärzte für Orthopädie sowie Orthopädie und Unfallchirurgie, die ein geeignetes Therapiezentrum in der Nähe haben. Einzelheiten sind dem Beitrag „Wegweisender Zweitmeinungsvertrag aus Nordrhein“ zu entnehmen, der gerade im neuen „Infobrief“ des BVOU erschienen ist. Wer an einer Teilnahme interessiert ist, kann sich im BVOU-Studyclub auch für das nächste Webinar mit Tenbrock und der Physiotherapeutin Jeannine Hauke anmelden, Start: Mittwoch, 11. Oktober 2017, 18 Uhr.